20.03.2007 - 7.2 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Di., 20.03.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Hulvershorn schlägt vor, die heutige Sitzung als erste Lesung
anzusehen. Die Ratsentscheidung werde am 10.05.07 getroffen.
Herr Dr. Strähler erläutert, warum es nicht möglich gewesen sei, die
Vorlage früher zu verschicken. Er stellt in aller Ausführlichkeit die aufgrund
der eingegangenen Einwände und Anregungen erfolgten Maßnahmen und
Modifizierungen dar und erläutert diese zusätzlich anhand der aushängenden
Pläne. Inzwischen sei auch die Entwässerungsproblematik planerisch gelöst. Die
Ev. Bildungsstätte werde keinen Einschränkungen unterworfen, der Betrieb könne
unverändert weitergeführt werden, man habe die Wohnbebauung entsprechend
zurückgenommen. Nach den getroffenen Maßnahmen, die in der Vorlage auch
erläutert werden, sei ein Miteinander ohne gegenseitige Beeinträchtigungen
möglich. Er erläutert an dieser Stelle die während der Offenlage erfolgten
Einwände und geht dabei ebenfalls auf die vorgelegten Gutachten ein.
Herr Buschkühl bemerkt, man habe am 20.03. die Satzung auf der
Tagesordnung und dann wieder am 18.04.07. Er fragt, ob die Verwaltung noch
Aspekte sehe, die diese Satzung zwingend verhindern könne, oder ob über diese
Satzung auch heute schon abgestimmt werden könne. Beim Durchlesen der Vorlage
tauche immer wieder auf, dass die Einsprüche abgewiesen worden seien. Er habe
den Eindruck, dass dieses umfangreiche Werk mit sehr viel Akribie erstellt
worden sei und der gesamte Kontext umfassend durchgeprüft worden sei. Mit
einiger Wahrscheinlichkeit komme nichts Neues mehr hinzu, daher stelle sich die
Frage, ob nicht heute schon Klartext geredet werden und auf ein Verschieben
verzichtet werden könne.
Herr Leisten verweist auf die geringe Vorbereitungszeit und meint, man
könne sowieso nur wählen zwischen Pest und Seuche. Entweder gefährde man eine
renommierte Jugendeinrichtung oder ein heimisches Unternehmen, welches sich
hier schon massiv finanziell eingebracht habe. Er frage sich, ob dem
Unternehmen signalisiert worden sei, dass eine gehörige Portion Abenteuerlust
dazugehöre, 50.000 € zu investieren, ohne dass bislang irgendein
beteiligtes politisches Gremium über diese Angelegenheit abschließend beraten
habe?
Herr Dr. Strähler antwortet, sobald ein Plan seitens der Verwaltung
aufgestellt werde, würden auch Planungen seitens des Investors erbracht.
Niemand könne mit Sicherheit vorhersagen, ob die Satzung, wie im Plan
dargestellt, auch tatsächlich entsprechend beschlossen werde. Das Risiko, dass
sich nicht alle investierten Kosten auch wirklich amortisierten, sei allen
Beteiligten klar.
Herr Dr. Bleicher meint, angesichts dieser umfangreichen Vorlage solle
niemand übereilt entscheiden. Es solle dezidiert geprüft werden. Es seien
ohnehin weitere Gremien beteiligt, insofern passe der Termin am 18.04.07 in die
Sitzungsfolge.
Frau Sauerwein ist froh, dass heute noch nicht beschlossen werden müsse,
sie habe noch viele offene Fragen. Im Masterplan stehe zwar, dass die
Bautätigkeit trotz schrumpfender Einwohnerzahlen nicht eingestellt werden
solle, trotzdem frage sie sich, warum in einem so extremen Außenbereich mit so
zahlreichen absehbaren Problemen so viel gebaut werden solle. Hier würden ja
keine Baulücken bebaut. Sie frage sich auch, ob § 34 Baugesetzbuch in diesem
extremen Außenbereich überhaupt anzuwenden sei. Es werde zweimal ohne Not ins
Landschaftsgebiet eingegriffen, wofür sie kein Verständnis habe. Teile des
Gebietes seien als Weideflächen landwirtschaftlich genutzt. Es interessiere
sie, ob die Landwirte vor Ort in die Planung mit einbezogen worden seien. Wenn
zudem durch den Satzungsbeschluss weitere Möglichkeiten zur Bebauung geschaffen
würden, stimme sie dies kritisch. Es gebe hier noch viele offene Fragen zu
klären.
Herr Palsherm ist angesichts der reichhaltigen Vorlage ebenfalls froh,
diese Sitzung als erste Lesung zu betrachten. Manche Problemlösungen seien nur
vage dargestellt. Hier bestehe noch Handlungs- und Informationsbedarf. Die
Beteiligten täten sich keinen Gefallen, ihre Probleme über die Presse lösen zu
wollen, jeden Tag Leserbriefe in die Zeitung zu setzen helfe niemandem. Es
sollten persönliche Gespräche gesucht werden.
Herr Reinke hält es ebenfalls für richtig, heute erst die erste Lesung
durchzuführen. Er bitte die Mitglieder der Bezirksvertretung, sich in den
nächsten Wochen die Unterlagen genau anzuschauen und sich ein eigenes Bild zu
machen. Er sei ein optimistischer Mensch und hoffe daher, nicht nur eine Wahl
zwischen Pest und Cholera zu haben, sondern eine gute Lösung zu finden, mit der
am Ende alle zufrieden sein könnten.
Herr Vespermann ruft an dieser Stelle aus dem Zuschauerraum dazwischen,
will sich zur Sache äußern.
Herr Hulvershorn verweist auf die Einwohnerfragestunde, welche längst
vorbei sei. Weitere Fragen und Zwiegespräche werde er jetzt nicht zulassen.
Herr Eschenbach stellt fest, dass verglichen mit dem Urplan, der der
Vorlage beigefügt sei, die Häuser a und b bereits nicht mehr in der Planung
enthalten seien. Ihn interessiere, ob die Bauträger dies wüssten. Zweitens
wolle er gern wissen, ob diejenigen, welche innerhalb der Offenlegung Einwände
geltend gemacht hätten, Antworten darauf bekämen, was aus ihren Einwänden
geworden sei. Wenn keine weiteren Informationen mehr zur Verfügung stünden, sei
man am 18.04. genauso schlau wie jetzt. Er halte die Beratungsfolge für äußerst
unglücklich, da man die näheren Informationen der Fachausschüsse nicht
verwerten könne.
Herr Dr. Strähler antwortet bezüglich der Zurücknahme der Bebauung, dass
auch nach der Offenlegung noch der Wunsch geäußert worden sei, die beiden
herausgenommenen Bauplätze wieder hereinzunehmen. Es sei ausdrücklich gesagt
worden, sie sollten versuchen, die Bebauung bis zur Grenze zu ermöglichen. Der
aushängende Plan sei ein Kompromiss, der von der Verwaltung in die Offenlage
gebracht worden sei. Er selbst sehe keinen Spielraum, nun wieder mit zwei
Häusern an die Ev. Bildungsstätte heranzugehen.
Herr Leisten geht ebenfalls auf den Streit in der Presse ein. Dies nütze
niemandem, beide Seiten würden mit einem Kompromiss leben müssen, an den
Gedanken solle man sich frühzeitig gewöhnen und nicht unnötige Fronten
aufbauen.
Herr Arnusch schließt sich Herrn Leisten an und verweist Herrn Vespermann
an die Einwohnerfragestunde am 18.04., in welcher die Frage von heute
nachgeholt werden könne. Außerdem wolle er anmerken, dass er sich wundere, wie
mit geschütztem Landschaftsgebiet umgegangen werde. Im Allgemeinen werde
Betrieben, die Arbeitsplätze schaffen wollten, Probleme bereitet, jedoch wenn
gebaut werden solle, werde mal eben ein Landschaftsschutzgebiet versetzt. Nichtsdestotrotz
könne man über die Verlegung einer Obstwiese sprechen, vielleicht könne Herr
Dr. Strähler einmal zeigen, wo diese Obstwiese geplant werde. Außerdem
interessiere ihn, wie und wo Ausgleichsmaßnahmen geplant seien, die nicht vor
Ort verwirklicht werden könnten.
Herr Eschenbach habe völlig Recht, wenn am 18.04. ein Beschluss gefasst
werden solle, stünden einem die Erkenntnisse und eventuell eingegangenen
Kompromisse der anderen Gremien noch nicht zur Verfügung. Zudem wolle er noch
eine Frage zur Straße mit dem Wendehammer stellen, er wolle wissen, ob hier
geplant sei die Straße weiterzubauen und das angrenzende Areal an die
Wohnbebauung anschließen zu lassen. Fraglich sei auch, wie mit der
Verkehrssituation in Berchum umgegangen werden solle, denn dauernd werde eine
zweite Zufahrt nach Berchum gefordert. Berchum befinde sich in einer besonderen
Situation, man wolle dem Bauherrn helfen, man wolle jedoch auch den Bürgern
helfen.
Herr Dr. Strähler zeigt auf dem Plan, wo die Obstwiese ausgeglichen
werden soll.
Ob die Stichstraße weitergeführt werden solle? Es sei einmal angefragt
worden, aber sie könnten sich eigentlich nicht vorstellen, dass dieses
Baugebiet nach Westen erweitert werden solle. Es liege kein Antrag vor, weitere
Flächen auszuweisen. Verwaltungsseits werde ebenfalls nicht darauf
hingearbeitet.
Herr Arnusch fragt nach, ob bei Verlegen der Obstwiese städtische
Grundstücke genutzt werden könnten, oder ob Grundstücke dazugekauft werden
müssten.
Herr Dr. Strähler antwortet, es werde ausschließlich auf privaten Flächen
ausgeglichen, die der Investor mit in die Planung eingebracht habe.
Frau Schönke erkundigt sich noch einmal nach der Verkehrssituation, vor
allem beklagt sie die Überlastung des Linnufers. Man müsse sich fragen, wie
viele noch vom Alten Hohlweg kämen. Zwischen 7.00 und 8.00 Uhr morgens sei das
Linnufer bereits jetzt überfüllt.
Herr Dr. Strähler erwidert, er habe gesagt, es kämen 10 Fahrzeuge in der
Spitzenstunde durch dieses Baugebiet hinzu, dabei bleibe es, egal ob man oben
oder unten im Dorf zähle.
Frau Schönke meint, dies sei ihr klar, nur kämen die Autos ja nicht nur
vom Ergster Weg. Sie hätte auch gern die Zahlen vom Alten Hohlweg gewusst.
Herr Vespermann ruft wieder dazwischen.
Herr Hulvershorn ruft zur Ordnung.
Herr Reinke erinnert, dass Herr Schädel auf einer Veranstaltung zum
Flächennutzungsplan ebenfalls gesagt, dass Berchum keinen zusätzlichen Verkehr
vertrage.
Herr Eschenbach fragt noch mal nach, ob ein Bürger, der einen Einwand
vorgebracht habe, von der Verwaltung Bescheid bekomme.
Herr Dr. Strähler erwidert, Anregungen und Bedenken würden nach erfolgtem
Ratsbeschluss beantwortet.
Herr Arnusch hätte gern noch eine Information zu den Ausgleichsmaßnahmen.
Spätestens in der nächsten Sitzung wisse er gern, was wo ausgeglichen werde. Er
frage, ob generell die Errichtung eines bepflanzten Lärmschutzwalls möglich
wäre.
Herr Dr. Braun antwortet, die Ausgleichsflächen, die sich nicht innerhalb
des Baubereichs befänden, lägen alle in Berchum und Tiefendorf. Heute sei die
erste Lesung, die Flächen würden zukünftig noch als Plan ausgehängt. Es handele
sich um fünf Flächen und diese seien Teil des landschaftsspflegerischen
Begleitplanes und würden auch im Satzungsplan namentlich und flächenmäßig
bestimmt.
Herr Vespermann ruft wieder dazwischen, das sei doch alles Mist, er müsse
sich doch auch einmal dazu äußern können.
Herr Hulvershorn ruft ihn zur Ordnung.
Herr Buschkühl fragt noch einmal nach, ob die Verwaltung derzeit Hinderungsgründe
sehe, dieser Satzung die Zustimmung zu verweigern.
Herr Dr. Strähler antwortet, es liege hiermit die abschließende Vorlage
vor. Alles, was an Änderungen und Ergänzungen notwendig erschien, sei mit
eingearbeitet worden. Jetzt sei die Vorlage vollständig und theoretisch damit
auch beschlussfähig.
Herr Niederköppern fragt angesichts der Skizze zu dem Lärmgutachten, dass
die Häuser Nr. 57 a und b herausfielen. Lese man sich aber die Satzung durch, so
seien die Flurstücke 221 und 223 in der Satzungsabgrenzung durchaus noch
genannt. Müsse man nicht befürchten, dass diese Häuser doch noch mit in die
Planung hereingenommen würden?
Herr Dr. Strähler erwidert, man habe in dem Bereich, in welchem diese
beiden Baukörper ursprünglich geplant gewesen seien, eine temporäre
Festsetzung, d.h. unter den derzeitigen Bedingungen dürfe dort nicht gebaut
werden. Rein theoretisch könnten jedoch Änderungen eintreten, die nach einer
vorherigen Prüfung dort Baurecht schaffen könnten.
Frau Sauerwein fragt nach, ob mit den Landwirten gesprochen worden sei
und sie wolle wissen, wie der Satz „Satzung schafft weiteres
Baurecht“ zu verstehen sei.
Einen Lärmschutzwall mit Bäumen darauf halte sie aus optischen Gründen
nicht für eine gute Idee.
Herr Leisten wehrt sich gegen die Grundhaltung „Freie Sicht zum
Nordpol“. Natürlich sehe jeder von seinem Grundstück aus gern auf eine
Freifläche. Letztendlich hätten aber auch andere Leute das gleiche Recht zu
bauen, wie die, die schon früher dort gewohnt hätten.
Herr Dr. Strähler erläutert an der Karte drei Zonen innerhalb des
Plangebietes. Einmal gebe es eine geschlossene Bebauung am Ergster Weg, man
habe hier sehr tiefe Grundstücke. Rein theoretisch könne man aufgrund der
Satzung in der zweiten Reihe bauen. Heute lägen diese Landschaftsteile noch im
Außenbereich. Würden nun die neuen Bauplätze ausgewiesen, würde aus dem
bisherigen Außenbereich Innenbereich. Man habe innerhalb des Satzungsverfahrens
diese Baufelder jedoch nicht definiert, das führe einfach zu weit. Das
Planungsinstrument Satzung reiche nicht aus, um alles zu regeln. Er zeigt an
der Karte, mit welchen Eigentümern landwirtschaftlich genutzter Flächen
Gespräche geführt worden seien.
Herr Hulvershorn lädt Herrn Vespermann ein, mit seinen Fragen ins Rathaus
zu kommen oder sich bei der nächsten Einwohnerfragestunde zu melden.
Herr Vespermann bedankt sich und möchte die Einladung gern annehmen.
Herr Eschenbach stellt den Antrag, die nächste Sitzung nicht am 18.04.,
sondern zwischen Umweltausschuss und Stadtentwicklungsausschuss stattfinden zu
lassen.
Herr Leisten hält dies aus terminlichen Gründen für schwierig.
Die Sitzung wird von 17.23 bis 17.35 Uhr für eine kurze Pause und kurze
Beratung unterbrochen.
Herr Eschenbach zieht seinen Antrag auf Verlegung der nächsten Sitzung
offiziell zurück, die Absprache in der Pause habe ergeben, dass eine Verlegung
terminlich tatsächlich nicht machbar sei. Er bitte alle Mitglieder, sich bis
zum 18.04. weitere Informationen zu verschaffen, damit dann eine abschließende
Entscheidung getroffen werden könne.
Herr Hulvershorn lässt daraufhin darüber abstimmen, die heutige Sitzung
als erste Lesung zu betrachten.
Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange die vor und während des Beteiligungsverfahrens (Januar /
Februar 2007) vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der
Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und
als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
2.
Der Rat
der Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die
Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils „Ergster Weg“ gemäß § 34
Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan und die Begründung vom 9. Januar 2007 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der
Satzung.
Anlagen zur Vorlage
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