12.06.2007 - 7 Bebauungsplan Nr. 6/99 Teil 1 "Bereich ehemali...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Mitte, doch eine
Bürgerinformation durchzuführen, weist Herr Asbeck darauf hin, dass in den
bisherigen Verfahren schon umfangreich informiert worden sei.
Auf Nachfrage von Herrn Romberg erklärt Herr Grothe, dass die hier
befindlichen Firmen an der weiteren Planung beteiligt würden.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/99 (512) Teil 1
“Bereich ehemalige Elbersdrucke” nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 13 a BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der
ersten Änderung umfasst das Grundstück Frankfurter Straße 24, das ehemalige
Betriebsgelände der Hagener Straßenbahn AG ohne dem Parkhaus an der Volme sowie
der angrenzende Bereich der Elbershallen bis auf der Höhe der Möllenhofstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser
Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2
Nr. 1 BauGB.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist
Ende 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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800,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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566,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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420,3 kB
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