05.06.2007 - 9 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meilwes legt einen Auszug aus der Kommentierung des BauGB von “Battis, Krautzberger und Löhr” vor (Anlage II).

 

Herr Schädel legt die 2. Ergänzung zum Geräusch-Immissionsschutzgutachten von dem “Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz” vor (Anlage III).

 

Herr Meilwes fasst die Ergebnisse des Ortstermins zusammen. Unter Beteiligung von Herrn Thiel, Frau Klatte, Herrn Fähmel und Herrn Bühren wird kritisiert, dass durch das Vorhaben eine nach Landschaftsgesetz NRW geschützte Obstwiese beseitigt wird, die z. Zt. eine Pufferzone zwischen der Bebauung und der offenen Landschaft darstellt, aufgrund der topographischen Situation das Landschaftsbild in Richtung “Lennetal” beeinträchtigt wird und im Zuge der entwässerungstechnischen Erschließungsmaßnahmen, Eingriffe in die Wurzelräume einer im südlichen Bereich des Plangebiets gelegenen Eichenallee sowie eines im westlichen Bereich gelegenen Waldes erforderlich sind, was eine irreversible Schädigung dieser Strukturen zu Folge hat. Während gegen eine erneute Bebauung auf dem Grundstück “Ergster Weg 55” keine Einwände bestehen, wird aufgrund der Bevölkerungsentwicklung kein Bedarf gesehen, hier weitergehend Wohnraum in Richtung Außenbereich zu schaffen.

 

Hinsichtlich der Lärmproblematik besteht die Sorge, dass die evangelische Jugendbildungsstätte durch das Heranrücken der Bebauung in ihrer Arbeit eingeschränkt wird. Mit Hinweis auf den o. g. Kommentar des BauGB erklärt Herr Meilwes, dass es rechtlich nicht möglich ist, in einem B-Plan öffentliche Belange durch die Anwendung privatrechtliche Instrumentarien, wie die hier vorgesehene grundbuchliche Sicherung, zu regeln. Weiter hat er planungsrechtliche Bedenken, für ein allgemeines Wohngebiet Immissionswerte zugrunde zu legen, die für ein Mischgebiet gelten.

 

Herr Schädel verweist auf das vorliegende Ergänzungsgutachten, wonach die Richtwerte für den Lärmschutz eingehalten werden können. Die Möglichkeit der grundbuchlichen Sicherung sei juristisch überprüft und nicht beanstandet worden. Ferner sei der Eingriff in den Waldbestand mit der unteren Forstbehörde Schwerte abgestimmt.

 

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

          0

Dagegen:

        12

Enthaltungen:

          0

 

(Anmerkung: Herr Mann erklärt sich für befangen.)

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen