07.11.2024 - 5.1 Vorschlag der SPD-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rudel erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Dieser soll die hohe Priorität für die Sanierung der Harkortschule verdeutlichen. Ferner soll möglichen Spekulationen vorgebeugt werden, weshalb die Maßnahme nicht in der finalen Haushaltsplanung enthalten gewesen ist. Die Umsetzung der Maßnahme ist, gerade mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern dringend geboten.
Herr Eiche beantragt getrennte Abstimmung von Beschlusspunkt 4, da er aus Kostengründen grundsätzlich Schwierigkeiten damit hat, externe Gutachter zu beauftragen.
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet darum, zunächst den Verwaltungsvortrag abzuwarten, da auch die Verwaltung nach Überprüfung die Einbindung eines externen Gutachters für sinnvoll hält.
Frau Soddemann erklärt, dass der Verwaltung bei der Haushaltsaufstellung ein Fehler in der Übertragung der Maßnahmen, die zwischen der Beschlussfassung im Rat und der Aufarbeitung der Maßnahmen, unterlaufen ist. Im Vorbericht ist die Maßnahme mit aufgeführt worden. Der Fehler hängt mit der Einführung eines neuen Systems zusammen. Für diesen Fehler entschuldigt sich die Verwaltung ausdrücklich. Sie bekräftigt, dass die Verwaltung ebenfalls hinter der Umsetzung der Maßnahme steht. Sie führt zur Historie der Maßnahmenplanung aus. Da zwischenzeitlich der Architekt – der die ursprüngliche Planung vorgenommen hat – verstorben ist, gab es einen ersten Bruch in der Umsetzung. Weitere Faktoren haben zu einer Verzögerung geführt, sodass ein Abruf der Fördermittel zunächst nicht mehr möglich gewesen ist. Daher ist diese Maßnahme aus dem Förderprogramm gefallen und das dafür vorgesehene Fördergeld wurde für andere Maßnahmen umgesetzt. Unter Beteiligung der Gebäudewirtschaft ist die Verwaltung nach einer Ortsbegehung zu der Auffassung gekommen, dass 2019 manche Gegebenheiten falsch eingeschätzt worden und deutlich mehr Maßnahmen in der Schule durchzuführen sind. Daher ist die Verwaltung der Auffassung, dass ein Bausachverständiger hinzugezogen werden sollte. Dies bedeutet, dass auch eine neue Baukostenschätzung erstellt werden muss. Absehbar ist, dass diese höher ausfallen wird, als aktuell an Mitteln bereitgestellt worden ist. Demnach wird sowohl die Einschätzung des Gutachters, als auch die Kostenschätzung als Grundlage für eine weitere Beschlussfassung dienen. Der Fehler hat nicht dazu geführt, dass die Mittel nicht verwendet worden sind. Vielmehr stehen diese, dadurch, dass die Mittel für den Ankauf des Marienhospitals nicht benötigt wurden, zur Verfügung. Eine Bereitstellung hierfür wird die Verwaltung schnellstmöglich veranlassen. Damit es in der Schule nun vorangeht, findet regelmäßig ein Austausch der Schulleitung mit der Verwaltung statt, um die notwendigen Maßnahmen zu besprechen. Der regelmäßige Kontakt wurde seitens der Schule deutlich begrüßt.
Herr Keune ergänzt, dass bei solch komplexen Maßnahmen üblicherweise externe Sachverständige beauftragt werden. Er stellt fest, dass sich Beschlusspunkt 5, also einen Bericht im Dezember vorzulegen, aufgrund des Umfangs nicht realisieren lässt. Eine solche Bewertung wird vermutlich im ersten Quartal des Folgejahres möglich sein.
Herr König stellt fest, dass die SPD-Fraktion über die Zeitung erfahren hat, dass das Geld für die Maßnahme verloren ist. Er fragt Herrn Oberbürgermeister Schulz, wann die Verwaltung Kenntnis erlangt hat, und wann welche Fraktionen hierüber informiert worden sind. Weiter erwartet er im Dezember einen Zwischenbericht, sofern noch keine abschließende Bewertung erfolgen kann. Er äußert seine Verwunderung über die deutliche Wende in der Haltung der Bauverwaltung hinsichtlich des Objektes.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass zunächst eine interne Prüfung des Fehlers stattgefunden hat, als die Verwaltung hiervon Kenntnis erlangt hat. Den genauen Zeitpunkt, kann er nicht benennen. Er räumt den Fehler der Verwaltung ein, betont jedoch, dass dieser insgesamt folgenlos geblieben ist. Insoweit ist auch keine gesonderte Information der Fraktionen, sondern die Information in der heutigen Sitzung erfolgt.
Herr Keune ergänzt, dass sich der Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung geändert hat. Die Verwaltung nimmt sich der Aufgabe an, zu einer Neubewertung zu gelangen.
Herr Schöneborn ergänzt, dass die Aufgabenstellung nun nach der Begehung eine komplett andere geworden ist. Ein Ergebnis wird erst im neuen Jahr dargestellt werden können. Die Verwaltung wird hierzu umfänglich berichten.
Frau Pfefferer hält die Darstellung der Verwaltung, „es handle sich um einen schlichten Übertragungsfehler“, für schwer vorstellbar, da es sich hierbei um einen Betrag von 4 Mio. € handelt. Sie bittet um Aufklärung, wer hierfür die Verantwortung trägt, verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion und fragt, wie die Wiederholung eines solchen Fehlers künftig vermieden werden soll.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass sich der Fehler aus der Systemumstellung in der Haushaltsoftware ergeben hat. Da diese Umstellung abgeschlossen ist, kann sich der Fehler aus den Umständen heraus nicht wiederholen. Er betont und wiederholt, dass dieser Fehler keinen Einfluss auf die Maßnahme an sich gehabt hat. Die Definition der notwendigen Sanierungsmaßnahmen, möglicherweise in Abgrenzung zu der damaligen Einschätzung, die Ermittlung der notwendigen Arbeit und die Beauftragung des dafür benötigten Architekten ist unproblematisch. Maßnahmen die jetzt bereits getroffen werden müssen, sind finanziert und leiden nicht an dem damaligen Übertragungsfehler.
Herr Wisotzki merkt an, dass der Fehler erst fünf Monate nach der Haushaltsgenehmigung aufgefallen ist und somit zumindest Zeit verloren gegangen ist.
Herr Rudel fasst zusammen, dass das Geld im Doppelhaushalt 2024/2025 vorhanden ist und der Rat seine Entscheidung für die Sanierung der Schule bekräftigt. Es geht im Antrag nicht darum, einzelne Mitarbeiter der Verwaltung an den Pranger zu stellen. Vielmehr geht es darum, der Sorge der Schülerschaft und Elternschaft, dass kein Geld für die Sanierung vorhanden ist, entgegenzuwirken. Die Idee, einen externen Sachverständigen zu beauftragen, hält er für sinnvoll. Einen Zwischenstand in der kommenden Ratssitzung begrüßt er.
Herr Klepper unterstützt die Ausführungen der Verwaltung, einen externen Gutachter zu beauftragen, damit eine erfolgreiche Sanierung stattfinden kann.
Herr Oberbürgermeister Schulz fasst noch einmal zusammen, dass auch der Verwaltung daran gelegen ist, nun Tempo in der Umsetzung aufzunehmen und hierfür die notwendigen Maßnahmen auflisten möchte. Die Verwaltung begrüßt daher eine externe Begutachtung.
Herr Eiche zieht seinen Geschäftsordnungsantrag zurück.
Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf die Ausführungen von Herrn Keune zu Beschlusspunkt 5 und merkt an, dass in der Sitzung ein laufender und kein endgültiger Bericht gegeben wird. Auch im Fachausschuss soll insgesamt über den Fortgang des Prozesses berichtet werden. Die Ausführungen zu Beschlusspunkt 3 werden im Protokoll noch einmal explizit festgehalten.
Herr Gronwald führt zum Sachantrag der Fraktion Hagen Aktiv (Anlage 1) aus. Für die geschätzte Bauzeit von etwa 9 Monaten muss eine Übergangslösung geschaffen werden. Diese sollte ortsnah sein. Hierfür erwartet er eine Aussage der Verwaltung zur nächsten Ratssitzung.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Verwaltung im Zuge der Planung und Ermittlung der notwendigen Maßnahmen als auch der konkreten Umbaumaßnahmen das Thema Unterbringung von Schülerin und Schülern von Anfang an mit im Blick behält. Ein Bericht bis zur nächsten Sitzung kann nicht zugesagt werden, da die geschätzte Dauer der Umbauphase sich auf einen anderen Sachstand bezieht. Er bietet an, dass die Verwaltung die Ersatzunterbringung im Auge behält, sobald klar ist welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie lange die Umsetzung dauern wird.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt hat im Rahmen der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2024/2025 4,25 Mio. € für die Sanierung der Harkort-Grundschule in den Vermögenshaushalt aufgenommen.
2. Der Rat bekräftigt erneut seine Entscheidung, dass die Sanierung der Schule in den Jahren 2024/2025 zu erfolgen hat.
3. Der Oberbürgermeister berichtet für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
28. November 2024 schriftlich über die Nichtberücksichtigung des Ratsbeschlusses zur
Harkort-Grundschule im Haushalt 24/25 und stellt dar
• wer die Nichtaufnahme der Maßnahme in den Haushalt veranlasst hat und wer daran beteiligt war?
• wie für die Zukunft eine Wiederholung eines derartigen Vorgangs ausgeschlossen wird?
4. Der Oberbürgermeister beauftragt einen externen Sachverständigen/Architekten damit, eine konkrete und detaillierte Liste über die notwendigen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Harkort-Grundschule zu erstellen.
Zu diesem Zweck sind dem Auftragnehmer alle vorhandenen Bauakten, Mängelmeldungen und Sanierungsunterlagen umfassend zur Verfügung zu stellen und ein unbeschränktes Zutrittsrecht für das Gebäude zu gewähren.
5. Im Fachausschuss wird fortlaufend hierzu berichtet. Ein Zwischenbericht erfolgt in der folgenden Ratssitzung.
6. Die Verwaltung wird gebeten fortlaufend darzustellen, wo die Schülerinnen und Schüler während der Umbauphase unterrichtet werden.
Anlagen zur Vorlage
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