30.10.2024 - 6.7 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 108 E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Selter teilt die Einschätzung des Naturschutzbeirates mit.

 

Herr Dr. Diepes merkt an, dass der Ausgleich in Gebieten, die einen relativ geringfügigen Geltungsbereich aufwiesen, naturgemäß nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgen könne. Man bemühe sich, dies in der näheren Umgebung umzusetzen, danach würden Ökopunkte berücksichtigt. Ökopunkte stellten eine räumliche und zeitliche Entkopplung von Ausgleichsmaßnahmen dar. Aus ökologischer Sicht bedeute dies, dass es in der Vergangenheit Maßnahmen geben habe, welche einen räumlichen Bezug aufwiesen und sich haben entwickeln können. Diese seien aus Sicht zahlreicher Experten höher zu bewerten als fragmentierte Maßnahmen in den Gebieten selbst, die erst zum Zeitpunkt der Herstellung realisiert werden könnten.

Frau Selter weist darauf hin, dass in der nächsten Sitzung des Naturschutzbeirates am 26.11.2024 ein Vortrag über Ökopunkte sowie eine Diskussion zur Thematik erfolge. Das Gremium sei dazu eingeladen.

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Empfehlungsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 108 Einzelhandel Emst und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 05.09.2024 gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 05.09.2024 wird gemäß § 5 Abs.5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der ca. 1,2 ha große Geltungsbereich der 108. Teiländerung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Stadtteil Emst südlich der Haßleyer Straße und östlich der Bebauung an der Gerhart-Hauptmann-Straße.

 

Nächster Verfahrensschritt

Die Veröffentlichung der FNP-Teiländerung im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=1002616&selfaction=print