08.10.2024 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

TOP 4.3 und 4.4 werden zusammen beraten.

 

Frau Selter erinnert, der Naturschutzbeirat habe in seiner Sitzung vom 30.04.2024 (Vorlagen 0176/2024 und 0175/2024) diesen Bebauungsplan abgelehnt. Zum Bebauungsplan als auch zu der Teiländerung FNP wurde eine Stellungnahme abgegeben, die in die Abwägung einfloss.

 

Sie kritisiert die höhere Gewichtung der Entwicklung neuer Wohnbauflächen als die erheblichen Beeinträchtigungen von Boden, Natur und Landschaft. Ebenfalls weist sie auf die besondere Bedeutung dieser Fläche aufgrund der Lage und Bodenverhältnisse zum Schutz/Abmilderung vor negativen Auswirkungen von zukünftig häufiger auftretenden Starkregenereignissen hin.

 

Herr Bühren fragt nach dem Bestandschutz des vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes beim Heranrücken der Bebauung. Frau Schweda erläutert, der Hof habe Bestandsschutz. Es sei kein Betrieb, dessen Emissionen nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu bewerten sei. Der Betrieb befinde sich im Außenbereich und sei privilegiert. 

 

Frau Schweda erläutert, der Gesetzgeber verlange im Rahmen der Abwägung eine Formulierung der Gewichtung der Wohnbebauung zu Naturschutz- und anderen Aspekten. Auch bestehe die rechtliche Möglichkeit, nicht alle Eingriffe ausgleichen zu müssen. Natürlich bedeute die Bebauung ein erheblicher Eingriff. Das müsse zum Verständnis ganz deutlich in der Abwägung genannt werden.

 

Frau Stiller-Ludwig fragt, wie ein Starkregenereignis am Hang bewertet werde, wie die Niederschläge vor Ort zurückgehalten werden könnten. Frau Schweda verweist auf das dem Vorhaben beiliegende Gutachten. Sie sei hier keine Expertin und müsse den Ergebnissen der Beteiligung und Abstimmung mit den Fachämtern vertrauen. 

 

Frau Selter wiederholt ihre Bedenken gegenüber der Bebauung. 

 

Frau Klatte schlägt als Beschluss eine Kenntnisnahme mit Ergänzung der geäußerten Bedenken vor.

 

Die Abstimmung bezieht sich auch auf die Vorlage 0988/2024 (TOP 4.2).

 

Frau Stiller-Ludwig fragt, wie es geregelt sei, zu verhindern, das Niederschlagswasser nicht den jeweiligen Unterliegern zuzuleiten. Frau Schweda antwortet, es seien im Bebauungsplan verschiedene Maßnahmen zur Regenrückhaltung festgesetzt. Die Grundstückseigentümer*innen seien auch in die Pflicht zu nehmen. Der WBH habe auch sicherzustellen, dass die Kanalisation und Regenwasserentwässerung funktioniere. Und auch vor dem Hintergrund der Klagemöglichkeit sei das Thema erst genommen und im Rahmen der Ämterbeteiligung intensiv bearbeitet worden.

 

Im Hinblick auf eine gelenkte Ableitung der Niederschläge und erforderliche Unterhaltung, auch bei Starkregenereignisse, weist Herr Rüggeberg auf die verstopften Sinkkästen der B 45 in Richtung Dahl hin. Es erfolge hier ein oberflächiger Abfluss. Herr Bühren klärt auf, die Zuständigkeit der Unterhaltung der Sinkkästen im Bereich innerhalb der Ortsschilder liege bei der Stadt Hagen, im Bereich außerhalb der Ortsschilder beim Landesbetrieb Straßenbau. Er bietet an, das Thema auf dem kleinen Dienstweg beim Landesbetrieb Straßenbau weiterzugeben.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan sind die Begründung Teil A - Städtebau vom 18.09.2024 und die Begründung Teil B - Umweltbericht vom 08.04.2024 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Haspe, Flur 3 und umfasst die Flurstücke 1471, 1484, 1493, 1651, 1696, 1719, 1723, 1731 sowie teilweise 1483, 1692 und 1715. Das Plangebiet wird im Norden/Nordosten durch eine Hofstelle und Wohnbebauung an der Dorotheenstraße und im Osten durch die Straße Kuhlen Hardt begrenzt. Im Süden/Südwesten grenzen eine Hecke, eine Streuobstwiese und die Obere Spiekerstraße an. Westlich des Plangebiets liegt eine Kleingartenanlage. Nordwestlich wird das Umfeld des Plangebietes von Grünland dominiert.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

Ergänzung:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis mit den in der Sitzung vom 30.04.2024 sowie in seiner Stellungnahme vom 20.06.2024 formulierten Bedenken. Der Naturschutzbeirat verweist hier insbesondere auf die Bedenken zu der Entwässerung der Fläche, der Versiegelung und den Gefahren durch Starkregenereignisse.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

3

 

 

BUND NRW e. V.

1

 

 

NABU NRW e. V.

1

 

 

WLV e. V.

1

 

 

LFV NRW e. V.

1

 

 

LJV NRW e. V.

 

 

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

 

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

 1 

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=1001310&selfaction=print