14.02.2007 - 15 Neuordnung der Fläche am "Alten Bahnhof Haspe"h...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss:

a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 89 "Alter Bahnhof Haspe"  zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/07 (588) "Alter Bahnhof Haspe"  gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung:

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Haspe und umfasst in der Flur 26 das Flurstück 127 und in der Flur 26 das Flurstück 283.

 

Geltungsbereich für den Bebauungsplan:

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Haspe und umfasst in der Flur 26 das Flurstück 127 und in der Flur 26 das Flurstück 283. Die südlichen Abschnitte der Flurstücke 531, 532 und 533 in der Flur 9 liegen ebenfalls innerhalb des Plangebietes.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen sind die Plangebiete eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die Offenlegung der Planung soll Ende 2007 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage