12.06.2007 - 15 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Meier regt an, möglichst im Fall der Außerbetreibnahme eine Rückbauverpflichtung mit in die Baugenehmigung aufzunehmen.

 

In diesem Zusammenhang spricht Herr Oberste-Berghaus eine mögliche Insolvenz des Betreibers an und dass hier die Stadt Vorsorge treffen müsste.

 

Herr Asbeck schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Betreiber eine Rückbauverpflichtung zu vereinbaren.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt das 80. FNP – Teiländerungsverfahren –
    Windenergieanlage südlich Niggenbölling – einzustellen.

b) Erteilung einer Befreiung von der im Flächennutzungsplan festgesetzten
    Höhenbegrenzung für die unmittelbar benachbarte Windkraftanlage von 100 m auf
    125 m.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Betreiber eine Rückbauverpflichtung zu vereinbaren.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage