08.05.2007 - 11 Bebauungsplan Nr. 4/63 -Bathey-Süd. I. Nachtrag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
zu a)
Der Rat
der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 3. Änderungsverfahrens nach § 2
Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in der zur Zeit
gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 4/63 – Bathey–Süd –
I. Nachtrag.
Geltungsbereich
:
Die
Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63
– Bathey–Süd – I. Nachtrag sowie der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4/63 – Bathey–Süd –.
Der
Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen der
Dortmunder Straße, einer etwa 25 m bis 85 m vor- und zurückspringenden Linie
nördlich parallel zur Kabeler Straße über die Straße "Auf dem
Graskamp" hinweg bis zur DB – Trasse Schwerte – Siegen, dieser
DB – Trasse, der BAB A1 (Bremen – Köln) und der Wandhofener Straße.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Punkt 1
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die
öffentliche Auslegung der Änderung ist im Spätherbst 2007 zu erwarten
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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