13.02.2007 - 8 Steinbrucherweiterung "Donnerkuhle" 1. Diskussi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 13.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Bleicher
berichtet, dass nach dem Verkauf der LWB-Refractories bereits mehrer Gespräche
mit den Firmen Rheinkalk und LWB-Refractories geführt wurden.
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Firmen ende voraussichtlich in der
zweiten Jahreshälfte 2008, d. h. die LWB-Refractories wird dann nicht mehr den
Dolomitsinter für ihre Feuerfeststeinproduktion von Rheinkalk beziehen, sondern
aus einem Steinbruchbetrieb in Belgien. Da die Argumentationskette immer auf
die Zusammenarbeit der beiden Firmen am Standort Hagen-Halden aufgebaut war,
habe der Verkauf der LWB entsprechende Auswirkungen auf den Antrag der Fa.
Rheinkalk zur Erweiterung des Steinbruchs Donnerkuhle. So könne der in der
FFH-Verträglichkeitsstudie (FFH-VP) formulierte Zweck des Projektes unter den
jetzigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Auch sei eine
Alternativenlosigkeit des Projektes im Sinne der FFH-Richtlinie derzeit nicht
erkennbar. Somit müsse die FFH-VP überarbeitet werden. Hierüber bestehe
zwischen der Verwaltung und der Fa. Rheinkalk Konsens. Da die Fa. Rheinkalk an
ihrem Antrag festhalte, habe man sich geeinigt, dass sie bis zum Frühjahr 2007
ein überarbeites Konzept vorlegt. Aufgrund des Umfanges der notwendigen
Überarbeitung, sind Rückschritte im Verfahrenablauf, bis hin zur erneuten
Öffentlichkeitsbeteiligung, nicht auszuschließen.
Auf Anfrage von Herrn Meilwes, bis zu welcher Frist die Fa.
Rheinkalk ihre Unterlagen nachbessern könne und welche alternativenlose,
hochwertige Verwendung des Dolomitsgesteins, welche Voraussetzung zur
Überwindung der FFH-Hürde ist, denkbar sei, erklärt Herr Dr. Bleicher,
dass man sich auf das Frühjahr 2007 geeinigt habe, ein Zeitraum, der bei der
Größenordnung des Verfahrens gerechtfertigt sei. Seitens der Verwaltung werde
jedoch darauf geachtet, dass es zu keiner Verfahrensverschleppung komme.
Hinsichtlich der alternativen Nutzung des Gesteins sei es an der Fa. Rheinkalk
diese darzulegen. Die Behörde werde dies dann gewissenhaft prüfen.
Ferner wird zwischen Herrn Meilwes und Herrn Dr. Bleicher
erörtert, dass die Fachstellungnahme der uLB verfahrensgemäß zum gegebenen
Zeitpunkt im Rahmen einer Beschlussvorlage vorgelegt werde.
