11.12.2007 - 25 Schreiben des Stadtteilforums Altenhagen zur ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck bittet die Verwaltung zu der obigen Angelegenheit auch im Zusammenhang  mit der Vorlage zur Nutzungsänderung des ehemaligen Kantinengebäudes der DB in eine Moschee Stellung zu nehmen.

 

Herr Grothe verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Mitte, die das Umzugsvorhaben der islamischen Gemeinschaft e.V. von der Boeler – zur Fehrbelliner Straße unterstütze. Die Verwaltung sei gebeten worden dementsprechende Hilfe zu leisten und dem heutigen Nutzer des Grundstückes Fehrbelliner Straße eine adäquate Lösung anzubieten. Die entsprechende  Vorlage sei vorher im Integrationsrat  und würde anschließend im Rat beraten, jedoch nicht im Stadtentwicklungsausschuss. Die o.g. Vorlage zur Nutzungsänderung sei in der BV Mitte ebenfalls positiv gesehen worden. Die Kontaktaufnahme mit dem jetzigen Nutzer habe bereits stattgefunden. Wenn klar sei, wer das Grundstück bekomme, sollten die Bemühungen um ein mögliches Ersatzgrundstück forciert werden.

 

Für Herrn Dr. Ramrath ist der Weg nicht vernünftig gewählt. Hier handelt es sich um einen Gewerbestandort, der für eine derzeit dort ansässige Firma von erheblicher Bedeutung sei. Diese Gegebenheiten und Probleme seien in keiner Weise in die Vorlage eingearbeitet und gewürdigt worden. Hier werde einfach darüber hinweg gegangen, dass diese Fläche jetzt gewerblich genutzt würde und schon für eine neue Nutzung frei gegeben werden solle. Er halte dies für unverträglich. Natürlich sei das Anliegen des Vereines, einen neuen Standort für eine Moschee zu finden zu begleiten. Aber es könne sich nicht auf eine Fläche bezogen werden, die von Bedeutung für einen aktiven Gewerbebetrieb sei. Er erwarte eine neue Vorlage, in der die Interessenlage vernünftig dargestellt, ein Lösungsweg aufgezeigt  und Ersatzfläche für den Gewerbetrieb geschaffen sei. Auch die zeitliche Abfolge müsse passen. Anschließend könne abgewogen und eine Entscheidung getroffen werden.

 

Herr Grzeschista betont, dass beide Vorhaben gewollt seien. Bisher wären die Bedürfnisse des bestehenden Betriebes vernachlässigt worden. Aufgabe von Politik und Verwaltung sei es, jetzt einen vernünftigen Weg zu finden, um  beides zu verwirklichen.

 

Herr Meier berichtet, dass er sich nochmals mit der Firma beschäftigt habe. Diese unterhalte in der Fehrbelliner Straße nicht ihren Hauptsitz, sondern Lager- und Abstellflächen für LKW. Die Firma sei nicht unmittelbar im Bestand gefährdet. Es sei jedoch immer Anliegen dieses Ausschusses gewesen, keine Firma vor Probleme zu stellen. Daher plädiere er dafür, einen Beschluss entsprechend der BV Mitte zu fassen. Er verhehle nicht, dass dies möglicherweise ein Eingriff in die Eigentumsrechte des Veräußerers darstelle.

 

Herr Grothe macht deutlich, dass bereits vor ca. einem Jahr der Standort Fehrbelliner Straße für eine Moschee ins Gespräch gebracht worden sei.  Der Moscheeverein habe sich nun mit dem Eigentümer der Fläche in Verbindung gesetzt und anschließend eine Bauvoranfrage gestellt, die von der Verwaltung abgearbeitet werden musste. Da in einem MI-Gebiet mit Beurteilung nach § 34 BauGB eine Moschee zulässig sei,  habe man die BV Mitte mit einer Vorlage mit positiver Tendenz informiert. Wegen der verschiedenen Nutzungen auf der Gesamtfläche sind die beiden Teilnutzer Moscheeverein und derzeitiger Nutzer in Gesprächen. Evtl. seien Teilnutzung oder sogar ständige Nutzung durch LKW möglich, wenn es in das jeweilige Konzept passe.

 

Herr Asbeck hält eine Moschee in diesem Bereich für ein wichtiges Bauvorhaben, welches nicht einfach im Zuge eines Genehmigungsverfahrens erledigt werden könne, ohne den Stadtentwicklungsausschuss einzubinden. Der Ausschuss hätte die Möglichkeit, wegen der vorhandenen gewerblichen Nutzung eine andere Regelung zu finden als eine Moschee oder Gemeindezentrum. Er halte es auch nicht für richtig, dass in einer Verwaltungsvorlage auf einen Nutzungskonflikt nicht hingewiesen werde. Auch müsse ein Ersatzgrundstück vorhanden sein, bevor ein Gewerbetrieb in Existenznot getrieben würde.

 

Für Frau Suda wäre es wichtig zu wissen, in welcher Form ein Gemeindezentrum bzw. eine Moschee in der Fehrbelliner Straße angesiedelt werden solle.

 

Herr Schädel verweist auf den bisherigen Ablauf. Der Verwaltung habe eine Bauvor-         anfrage vorgelegen und zwar zur Nutzungsänderung eines bestehenden leerstehenden Gebäudes in eine Versammlungsstätte. Nach Prüfung und Abstimmung in der Verwaltung, mit dem Eigentümer und mit der Bezirksvertretung Mitte und einer Einordnung in ein bestehendes MI-Gebiet,  sei dieses Vorhaben dort zulässig.  Da es sich nach Auffassung der Verwaltung um ein Vorhaben von bezirklicher Bedeutung handele, sei die Bezirksvertretung Mitte anhand einer Vorlage informiert worden. Das Grundstück sei noch nicht veräußert und der jetzige Nutzer habe auch die Möglichkeit, das Grundstück zu erwerben. Sämtliche Optionen einschließlich eines Ersatzgrundstückes würden geprüft. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Evtl. könnten auch auf Nachbargrundstücken LKW abgesellt werden.

 

Herr Grothe fügt auf Nachfrage von Frau Suda hinzu, dass in einem Mischgebiet eine Versammlungsstätte (Moschee) zulässig sei. Es handele sich jetzt um eine Bauvoranfra-

ge, Pläne und sonstige Inhalte der Bebauung lägen noch nicht vor. Dies würde sich in der weiteren Entwicklung zeigen. Außerdem habe er zugesichert, wie auch im Beschluss der BV Mitte festgelegt, dem derzeitigen Nutzer der Fläche bei der Beschaffung eines Ersatzgrundstückes behilflich zu sein.

 

Herr Grothe bestätigt die Auffassung von Herrn Asbeck, dass bei Vorliegen einer positiven Bauvoranfrage im Grunde auch Anspruch auf eine Baugenehmigung bestehe.

 

Herr Gläser verweist nochmals auf die Beschlussfassung in der BV Mitte. Hierauf habe Herr Grothe seine Hilfe zugesagt. Natürlich solle nicht verschwiegen werden, dass der Verwaltung die Problematik dieses Grundstückes bekannt gewesen sei. Weiterhin bitte er zu berücksichtigen, dass der Moscheeverein bereits mehrfach Standorte gesucht habe, die wie an der Alexanderstraße aus den verschiedensten Gründen nicht in Frage kamen. Der jetzt ausgesuchte Standort an der Fehrbelliner Straße sei immerhin für diesen Zweck möglich. Außerdem möchte er nicht in die  Situation kommen irgendwo und irgendwann eine derartige Nutzung genehmigen zu müssen.  Auch habe die Politik keinen Einfluss darauf, an wenn der derzeitige Eigentümer das Grundstück veräußere.                          

 

Eine Entscheidung,  ob an dieser Stelle eine gewerbliche Nutzung Vorrang habe, sollte nach Meinung von Herrn Asbeck nicht in der Verwaltung, sondern in diesem Ausschuss fallen.   

 

Frau Grebe berichtet, dass die Gespräche mit dem derzeitig dort ansässigen mittelständischen Betrieb zunächst auf Wunsch der Firma bis zum Januar 2008 zurückgestellt worden seien, da diese sich am Bieterverfahren für das Grundstück beteilige. Falls ein Erwerb nicht zustande käme, würde die Firma zunächst Gespräche mit dem neuen Eigentümer führen, wie lange die Fläche weiter genutzt werden könne. Von der WFG ins Gespräch gebrachte Verkaufsflächen halte sie nicht für unbedingt geeignet. Was machbar wäre, würde auch mit dem SZW und der WFG abgestimmt.  Zunächst müsse abgewartet werden, wer den Zuschlag für das Grundstück bekomme.

 

Herr Dr. Ramrath bringt die Möglichkeit ins Gespräch, dass die Stadt versuche, mit dem derzeitigen Eigentümer zu sprechen bzw. für eine Aufteilung der Flächen für beide Nutzungen zu plädieren.

 

Herr Grothe erinnert nochmals daran, dass vor ca. 3 – 4 Jahren die Vorlage für eine Rahmenplanung Fehrbelliner Straße von der Verwaltung erarbeitet worden sei. Hierzu habe es mehrfach Beratungen in der BV Mitte und diesem Ausschuss gegeben. Einen Beschluss habe es leider nicht gegeben. In der Zwischenzeit läge ein Großteil der Flächen brach. In vielen Gesprächen mit Eigentümern sei versucht worden, in diesem Bereich Entwicklungen zu initiieren. Hier sei die Bahn außen vor geblieben. Mit ihr sei von Seiten der Stadt kein Kontakt zum Moscheeverein vermittelt worden. Dieser habe die Verwaltung um Hilfe gebeten bei der Vermittlung einer möglichen Fläche. Es sei ein Kontakt zur BV Mitte empfohlen worden und außerdem war die Gesamtfläche Fehrbelliner Straße/ Altenhagener Straße ins Gespräch gebracht worden aber nicht ein einzelnes Grundstück. Jetzt habe sich der Moscheeverein um das Grundstück der DB beworben. Möglicherweise könne eine Lösung in der Kombination beider Nutzungen auf der Fläche liegen. Die Stadt habe auch der ansässigen Firma Hilfe zugesagt. Er spräche sich ausdrücklich für eine positive Entwicklung dieses Bereiches aus, nicht wieder Spedition oder Lagerflächen mitten im Herzen der Stadt. Eine kulturelle Einrichtung kann durchaus ein Schritt in die richtige Richtung sein.

 

Herr Asbeck geht davon aus, dass die Verwaltung Hilfe in alle Richtungen gewährleistet.

In Zukunft sollten auch politisch brisante Dinge, wobei  es um Gewerbegebiete ginge, in diesem Ausschuss vorgestellt werden. Abschließend stellt er fest, dass gegen eine Beschlussfassung wie in der BV Mitte keine Bedenken bestehen.

 

  

 

 

     

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt unterstützt das Umzugsvorhaben der Islamischen Gemeinschaft e. V. von der Boeler Straße zur Fehrbelliner Straße. Die Verwaltung wird gebeten, dement-   

entsprechende Hilfe zu leisten und dem heutigen Nutzer des Grundstückes Fehrbelliner Straße eine adäquate Lösung anzubieten.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage