08.05.2007 - 8 1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Vorhab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Die Diskussion einleitend verweist Herr Asbeck
insbesondere auf den Beschluss des Umweltausschusses, der hier einen
Umweltbericht insbesondere unter Einbeziehung der dann vorliegenden Ergebnisse
der Lufthygienesituation sowie eine frühzeitige Bürgerbeteiligung für
erforderlich halte.
Nach Auffassung von Herrn Schädel kommt für das
Projekt die Möglichkeit des Verfahrens nach § 13 a der Neufassung des
Baugesetzbuches in Frage. Es geht hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung,
für die der Gesetzgeber die Durchführung dieses beschleunigten Verfahrens
gewollt habe. Falls es notwendig sei,
könne jederzeit auf das normale Verfahren umgesattelt werden.
Für Herrn Ludwig sollte gerade an dieser Stelle
eine Verfahrensbeschleunigung nicht erfolgen. Es gehe um einen der am stärksten
belasteten und auch gefährlichsten Verkehrsbereiche der Stadt. Er befürchte, dass
hier ein Supermarkt gebaut würde und keine käme auf Grund der enormen
Belastungen dort hin. Der bestehende Unfallschwerpunkt würde sicherlich noch
verstärkt. Es ständen im Innenstadtbereich andere Immobilien z. B. an der
Schwenke für derartige Projekte zur Verfügung. Die Grünen könnten daher diesem
Projekt nicht zustimmen und er hoffe, dass das Gegenteil jetzt beschlossen
würde.
Die Einwände des Herr Ludwig sind für Frau
Priester-Büdenbender zum Teil nachvollziehbar.
Jedoch könne die Stadt sich dieses Grundstück nur als Parkplatz nicht mehr
leisten. Außerdem würden dort Arbeitsplätze entstehen. Auf den vom
Umweltausschuss empfohlenen Umweltbericht könnte verzichtet werden, da die in
Frage kommenden Gutachten auf jeden Fall erstellt werden müssten. Auch die
frühzeitige Bürgerbeteiligung könne entfallen, da das Projekt ausgiebig an
anderer Stelle diskutiert würde.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass derjenige, der
gegen dieses Projekt sei, alles für eine Erschwernis des Verfahrens tun würde.
Dies sei auch verständlich. Er sehe jedoch eine städtebauliche Verbesserung an
dieser Stelle, durch ein Projekt, was sich auch einfüge. Kritische Punkte
würden auch in einem beschleunigten Verfahren abgewickelt, geprüft und
abgewogen. Daher stimme die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag auch ohne
Umweltprüfung und Bürgerbeteiligung zu.
Auch Herr Oberste-Berghaus spricht sich für eine
Einkaufsmöglichkeit an dieser Stelle aus. Sie habe einen großen Einzugsbereich
und sei notwendig. Jedoch spreche er nochmals die Minusebene als ursprünglich
vorgesehene Parkmöglichkeit an. In
diesem Zusammenhang seinen bereits in der Vergangenheit hohe Kanalbaukosten
entstanden, die er gerne erfahren möchte.
Herr Ludwig betont, dass sich die Grünen für eine
städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle aussprächen, jedoch nicht für einen
Supermarkt. Auch an anderen Stelle der Innenstadt gäbe es
Einkaufsmöglichkeiten. Auch wäre die verkehrliche Belastung so hoch, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung unbedingt erforderlich sei.
Herr Grzeschista gibt zu bedenken, dass dort wo
Menschen wohnten, diese auch versorgt werden müssten. Es sprächen für dieses
Projekt sicherlich mehr Vor- als Nachteile. Des Weiteren bitte er um eine
Einzelabstimmung im Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung.
Herr Romberg hält die vorgesehene Nutzung und das
geplante Bauvolumen für durchaus verträglich. Er spreche sich daher für den
Verwaltungsvorschlag aus.
Herr Gläser erklärt, dass im Innenstadtbereich keine Fläche vorhanden
sei, die für eine derartige Nutzung in Frage käme. Ein Projekt an der Schwenke
bedeute auch einen ganz anderen Einzugsbereich. Er bitte darum, die geplante
Maßnahme auf dem ehemaligen Bettermann-Gelände nach vorne zu bringen.
Herr Asbeck lässt zunächst über die Empfehlung
des Umweltausschusses zu einer Umweltprüfung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.
Es folgt die Abstimmung über die Empfehlung des
Umweltausschusses zur Erforderlichkeit einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit abgelehnt.
Herr Asbeck lässt nun über die
Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
1a) Der Rat
der Stadt stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 7.2. 2007 auf Einleitung eines Verfahrens zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/07 (593) „Kaufland /
Bettermanngelände“ gemäß § 12 Abs. 2
in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die
Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB
in der zur Zeit gültigen Fassung.
1b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das
Eckgrundstück (sogenannte Bettermanninsel)
südlich der Rathausstraße und östlich des märkischen Ringes, das
Grundstück Rembergstr. 4 und den Hof des CVJM ( Märk. Ring 101).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
2a) Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung der Verfahren zur Aufhebung der
vorhabenbezogenen Bebaungspläne Nr. 8/98 (497) „Remberg-Center“ und
der 1. Änderung“ gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) in der zur Zeit gültigen
Fassung.
Geltungsbereich:
Die Geltungsbereiche umfassen die
gesamten Plangebiete der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497)
„Remberg-Center“ und der 1. Änderung.
Die Pläne liegen im Sitzungssaal aus und
werden Bestandteil des Beschlusses.
2b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist
nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger Ende 2007
die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
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