22.08.2007 - 4 Baumschutzsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meilwes erläutert, dass er den Tagesordnungspunkt aufgrund der jüngsten Presseberichterstattung zur Abschaffung der Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung genommen habe.

 

Berichterstatter Herr Heicapell, städtisches Forstamt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist das Forstamt gezwungen, trotz bereits in der Vergangenheit erfolgter Stelleneinsparungen, eine weitere Stelle einzusparen. Da mit dem Wegfall von Personal auch eine Reduktion der Aufgaben verbunden sein muss, fiel nach eingehender Prüfung die Entscheidung auf die Streichung der Stelle „Baumschutz“, da es sich hierbei nicht um eine Pflichtaufgabe handelt.

 

Unter Beteiligung von Herrn Freier, Herrn Meilwes und Herrn Heicapell werden die Kosten- und Einnahmenaspekte, die mit der Umsetzung der Baumschutzsatzung verbunden sind, erörtert. Ferner wird festgestellt, wie viel Bäume in den einzelnen letzten Jahren durch die Baumschutzsatzung erhalten werden konnten und wie viele Ersatzpflanzungen erfolgten. Unter Berücksichtigung von Einnahmen aus Geldern für Ersatzpflanzungen auf der einen Seite und den Lohn- und Betriebskosten auf der anderen Seite, wird die Einsparung auf ca. 40.000 € geschätzt.

 

Herr Thiel stellt die Bedeutung von Bäumen für die Wohnqualität, das Heimatgefühl und die Luftreinhaltung heraus.

 

Herr Meilwes legt einen Entwurf für einen Beschluss vor (Anlage I), der auch an die Presse gegeben werden soll. Herr Hilker schlägt vor, den Beschluss um den Aspekt zu erweitern, dass mit der Umsetzung der Baumschutzsatzung, Baumbesitzer eine kompetente kostenfreie Beratung zum Umgang mit ihren Bäumen erhalten. Herr Thiel schlägt vor, seine vorgenannten sozialen Aspekte in den Beschluss aufzunehmen.

 

Herr Seidel zeigt sich bestürzt über das Vorhaben, die Baumschutzsatzung abzuschaffen. Herr Berger geht davon aus, dass der Großteil der Bevölkerung verantwortungsvoll mit den Bäumen umgehe. Ferner könne eine Baumschutzsatzung auch eine frühzeitige Fällung von Bäumen zur Folge haben, um eben die Satzung zu umgehen.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt nach eingehender Beratung dem Rat der Stadt Hagen die Beibehaltung der Baumschutzsatzung, auch wenn es sich um eine gesetzlich freiwillige Aufgabe handelt. Maßgeblich darf nach Ansicht des Beirates nicht die fiskalische Betrachtung der Baumschutzsatzung sein, sondern vor allem ihre inhaltliche Notwendigkeit. Aus bekannten ökologischen, gestalterischen, klimatischen wie gesundheitlichen Gründen und nicht zuletzt wegen der Identifikation der Bürger mit ihrem Stadtteil ist die Satzung unverzichtbar. Die vielerorts prekäre lufthygienische Situation in Hagen erfordert den Einsatz aller aktiven Handlungsmöglichkeiten, um diese Situation nach Möglichkeit zu verbessern, mindestens aber einer Verschlechterung zu begegnen. Ferner ist der Nutzen einer im Rahmen der Umsetzung der Baumschutzsatzung durchgeführten Beratung für private Baumbesitzer nicht zu unterschätzen, da der Vertreter der Verwaltung gegenüber dem Antragssteller eine wertvolle Aufklärungsarbeit zur künftigen Baumpflege, seiner Erhaltung und gegebenenfalls einer Ersatzpflanzung leistet.

 

Die Luftgütesituation in Hagen erfordert eine möglichst effektive Handhabung und damit einen möglichst vollständigen Ersatz verlustiger Baumsubstanz . Zur Zeit stehen rund 350 Fällgenehmigungen lediglich ca. 1/5 Pflanzgebote gegenüber. Dies bedeutet über die Jahre einen schleichenden Verlust an Grünsubstanz , der sich auch klimatisch auswirkt. Bei über 300 Fällungen ist – gleiche Zahlen in den Vorjahren unterstellt – ein erheblicher “Fällstau” zu erwarten, der bei Aufgaben der Baumschutzsatzung schlagartig zu einem stadtweiten Verlust von über 1.000 Bäumen führen kann. Diesen Verlust kann sich die Stadt Hagen weder optisch noch ökologisch noch klimatisch leisten. Um dem schleichenden Verlust an Baumsubstanz zu begegnen empfiehlt der Beirat dem Rat der Stadt Hagen nicht nur, die Satzung zu erhalten, sondern im Hinblick auf eine Optimierung des Baumersatzes nachzubessern.

 

Die ausschließlich fiskalische Begründung zur Abschaffung der Satzung kann nicht akzeptiert werden, ist unter Gesichtspunkten der Entschädigungsforderungen problematisch und im Hinblick auf die Vollständigkeit der Kostenbetrachtung unvollständig. Der Beirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einerseits, die tatsächliche Kostenersparnis unter Abzug aller Einnahmen und zukünftigen Sozialleistungen vorzunehmen und im Hinblick auf die inhaltliche Notwendigkeit des Baumschutzes maßvolle Gegenfinanzierung, etwa durch Gebührenerhebung, in die Diskussion und Kostendarstellung einzubeziehen. Für den Fall, dass bei Fortfall der Satzung die Stadt zukünftig einen eigenen Haushaltsansatz für Baumpflanzungen aus allgemeinen Steuermitteln ansetzt, ist auch dieser von der gedachten Ersparnis abzuziehen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0