02.05.2007 - 7 Sachstand Steinbrucherweiterung HKW
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 02.05.2007
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Seitens der Verwaltung liegt ein Informationspapier zu den
Erweiterungsabsichten der Hohenlimburger Kalkwerke GmbH als Tischvorlage vor
(Anlage III).
Unter Beteiligung von Herrn Dr. Braun, Herrn Seidel und Herrn
Meilwes wird erörtert, dass zum derzeitigen Verfahrensstand noch keine
konkretisierten Zahlen zu dem Vorhaben und auch keine abschließende Aussage
dazu vorliegen, ob im Rahmen des Vorhabens der Grundwasserbereich angegraben
wird. Vorgenanntes wird mit der Vorlage der Antragsunterlagen erwartet, deren
abschließende Abstimmung in der Zuständigkeit der verfahrensführenden Behörde, der
Bezirksregierung Arnsberg, liegt.
Herr Meilwes weist darauf
hin, dass durch das geplante Vorhaben auch Flächen in Anspruch genommen werden
sollen, die im Eigentum der Fa. Rheinkalk sind und sich zur Anlage von
Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzwerks Natura 2000
(FFH-Ausgleichsmaßnahmen) eignen. Die Flächen bleiben hierfür im Antrag der Fa.
Rheinkalk Hagen-Halden GmbH & Co. KG auf Erweiterung des Steinbruchs
“Donnerkuhle”, in Absprache mit der Stadt Hagen, zu Gunsten der
Erweiterungsabsicht der Hohenlimburger Kalkwerke GmbH unberücksichtig. Er sieht
hierin eine Vorabwägung seitens der Stadt Hagen, die er rechtlich für
bedenklich hält. Er schlägt vor, einen Beschluss zur rechtlichen Prüfung des
Zusammenhanges zu fassen.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen bittet die Verwaltung darum, zu prüfen, ob es
rechtlich zulässig und haltbar ist, dass im Antrag der Fa. Rheinkalk
Hagen-Halden GmbH & Co. KG auf Erweiterung des Steinbruchs
“Donnerkuhle”, die potentiellen Erweiterungsflächen der
Hohenlimburger Kalkwerke im Bereich “Auf dem Ahm” auch auf Wunsch
der Stadt Hagen von (Kohärenz-)Maßnahmen freigehalten werden, gleichwohl sie im
Eigentum der Fa. Rheinkalk sind, sie für Maßnahmen geeignet sind und seitens
der Hohenlimburger Kalkwerke bis dato kein Erweiterungsantrag vorliegt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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145,1 kB
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