02.05.2007 - 11 Lärmschutz "Herbeck"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Dem Landschaftsbeirat liegt ein Schreiben der Herbecker Bürgerschaft an die Stadt Hagen vor, das Herrn Meilwes seitens der Herbecker Bürger zugeschickt wurde (Anlage V). Von der Verwaltung wird das entsprechende Antwortschreiben der Stadt Hagen ausgeteilt (Anlage VI).

 

Zwischen Herrn Meilwes und Herrn Dr. Braun wird konträr diskutiert, ob die Verwaltung die Fa. Rheinkalk sofort auffordern müsste, das Lärmgutachten zu überarbeiten. Aus Sicht von Herrn Meilwes stuft das städtische Planungsamt “Herbeck” klar als allgemeines Wohngebiet ein. Dies kann aus Sicht von Herrn Dr. Braun auch anders gesehen werden, er verweist jedoch auf die Vielzahl der Punkte, die im laufenden Verfahren zu klären sind, sowie auf die jüngsten Entwicklungen und bittet darum, den Fortgang des Verfahrens abzuwarten. Herr Wiemann weist nochmals darauf hin, das der Betrieb des laufenden Steinbruchs in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg und deren Umweltabteilung liege.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat bittet den Umweltausschuss darum, möglichst innerhalb der nächsten vier Wochen klären zu lassen, ob die Bürger von Herbeck einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz gem. eines allgemeinen Wohngebietes oder eines Mischgebietes haben.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        12

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          1

 

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Anlagen

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