12.06.2007 - 7 Bebauungsplan Nr. 6/99 Teil 1 "Bereich ehemali...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Mitte, doch eine Bürgerinformation durchzuführen, weist Herr Asbeck darauf hin, dass in den bisherigen Verfahren schon umfangreich informiert worden sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Romberg erklärt Herr Grothe, dass die hier befindlichen Firmen an der weiteren Planung beteiligt würden.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/99 (512) Teil 1 “Bereich ehemalige Elbersdrucke” nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der ersten Änderung umfasst das Grundstück Frankfurter Straße 24, das ehemalige Betriebsgelände der Hagener Straßenbahn AG ohne dem Parkhaus an der Volme sowie der angrenzende Bereich der Elbershallen bis auf der Höhe der Möllenhofstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

b)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist Ende 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage