11.12.2007 - 25 Schreiben des Stadtteilforums Altenhagen zur ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 11.12.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck bittet die Verwaltung zu der obigen
Angelegenheit auch im Zusammenhang mit
der Vorlage zur Nutzungsänderung des ehemaligen Kantinengebäudes der DB in eine
Moschee Stellung zu nehmen.
Herr Grothe verweist auf den Beschluss der
Bezirksvertretung Mitte, die das Umzugsvorhaben der islamischen Gemeinschaft
e.V. von der Boeler – zur Fehrbelliner Straße unterstütze. Die Verwaltung
sei gebeten worden dementsprechende Hilfe zu leisten und dem heutigen Nutzer
des Grundstückes Fehrbelliner Straße eine adäquate Lösung anzubieten. Die
entsprechende Vorlage sei vorher im
Integrationsrat und würde anschließend
im Rat beraten, jedoch nicht im Stadtentwicklungsausschuss. Die o.g. Vorlage
zur Nutzungsänderung sei in der BV Mitte ebenfalls positiv gesehen worden. Die
Kontaktaufnahme mit dem jetzigen Nutzer habe bereits stattgefunden. Wenn klar
sei, wer das Grundstück bekomme, sollten die Bemühungen um ein mögliches
Ersatzgrundstück forciert werden.
Für Herrn Dr. Ramrath ist der Weg nicht
vernünftig gewählt. Hier handelt es sich um einen Gewerbestandort, der für eine
derzeit dort ansässige Firma von erheblicher Bedeutung sei. Diese Gegebenheiten
und Probleme seien in keiner Weise in die Vorlage eingearbeitet und gewürdigt
worden. Hier werde einfach darüber hinweg gegangen, dass diese Fläche jetzt
gewerblich genutzt würde und schon für eine neue Nutzung frei gegeben werden
solle. Er halte dies für unverträglich. Natürlich sei das Anliegen des Vereines,
einen neuen Standort für eine Moschee zu finden zu begleiten. Aber es könne
sich nicht auf eine Fläche bezogen werden, die von Bedeutung für einen aktiven
Gewerbebetrieb sei. Er erwarte eine neue Vorlage, in der die Interessenlage
vernünftig dargestellt, ein Lösungsweg aufgezeigt und Ersatzfläche für den Gewerbetrieb
geschaffen sei. Auch die zeitliche Abfolge müsse passen. Anschließend könne
abgewogen und eine Entscheidung getroffen werden.
Herr Grzeschista betont, dass beide Vorhaben
gewollt seien. Bisher wären die Bedürfnisse des bestehenden Betriebes
vernachlässigt worden. Aufgabe von Politik und Verwaltung sei es, jetzt einen
vernünftigen Weg zu finden, um beides zu
verwirklichen.
Herr Meier berichtet, dass er sich nochmals mit
der Firma beschäftigt habe. Diese unterhalte in der Fehrbelliner Straße nicht
ihren Hauptsitz, sondern Lager- und Abstellflächen für LKW. Die Firma sei nicht
unmittelbar im Bestand gefährdet. Es sei jedoch immer Anliegen dieses
Ausschusses gewesen, keine Firma vor Probleme zu stellen. Daher plädiere er
dafür, einen Beschluss entsprechend der BV Mitte zu fassen. Er verhehle nicht,
dass dies möglicherweise ein Eingriff in die Eigentumsrechte des Veräußerers
darstelle.
Herr Grothe macht deutlich, dass bereits vor ca.
einem Jahr der Standort Fehrbelliner Straße für eine Moschee ins Gespräch
gebracht worden sei. Der Moscheeverein
habe sich nun mit dem Eigentümer der Fläche in Verbindung gesetzt und
anschließend eine Bauvoranfrage gestellt, die von der Verwaltung abgearbeitet
werden musste. Da in einem MI-Gebiet mit Beurteilung nach § 34 BauGB eine
Moschee zulässig sei, habe man die BV
Mitte mit einer Vorlage mit positiver Tendenz informiert. Wegen der verschiedenen
Nutzungen auf der Gesamtfläche sind die beiden Teilnutzer Moscheeverein und
derzeitiger Nutzer in Gesprächen. Evtl. seien Teilnutzung oder sogar ständige
Nutzung durch LKW möglich, wenn es in das jeweilige Konzept passe.
Herr Asbeck hält eine Moschee in diesem Bereich
für ein wichtiges Bauvorhaben, welches nicht einfach im Zuge eines
Genehmigungsverfahrens erledigt werden könne, ohne den
Stadtentwicklungsausschuss einzubinden. Der Ausschuss hätte die Möglichkeit,
wegen der vorhandenen gewerblichen Nutzung eine andere Regelung zu finden als
eine Moschee oder Gemeindezentrum. Er halte es auch nicht für richtig, dass in
einer Verwaltungsvorlage auf einen Nutzungskonflikt nicht hingewiesen werde.
Auch müsse ein Ersatzgrundstück vorhanden sein, bevor ein Gewerbetrieb in
Existenznot getrieben würde.
Für Frau Suda wäre es wichtig zu wissen, in
welcher Form ein Gemeindezentrum bzw. eine Moschee in der Fehrbelliner Straße
angesiedelt werden solle.
Herr Schädel verweist auf den bisherigen Ablauf.
Der Verwaltung habe eine Bauvor-
anfrage vorgelegen und zwar zur Nutzungsänderung eines bestehenden
leerstehenden Gebäudes in eine Versammlungsstätte. Nach Prüfung und Abstimmung
in der Verwaltung, mit dem Eigentümer und mit der Bezirksvertretung Mitte und
einer Einordnung in ein bestehendes MI-Gebiet,
sei dieses Vorhaben dort zulässig.
Da es sich nach Auffassung der Verwaltung um ein Vorhaben von
bezirklicher Bedeutung handele, sei die Bezirksvertretung Mitte anhand einer
Vorlage informiert worden. Das Grundstück sei noch nicht veräußert und der
jetzige Nutzer habe auch die Möglichkeit, das Grundstück zu erwerben. Sämtliche
Optionen einschließlich eines Ersatzgrundstückes würden geprüft. Eine
Entscheidung sei noch nicht gefallen. Evtl. könnten auch auf Nachbargrundstücken
LKW abgesellt werden.
Herr Grothe fügt auf
Nachfrage von Frau Suda hinzu, dass in einem Mischgebiet eine
Versammlungsstätte (Moschee) zulässig sei. Es handele sich jetzt um eine
Bauvoranfra-
ge, Pläne und sonstige Inhalte der Bebauung lägen
noch nicht vor. Dies würde sich in der weiteren Entwicklung zeigen. Außerdem
habe er zugesichert, wie auch im Beschluss der BV Mitte festgelegt, dem
derzeitigen Nutzer der Fläche bei der Beschaffung eines Ersatzgrundstückes
behilflich zu sein.
Herr Grothe bestätigt die Auffassung von Herrn
Asbeck, dass bei Vorliegen einer positiven Bauvoranfrage im Grunde auch
Anspruch auf eine Baugenehmigung bestehe.
Herr Gläser verweist nochmals auf die
Beschlussfassung in der BV Mitte. Hierauf habe Herr Grothe seine Hilfe
zugesagt. Natürlich solle nicht verschwiegen werden, dass der Verwaltung die
Problematik dieses Grundstückes bekannt gewesen sei. Weiterhin bitte er zu
berücksichtigen, dass der Moscheeverein bereits mehrfach Standorte gesucht habe,
die wie an der Alexanderstraße aus den verschiedensten Gründen nicht in Frage
kamen. Der jetzt ausgesuchte Standort an der Fehrbelliner Straße sei immerhin
für diesen Zweck möglich. Außerdem möchte er nicht in die Situation kommen irgendwo und irgendwann eine
derartige Nutzung genehmigen zu müssen.
Auch habe die Politik keinen Einfluss darauf, an wenn der derzeitige
Eigentümer das Grundstück veräußere.
Eine Entscheidung, ob an dieser Stelle eine gewerbliche Nutzung
Vorrang habe, sollte nach Meinung von Herrn Asbeck nicht in der Verwaltung,
sondern in diesem Ausschuss fallen.
Frau Grebe berichtet, dass die Gespräche mit dem
derzeitig dort ansässigen mittelständischen Betrieb zunächst auf Wunsch der
Firma bis zum Januar 2008 zurückgestellt worden seien, da diese sich am
Bieterverfahren für das Grundstück beteilige. Falls ein Erwerb nicht zustande
käme, würde die Firma zunächst Gespräche mit dem neuen Eigentümer führen, wie
lange die Fläche weiter genutzt werden könne. Von der WFG ins Gespräch
gebrachte Verkaufsflächen halte sie nicht für unbedingt geeignet. Was machbar
wäre, würde auch mit dem SZW und der WFG abgestimmt. Zunächst müsse abgewartet werden, wer den
Zuschlag für das Grundstück bekomme.
Herr Dr. Ramrath bringt die Möglichkeit ins
Gespräch, dass die Stadt versuche, mit dem derzeitigen Eigentümer zu sprechen
bzw. für eine Aufteilung der Flächen für beide Nutzungen zu plädieren.
Herr Grothe erinnert nochmals daran, dass vor ca.
3 – 4 Jahren die Vorlage für eine Rahmenplanung Fehrbelliner Straße von
der Verwaltung erarbeitet worden sei. Hierzu habe es mehrfach Beratungen in der
BV Mitte und diesem Ausschuss gegeben. Einen Beschluss habe es leider nicht
gegeben. In der Zwischenzeit läge ein Großteil der Flächen brach. In vielen
Gesprächen mit Eigentümern sei versucht worden, in diesem Bereich Entwicklungen
zu initiieren. Hier sei die Bahn außen vor geblieben. Mit ihr sei von Seiten
der Stadt kein Kontakt zum Moscheeverein vermittelt worden. Dieser habe die
Verwaltung um Hilfe gebeten bei der Vermittlung einer möglichen Fläche. Es sei
ein Kontakt zur BV Mitte empfohlen worden und außerdem war die Gesamtfläche
Fehrbelliner Straße/ Altenhagener Straße ins Gespräch gebracht worden aber
nicht ein einzelnes Grundstück. Jetzt habe sich der Moscheeverein um das
Grundstück der DB beworben. Möglicherweise könne eine Lösung in der Kombination
beider Nutzungen auf der Fläche liegen. Die Stadt habe auch der ansässigen
Firma Hilfe zugesagt. Er spräche sich ausdrücklich für eine positive
Entwicklung dieses Bereiches aus, nicht wieder Spedition oder Lagerflächen
mitten im Herzen der Stadt. Eine kulturelle Einrichtung kann durchaus ein
Schritt in die richtige Richtung sein.
Herr Asbeck geht davon aus, dass die Verwaltung
Hilfe in alle Richtungen gewährleistet.
In Zukunft sollten auch politisch brisante Dinge,
wobei es um Gewerbegebiete ginge, in
diesem Ausschuss vorgestellt werden. Abschließend stellt er fest, dass gegen
eine Beschlussfassung wie in der BV Mitte keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt unterstützt das Umzugsvorhaben der Islamischen Gemeinschaft e. V. von der Boeler Straße zur Fehrbelliner Straße. Die Verwaltung wird gebeten, dement-
entsprechende Hilfe zu leisten und dem heutigen Nutzer des Grundstückes Fehrbelliner Straße eine adäquate Lösung anzubieten.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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