06.06.2007 - 3 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Erlmann bezieht sich einleitend auf den Ortstermin am 9.3.2007.
Herr Dr. Braun berichtet, daß sich der Landschaftsbeirat primär aus
Gründen des Landschaftsschutzes gegen eine Bebauung ausgesprochen hat. (siehe
Anlage 3)
Herr Dr. Strähler geht auf die Tischvorlage als Ergänzung zur Vorlage,
die insbesondere die Lärmschutzproblematik betrifft, ein. (siehe Anlage 4)
Auf Nachfrage von Herrn Erlmann und Herrn Breddermann führt er aus, daß
zur Zeit kein Konsens in den konfliktträchtigen Verhandlungen zwischen der ESW
und dem Investor erzielt werden konnte.
Frau Priester-Büdenbender erklärt, daß ihre Fraktion dem Vorschlag
zustimmt, da –wie im Ortstermin festgestellt- eine Bebauung möglich ist
und weiterer Zeitverzug vermieden
werden sollte.
Frau Kingreen wird gegen den Vorschlag stimmen, da es keine Notwendigkeit
für eine Bebauung im Außenbereich gibt; diese Planung sei kontraproduktiv und widerspräche den Empfehlungen der
Stadtplaner, die diese schrumpfenden Städten geben. Die Bebauung im
Außenbereich führe zu weiteren Landschaftsverlusten, Abbau von landwirtschaftlichen
Flächen und erfordere unnötige
Kanalbaumaßnahmen.
Herr Pieper spricht sich aufgrund des demographischen Faktors für die
Kompromißlösung aus, zumal entsprechende FFH-Gebiete ausgewiesen werden.
Herr Hilker legt die Einwände des Landschaftsbeirates dar: Dieser spricht sich für den Erhalt der
Eichenallee am südwestlichen Rand des Planungsgebietes aus, der durch die
Verlegung des Kanals nicht mehr möglich wäre; es entsteht insofern eine
Sturmgefährdung. Auch der Waldrand am Nordwestrand des Planungsgebietes solle
erhalten bleiben, da ansonsten die hinter der geopferten Baumreihe stehenden
alten Buchen sonnenbrandgefährdet und mithin in ihrer Existenz gefährdet sind.
Aus landschaftsästhetischen Gründen solle auch die Obstwiese erhalten bleiben.
Frau Kampmann spricht sich für die Möglichkeit des Wohnens im
Außenbereich aus.
Sie gibt allerdings zu bedenken, daß die aktuelle Verkehrssituation in
Berchum mit der einzigen Zufahrt bereits
stark belastet ist, sodaß die Verkehrsplanung neu konzipiert werden müßte. Sie
bittet darum, diese Sache an die anderen Gremien, speziell den
Stadtentwicklungsausschuß, weiterzugeben.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vor und während des Beteiligungsverfahrens (Januar / Februar 2007) vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils “Ergster Weg” gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan und die Begründung vom 9. Januar 2007 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.
Anlagen zur Vorlage
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