15.03.2007 - 9 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 15.03.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Da von Herrn Warmeling der Verwaltungsvortrag gewünscht wird, stellt Herr Reuter-Droste von SEH das Konzept unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage und die mit versandte Broschüre dar. Im Rahmen seines Vortrages betont er, dass die erforderlichen Abstimmungsprozesse mit den Aufsichtsbehörden in den Details erfolgt sind.
Im Anschluss an seinen Vortrag ergibt sich eine Diskussion, an der Herr Warmeling, Herr Flack, Herr Breddermann zusammen mit Herrn Bihs und Herrn Reuter-Droste beteiligt sind.
Zunächst spricht Herr Warmeling das Gesamtvolumen von 57 Mio € an. In diesem Zusammenhang fragt er nach der Gebührenentwicklung. Zudem spricht er auch alternative Systeme im Außenbereich, z.B. Kleinkläranlagen an.
Des weiteren erkundigt er sich, ob die Fremdwasserproblematik auch in Hagen ein Thema ist; in Breckerfeld wurde dieses Thema stark diskutiert.
Daraufhin erklärt Herr Reuter-Droste, dass es nicht das Thema des Konzeptes ist, bezüglich der Gebührenkalkulation und Berechnung Aussagen zu treffen. Zudem führt er aus, dass der Grundsatz gilt, dass ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation zu erfolgen hat; im Außenbereich sind aus wirtschaftlichen Erwägungen Ausnahmen möglich. Dieses wird anhand des Beispiels des Autodroms dargestellt.
Zu dem Punkt der Fremdwasserproblematik wird ausgeführt, dass dieses ein zentrales Thema der Kanalsanierung ist. Herr Flack stellt Nachfragen zu den insgesamt 14 Kleinkläranlagen. Zudem wird die Problematik der Mischkalkulation und das Verursacherprinzip diskutiert.
Herr Bihs macht Ausführungen zur Gebührenkalkulation und geht auch darauf ein, dass auch externe Kosten, z.B. Kosten die aufgrund der Verpflichtungen gegenüber dem Ruhrverband entstehen, mit in die Gebührenberechnung einfließen. Die Investitionen von SEH selber sind seit Jahren konstant, mit einem Volumen von ca. 10 Mio €.
Auch die internen Kosten sind nicht gestiegen. Auf der Einnahmenseite ergibt sich die Problematik, dass Hagen zusehends Bürger verliert, mithin der Absatz des Frischwassers abnimmt und aufgrund der Verteilung im Rahmen der Gebührenkalkulation eine höhere Quote entsteht.
Zudem macht Herr Bihs Ausführungen zu der in der Gebührenkalkulation praktizierten Aufsplittung in Niederschlagswassergebühr und Schmutzwassergebühr.
Der Verschmutzungsgrad bleibt insofern unberücksichtigt.
Es schließt sich eine Diskussion aufgrund der Ausführungen von Herrn Breddermann bezüglich der Möglichkeiten, ein Zweikanalsystem oder ein System der Mischkanalisation zu betreiben, an.
Zudem spricht Herr Breddermann an, dass dargelegt wurde, dass die Übergabepunkte an den Ruhrverband ein hoher Kostenfaktor sind. Er fragt nach, wie viele Übergabepunkte es gibt und wie ggf. die Kosten entsprechend zu reduzieren sind. Hierzu erklärt Herr Bihs, dass sich insofern eine Reduzierung abzeichnet. Da diese Problematik in der nächsten Ratssitzung im nicht öffentlichen Teil besprochen wird, möchte er hierzu zunächst keine weiteren Ausführungen machen.
Auf Nachfrage von Herrn Hubertus Erlmann werden weitere Ausführungen dazu gemacht, dass der zu beklagende Bevölkerungsrückgang keine Auswirkungen auf die Gebühren haben werde. Dargelegt wird auch eine ggf. erforderliche Anpassung des Kanalnetzes.
Zudem werden auch noch Ausführungen zu der in den letzten Jahren stark angestiegenen Beitragsverpflichtung gegenüber dem Ruhrverband gemacht. Grundlage dieser Entwicklung sind die hohen Investitionen, zu denen der Ruhrverband im Bereich der Kleinkläranlagen und der Niederschlagswasseranlagen verpflichtet war. Diese Maßnahmen sollen bis nächstes Jahr abgeschlossen sein, so dass ab diesem Zeitpunkt mit einer konstanten Beitragsforderung von Seiten des Ruhrverbandes zu rechnen ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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