23.08.2007 - 16 Bebauungsplan Nr. 9 / 07 (596)-Volmarsteiner St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Strähler stellt anhand des Planes die Lage des Bebauungsplanes vor.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr.: 9/07 (596)

–Volmarsteiner Straße / Am Tempel– gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche zwischen dem südwestlichen Teil des Rangierbahnhofs Vorhalle entlang der Volmarsteiner Straße, einschließlich der Weststraße von der Eisenbahnüberführung bis zur Einmündung der Volmarsteiner Straße, der Volmarsteiner Straße, der Straße "Am Tempel" und der Straße Oberste Hülsberg unter Ausschluss der östlichen Wohnbebauung.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungskonzepte bis zur Sommerpause 2008 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen