12.06.2007 - 6 Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) - Sport- und Freiz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel verweist auf die ausgelegte Ergänzung
der Begründung.
Herr Oberste-Berghaus spricht den verstärkten
Parkdruck in angrenzenden Wohngebieten an. Daher plädiere er dafür, das Parken
in einem möglichen Parkhaus im Bereich der Ischelandhalle kostenlos zu
gestalten.
Auf die Frage von Herrn Marscheider nach
Lichtsignalanlagen im Bedarfsfall an der Straße Am Sportpark erläutert Herr
Schädel die gesamte Stellplatzproblematik. Er weist darauf hin, dass die
vorhandenen Stellplatzflächen bei Sportveranstaltungen bis 22.00 Uhr geleert
sein müssten. Hierbei sollten die Lichtsignalanlagen im Bedarfsfall hilfreich
sein.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ gemäß des im
Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes.
b)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten
Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5/06 (582) „Sport- und Freizeitbad
Ischeland“ nebst der Begründung vom 16.05.2007 gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das Freibadgelände Ischeland einschließlich der Zuführung des Ischelandbaches, die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft im
Uhrzeigersinn wie folgt:
Ab der katholischen Grundschule Meinolf verläuft die Grenze westlich der Stadionstraße am Kindergarten und am Ischelandteich vorbei bis zum Haus Houbenstraße Nr. 1. Auf dem Abschnitt zwischen Kindergarten und Houbenstraße ist die Stadionstraße nur als Fußweg ausgebaut. Im Norden verläuft die Abgrenzung entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Straßen “Am Freibad” und “Zur Heide”. Im Osten grenzt durch einen Grünstreifen getrennt eine Kleingartenanlage an. Der westliche Bereich des Bachraumes mit seinen Ufergehölzen wird in das Plangebiet einbezogen (LB Nr. 1.4.2.22 Ischelandbach). Im Südosten verläuft die Grenze entlang des Weges am Stadion vorbei. Die Grenze quert diesen Weg in südliche Richtung zum Vorplatz des Stadions. Die südliche Grenze umfasst die Stellplatzanlage vor dem Stadion und deren Zufahrt von der Stadionstraße.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise die Flurstücke 338 und 340 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen im Geltungsbereich aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt
Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im 4. Quartal 2007 der Satzungsbeschluss erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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