29.10.2024 - 7.4 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 108 E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es besteht kein Diskussionsbedarf.

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Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 108 Einzelhandel Emst und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 05.09.2024 gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 05.09.2024 wird gemäß § 5 Abs.5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der ca. 1,2 ha große Geltungsbereich der 108. Teiländerung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Stadtteil Emst südlich der Haßleyer Straße und östlich der Bebauung an der Gerhart-Hauptmann-Straße.

Nächster Verfahrensschritt

Die Veröffentlichung der FNP-Teiländerung im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=1002452&selfaction=print