28.08.2007 - 7 Bebauungsplan Nr. 9/00 (527)Bahnhofshinterfahru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck lässt hier über die Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen, da die dort beschlossenen Zusätze nur Landschaftsbeirat und Umweltausschuss beträfen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)   Der Rat der Stadt beschließt den ergänzten Titel des Bebauungsplanes:

“Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt

Wehringhauser Straße - VARTA”

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet beginnt im Westen an der Wehringhauser Straße, bezieht hier den Bereich Dieckstraße mit ein und erstreckt sich südwestlich der Ennepe in einer Breite von ca. 40 m bis zu dem Flurstück 244 der Gemarkung Hagen Flur 25. Ab hier verläuft das Plangebiet in östliche Richtung bis zur Wehringhauser Straße einschließlich des Einmündungsbereiches der Weidestraße. Richtung Westen befindet sich der Geltungsbereich jenseits der Ennepe auf der Dreiecksfläche zwischen der Bahnfläche, der Ennepe und der Weidestraße.

 

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 02.08.2007 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 02.08.2007 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Schritt für das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 ist der Satzungsbeschluss Ende 2007 vorgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage