30.10.2024 - 6.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Empfehlungsbeschluss:

a) Der Rat der Stadt beschließt die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs, da Teilflächen der Haßleyer Straße als sonstige Flächen gem. § 12 (4) BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen werden.

b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6/19 (692) Sondergebiet Einzelhandel Hassleyer Straße und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 05.09.2024 gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 05.09.2024 wird gemäß § 9 Abs.8 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das ca. 0,9 ha große Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtteils Hagen-Emst südlich der Haßleyer Straße.

Es wird begrenzt durch:

- die Haßleyer Straße im Norden,

- gemischt genutzte Gebäude mit Einzelhandelseinrichtungen sowie

- Wohnbebauung im Westen und

- Grünflächen im Osten.

 

Nächster Verfahrensschritt

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage