11.12.2007 - 6 Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) - Sport- und Freiz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schädel erläutert, welche Dinge zu der erneuten Offenlage geführt hätte. Er verweist hier auf die erforderliche Festsetzung des Lärmschutzes mit der Anlage eines Lärmschutzwalles.

 

Herr Grzeschista bittet darum, keine allergie-fördernden Pflanzen zu verwenden.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1.   Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.  

2.   Der Rat der Stadt Hagen beschließt die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal aufgehängten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland – nebst der Begründung vom 22.11.2007 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB.

3.   Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB.

4.   Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf drei Wochen verkürzt werden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB. 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst das Freibadgelände Ischeland und die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilanschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.

Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise die Flurstücke 338 und 340 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen im Geltungsbereich aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach erneuter öffentlicher Auslegung kann voraussichtlich im 1. Quartal 2007 der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.