13.02.2007 - 14 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 13.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Bühren hat erfahren,
dass in den geplanten Gewerbegebieten rund um “Gut Herbeck” auf die
Anlage von LKW-Standstreifen verzichtet werden soll. Er befürchtet, dass
dadurch LKW-Fahrer für ihre Pausen Randstreifen entlang von Landstraßen in der
freien Landschaft nutzen werden und sich in diesen Bereichen ein Müllproblem
entwickelt. Er bittet um Mitteilung, ob es möglich ist, bei der Neuplanung von
Gewerbegebieten entsprechende Standstreifen vorzusehen.
Herr Dr. Bleicher
berichtet, dass der Verwaltungsvorstand bereits mit dem Problem befasst sei.
Bei der Planung der Gewerbegebiete rund um “Herbeck” habe man ein Gesamtkonzept
aufgestellt, bei dem nicht gänzlich, sondern nur teilweise auf entsprechende
Haltestreifen verzichtet werde. Gleichwohl beabsichtige man, dass Konzept
dahingehend zu prüfen, ob noch entsprechende Änderungen vorgenommen werden
können. Er sagt zu, die Anfrage an den Beigeordneten Herrn Grothe
weiterzuleiten.
Herr Bühren berichtet, man
habe ihm zugetragen, dass einige Waldflächen im Hagener Süden wegetechnisch
schlecht erschlossen seien. Vor allem im Zusammenhang mit der Beseitigung der
Orkanschäden bereite dies Probleme bei der Holzabfuhr. Der Grund für die
schlechte Erschließung solle darin liegen, dass zwischen dem zuständigen
Forstamt und der unteren Landschaftsbehörde Hagen Uneinigkeit hinsichtlich des
notwendigen Umfangs von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für forstwegebauliche
Maßnahmen bestehe. Nach seiner Kenntnis wird die Eingriffsregelung in
Nachbarkreisen bei forstlichen Wegebaumaßnahmen im geringeren Umfang angewandt,
da der Wegebau dort als Teil der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft angesehen
werde. Er möchte wissen, ob es möglich ist, dass die Stadtverwaltung Hagen sich
der Sichtweise der Nachbarkreise anschließen könne.
Herr Dr. Bleicher weist
auf die Diskussion zur Suche nach Nasslagerflächen hin und sagt zu, in diesem
Zuge auch zu prüfen, in welchem Maße die Eingriffsregelung nach
Landschaftsgesetz vor dem Hintergrund der Orkanschäden zukünftig in Hagen bei
forstwegebaulichen Maßnahmen zur Anwendung kommt.
Herr Bühren berichtet von
einem herrenlosen Grundstück im Bereich Bölling, dessen Übernahme seitens der
Stadt Hagen geplant sei und bittet um die Darlegung der Gründe. Nach kurzer
Diskussion mit Herrn Wiemann schlägt Herr Dr. Braun vor, die
Sache im bilateralen Gespräch zu erörtern.
Herr Thiel erkundigt sich
danach, wie mit der Stadttaubenproblematik in Hagen umgegangen werde und wie
man dazu stehe, dass nach wie vor Tauben gefüttert werden. Herr Dr. Braun
erklärt, man habe die Taubengaube in der Rathausstr., in der sich regelmäßig
mehrere hundert Tauben aufhalten. Eine weitere Gaube sei im Bereich Bahnhof
geplant, die Einrichtung scheitere jedoch derzeit vor allem daran, dass man
keine Personen zur Betreuung derselben habe. Grundsätzlich sei das
Taubenfüttern in Hagen verboten und würde auch geahndet, gleichwohl können
nicht jede Fütterung dadurch unterbunden werden.
Herr Fähmel erkundigt sich
nach dem Sachstand zum Grundstück Marx in Hohenlimburg. Herr Wiemann
erklärt, dass immer noch nicht sämtliche Grundbucheinträge gelöscht wurden und
somit eine Übernahme des Grundstückes noch nicht möglich sei.
Herr Freier berichtet von
Müllablagerungen entlang der Dortmunder Straße. Herr Dr. Braun sagt zu,
die Mitteilung an die untere Abfallbehörde weiterzugeben.
