05.06.2007 - 9 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 05.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Meilwes legt einen
Auszug aus der Kommentierung des BauGB von “Battis, Krautzberger und
Löhr” vor (Anlage II).
Herr Schädel legt die 2.
Ergänzung zum Geräusch-Immissionsschutzgutachten von dem “Büro für
Akustik und Lärm-Immissionsschutz” vor (Anlage III).
Herr Meilwes fasst die
Ergebnisse des Ortstermins zusammen. Unter Beteiligung von Herrn Thiel, Frau
Klatte, Herrn Fähmel und Herrn Bühren wird kritisiert, dass
durch das Vorhaben eine nach Landschaftsgesetz NRW geschützte Obstwiese
beseitigt wird, die z. Zt. eine Pufferzone zwischen der Bebauung und der
offenen Landschaft darstellt, aufgrund der topographischen Situation das
Landschaftsbild in Richtung “Lennetal” beeinträchtigt wird und im
Zuge der entwässerungstechnischen Erschließungsmaßnahmen, Eingriffe in die
Wurzelräume einer im südlichen Bereich des Plangebiets gelegenen Eichenallee
sowie eines im westlichen Bereich gelegenen Waldes erforderlich sind, was eine
irreversible Schädigung dieser Strukturen zu Folge hat. Während gegen eine
erneute Bebauung auf dem Grundstück “Ergster Weg 55” keine Einwände
bestehen, wird aufgrund der Bevölkerungsentwicklung kein Bedarf gesehen, hier
weitergehend Wohnraum in Richtung Außenbereich zu schaffen.
Hinsichtlich der Lärmproblematik besteht die Sorge, dass die evangelische
Jugendbildungsstätte durch das Heranrücken der Bebauung in ihrer Arbeit
eingeschränkt wird. Mit Hinweis auf den o. g. Kommentar des BauGB erklärt Herr
Meilwes, dass es rechtlich nicht möglich ist, in einem B-Plan öffentliche
Belange durch die Anwendung privatrechtliche Instrumentarien, wie die hier
vorgesehene grundbuchliche Sicherung, zu regeln. Weiter hat er
planungsrechtliche Bedenken, für ein allgemeines Wohngebiet Immissionswerte
zugrunde zu legen, die für ein Mischgebiet gelten.
Herr Schädel verweist auf
das vorliegende Ergänzungsgutachten, wonach die Richtwerte für den Lärmschutz
eingehalten werden können. Die Möglichkeit der grundbuchlichen Sicherung sei
juristisch überprüft und nicht beanstandet worden. Ferner sei der Eingriff in
den Waldbestand mit der unteren Forstbehörde Schwerte abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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