26.11.2024 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 3/24 (718) Einzelhandel Wehri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Empfehlungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 3/24 (718) Einzelhandel Wehringhauser Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 25 und umfasst die Flurstücke 220, 2019, 154, 83, 205, 81, 224 sowie in der Gemarkung Hagen, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 30, 353, 355, 27, 25, 415. Nördlich grenzt das Plangebiet an die Wehringhauser Straße sowie an Wohnbebauung, östlich an die Minervastraße und südlich an die Bahntrasse. 

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 


 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage