22.08.2007 - 4 Baumschutzsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 22.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Meilwes erläutert,
dass er den Tagesordnungspunkt aufgrund der jüngsten Presseberichterstattung
zur Abschaffung der Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung genommen habe.
Berichterstatter Herr Heicapell, städtisches Forstamt. Im Rahmen
der Haushaltskonsolidierung ist das Forstamt gezwungen, trotz bereits in der
Vergangenheit erfolgter Stelleneinsparungen, eine weitere Stelle einzusparen.
Da mit dem Wegfall von Personal auch eine Reduktion der Aufgaben verbunden sein
muss, fiel nach eingehender Prüfung die Entscheidung auf die Streichung der
Stelle „Baumschutz“, da es sich hierbei nicht um eine
Pflichtaufgabe handelt.
Unter Beteiligung von Herrn Freier, Herrn Meilwes und Herrn
Heicapell werden die Kosten- und Einnahmenaspekte, die mit der Umsetzung
der Baumschutzsatzung verbunden sind, erörtert. Ferner wird festgestellt, wie viel
Bäume in den einzelnen letzten Jahren durch die Baumschutzsatzung erhalten
werden konnten und wie viele Ersatzpflanzungen erfolgten. Unter
Berücksichtigung von Einnahmen aus Geldern für Ersatzpflanzungen auf der einen
Seite und den Lohn- und Betriebskosten auf der anderen Seite, wird die
Einsparung auf ca. 40.000 € geschätzt.
Herr Thiel stellt die
Bedeutung von Bäumen für die Wohnqualität, das Heimatgefühl und die
Luftreinhaltung heraus.
Herr Meilwes legt einen
Entwurf für einen Beschluss vor (Anlage I), der auch an die Presse gegeben
werden soll. Herr Hilker schlägt vor, den Beschluss um den Aspekt zu
erweitern, dass mit der Umsetzung der Baumschutzsatzung, Baumbesitzer eine kompetente
kostenfreie Beratung zum Umgang mit ihren Bäumen erhalten. Herr Thiel
schlägt vor, seine vorgenannten sozialen Aspekte in den Beschluss aufzunehmen.
Herr Seidel zeigt sich
bestürzt über das Vorhaben, die Baumschutzsatzung abzuschaffen. Herr Berger
geht davon aus, dass der Großteil der Bevölkerung verantwortungsvoll mit den
Bäumen umgehe. Ferner könne eine Baumschutzsatzung auch eine frühzeitige
Fällung von Bäumen zur Folge haben, um eben die Satzung zu umgehen.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt nach eingehender Beratung dem Rat der
Stadt Hagen die Beibehaltung der Baumschutzsatzung, auch wenn es sich um eine
gesetzlich freiwillige Aufgabe handelt. Maßgeblich darf nach Ansicht des
Beirates nicht die fiskalische Betrachtung der Baumschutzsatzung sein, sondern
vor allem ihre inhaltliche Notwendigkeit. Aus bekannten ökologischen,
gestalterischen, klimatischen wie gesundheitlichen Gründen und nicht zuletzt
wegen der Identifikation der Bürger mit ihrem Stadtteil ist die Satzung
unverzichtbar. Die vielerorts prekäre lufthygienische Situation in Hagen
erfordert den Einsatz aller aktiven Handlungsmöglichkeiten, um diese Situation
nach Möglichkeit zu verbessern, mindestens aber einer Verschlechterung zu
begegnen. Ferner ist der Nutzen einer im Rahmen der Umsetzung der
Baumschutzsatzung durchgeführten Beratung für private Baumbesitzer nicht zu
unterschätzen, da der Vertreter der Verwaltung gegenüber dem Antragssteller
eine wertvolle Aufklärungsarbeit zur künftigen Baumpflege, seiner Erhaltung und
gegebenenfalls einer Ersatzpflanzung leistet.
Die Luftgütesituation in Hagen erfordert eine möglichst effektive
Handhabung und damit einen möglichst vollständigen Ersatz verlustiger
Baumsubstanz . Zur Zeit stehen rund 350 Fällgenehmigungen lediglich ca. 1/5
Pflanzgebote gegenüber. Dies bedeutet über die Jahre einen schleichenden
Verlust an Grünsubstanz , der sich auch klimatisch auswirkt. Bei über 300
Fällungen ist – gleiche Zahlen in den Vorjahren unterstellt – ein
erheblicher “Fällstau” zu erwarten, der bei Aufgaben der
Baumschutzsatzung schlagartig zu einem stadtweiten Verlust von über 1.000
Bäumen führen kann. Diesen Verlust kann sich die Stadt Hagen weder optisch noch
ökologisch noch klimatisch leisten. Um dem schleichenden Verlust an
Baumsubstanz zu begegnen empfiehlt der Beirat dem Rat der Stadt Hagen nicht
nur, die Satzung zu erhalten, sondern im Hinblick auf eine Optimierung des
Baumersatzes nachzubessern.
Die ausschließlich fiskalische Begründung zur Abschaffung der Satzung
kann nicht akzeptiert werden, ist unter Gesichtspunkten der
Entschädigungsforderungen problematisch und im Hinblick auf die Vollständigkeit
der Kostenbetrachtung unvollständig. Der Beirat empfiehlt dem Rat der Stadt
Hagen einerseits, die tatsächliche Kostenersparnis unter Abzug aller Einnahmen
und zukünftigen Sozialleistungen vorzunehmen und im Hinblick auf die
inhaltliche Notwendigkeit des Baumschutzes maßvolle Gegenfinanzierung, etwa
durch Gebührenerhebung, in die Diskussion und Kostendarstellung einzubeziehen.
Für den Fall, dass bei Fortfall der Satzung die Stadt zukünftig einen eigenen
Haushaltsansatz für Baumpflanzungen aus allgemeinen Steuermitteln ansetzt, ist
auch dieser von der gedachten Ersparnis abzuziehen.
