08.05.2007 - 11 Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd. I. Nachtrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein Verwaltungsvortrag wird nicht gewünscht.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 3. Änderungsverfahrens nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 4/63 – Bathey–Süd – I. Nachtrag.

 

Geltungsbereich :

Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 – Bathey–Süd – I. Nachtrag sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/63 – Bathey–Süd –.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen der Dortmunder Straße, einer etwa 25 m bis 85 m vor- und zurückspringenden Linie nördlich parallel zur Kabeler Straße über die Straße "Auf dem Graskamp" hinweg bis zur DB – Trasse Schwerte – Siegen, dieser DB – Trasse, der BAB A1 (Bremen – Köln) und der Wandhofener Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Punkt 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

 

Die öffentliche Auslegung der Änderung ist im Spätherbst 2007 zu erwarten

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage