13.02.2007 - 14 Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bühren hat erfahren, dass in den geplanten Gewerbegebieten rund um “Gut Herbeck” auf die Anlage von LKW-Standstreifen verzichtet werden soll. Er befürchtet, dass dadurch LKW-Fahrer für ihre Pausen Randstreifen entlang von Landstraßen in der freien Landschaft nutzen werden und sich in diesen Bereichen ein Müllproblem entwickelt. Er bittet um Mitteilung, ob es möglich ist, bei der Neuplanung von Gewerbegebieten entsprechende Standstreifen vorzusehen.

 

Herr Dr. Bleicher berichtet, dass der Verwaltungsvorstand bereits mit dem Problem befasst sei. Bei der Planung der Gewerbegebiete rund um “Herbeck” habe man ein Gesamtkonzept aufgestellt, bei dem nicht gänzlich, sondern nur teilweise auf entsprechende Haltestreifen verzichtet werde. Gleichwohl beabsichtige man, dass Konzept dahingehend zu prüfen, ob noch entsprechende Änderungen vorgenommen werden können. Er sagt zu, die Anfrage an den Beigeordneten Herrn Grothe weiterzuleiten.

 

 

Herr Bühren berichtet, man habe ihm zugetragen, dass einige Waldflächen im Hagener Süden wegetechnisch schlecht erschlossen seien. Vor allem im Zusammenhang mit der Beseitigung der Orkanschäden bereite dies Probleme bei der Holzabfuhr. Der Grund für die schlechte Erschließung solle darin liegen, dass zwischen dem zuständigen Forstamt und der unteren Landschaftsbehörde Hagen Uneinigkeit hinsichtlich des notwendigen Umfangs von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für forstwegebauliche Maßnahmen bestehe. Nach seiner Kenntnis wird die Eingriffsregelung in Nachbarkreisen bei forstlichen Wegebaumaßnahmen im geringeren Umfang angewandt, da der Wegebau dort als Teil der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft angesehen werde. Er möchte wissen, ob es möglich ist, dass die Stadtverwaltung Hagen sich der Sichtweise der Nachbarkreise anschließen könne.

 

Herr Dr. Bleicher weist auf die Diskussion zur Suche nach Nasslagerflächen hin und sagt zu, in diesem Zuge auch zu prüfen, in welchem Maße die Eingriffsregelung nach Landschaftsgesetz vor dem Hintergrund der Orkanschäden zukünftig in Hagen bei forstwegebaulichen Maßnahmen zur Anwendung kommt.

 

 

Herr Bühren berichtet von einem herrenlosen Grundstück im Bereich Bölling, dessen Übernahme seitens der Stadt Hagen geplant sei und bittet um die Darlegung der Gründe. Nach kurzer Diskussion mit Herrn Wiemann schlägt Herr Dr. Braun vor, die Sache im bilateralen Gespräch zu erörtern.

 

 

Herr Thiel erkundigt sich danach, wie mit der Stadttaubenproblematik in Hagen umgegangen werde und wie man dazu stehe, dass nach wie vor Tauben gefüttert werden. Herr Dr. Braun erklärt, man habe die Taubengaube in der Rathausstr., in der sich regelmäßig mehrere hundert Tauben aufhalten. Eine weitere Gaube sei im Bereich Bahnhof geplant, die Einrichtung scheitere jedoch derzeit vor allem daran, dass man keine Personen zur Betreuung derselben habe. Grundsätzlich sei das Taubenfüttern in Hagen verboten und würde auch geahndet, gleichwohl können nicht jede Fütterung dadurch unterbunden werden.

 

 

Herr Fähmel erkundigt sich nach dem Sachstand zum Grundstück Marx in Hohenlimburg. Herr Wiemann erklärt, dass immer noch nicht sämtliche Grundbucheinträge gelöscht wurden und somit eine Übernahme des Grundstückes noch nicht möglich sei.

 

 

Herr Freier berichtet von Müllablagerungen entlang der Dortmunder Straße. Herr Dr. Braun sagt zu, die Mitteilung an die untere Abfallbehörde weiterzugeben.

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