21.02.2007 - 7 Bebauung des Bettermann-GeländesBericht der Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe berichtet, dass bei der Verwaltung ein Antrag vorliege, dass Bettermann-Grundstück mit einem Vollsortimenter mit 5000 qm Nutzfläche zu bebauen. Aufgrund des Einzelhandelskonzeptes gebe es für den Innenstadtbereich eine Unterversorgung mit derartigen Einrichtungen. Er glaube, dass alle Probleme wie z.B. Erschließung und Luftimmissionen positiv abgearbeitet werden könnten.

 

Herr Oberste-Berghaus fragt, ob der bereits verlegte Kanal so dimensioniert sei, dass eine unterirdische Garage errichtet werden könne. Wenn dies der Fall sei, sollten die Stellplätze auch unterirdisch gebaut werden, um die anderen Flächen sinnvoller nutzen zu können.

 

Herr Ludwig stellt ausdrücklich die folgenden grundsätzlichen Fragen:

  1. Handelt es sich hier um einen herkömmlichen Bebauungsplan oder um Planungsrecht, dass im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplanes befristet ist ?
  2. Besteht das Planungsrecht länger als sieben Jahre, so dass eine Entschädigungspflicht entfällt ?
  3. Inwieweit muss die Planung nachgebessert werden, um den aktuellen Anforderungen an Verkehr, Lärm, Luft, Feinstaub, Altlasten, Bodenaushub und Umweltverträglichkeitsprüfung zu entsprechen ?

 

Herr Grothe führt aus, dass für diesen Bereich ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan bestehe sowie ein bis zwei Vorhaben- und Erschließungspläne, wobei der letzte nicht mehr als bestandskräftig anzusehen sei, da der Investor nicht mehr zur Verfügung stehe und somit nicht realisiert worden sei. Gleichwohl sei dass Rechtsamt der Auffassung, dass dieser VEP ordnungsgemäß aufgehoben werden müsse, um dann in einem neuen VEP sämtliche aufgetretenen Fragen zu klären. Er gibt weiter zu bedenken, dass es sich hier sicherlich um einen Bereich mit einer hohen Verkehrsbelastung handele. Jedoch sei hier kein Altenheim geplant, sondern eine Verkaufseinrichtung, die sich in geschlossenen Räumen abspiele. Dies sei eine innenstadtrelevante Fläche, die aus städtebaulicher Sicht eine Bebauung verdient habe. Auch könne man seiner Ansicht nach auf Grund der Topografie hier nicht von einer Frischluftschneise  sprechen.

 

Herr Schädel fügt hinzu, dass der alte Bebauungsplan wieder seine Gültigkeit erhält, sobald der VEP aufgehoben werde. Da dieser alte Bebauungsplan nicht alle Absichten des neuen Investors abdecke, müsse dieser in einem rechtmäßigen Verfahren mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nachgebessert werden. Des Weiteren führt er aus, dass Kanal und Vorflut so dimensioniert seien, dass mit einer Parkebene in die Tiefe gegangen werden könnte.

 

Herr Dr. Ramrath hält es für verfrüht, schon Einzelfragen zu klären. Heute müsse der Grundansatz bewertet werden und dieser sei positiv. Hier würde eine Baulücke geschlossen, eine Raumkante gebildet und somit ein städtebaulich positiver Ansatz gefunden. Die Probleme müssten im  Verfahren geprüft und geklärt werden. Aber der Investor müsse auch vertragliche Lösungen anbieten. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung das richtige Verfahren vorschlage.

 

Herr Gläser empfiehlt aus bezirklicher Sicht das Vorhaben positiv zu bewerten. Im innerstädtischen Bereich, der ca. 70.000 Menschen versorgen müsse, gebe es nicht genügend Einkaufsmöglichkeiten. Daher begrüße er dieses Vorhaben, dass die Grundversorgung vornehmen könne.

 

Herr Oberste-Berghaus plädiert nochmals dafür, die Minusebene als Stellplatzfläche vorzusehen.

 

Herr Grzeschista betont, dass es hier um einen Lebensmittelbetreiber gehe, der sich mal nicht auf der grünen Wiese ansiedele. Daher sei dies Vorhaben ausdrücklich zu unterstützen. Bezogen auf die Stellplatzflächen halte er es für besser, wenn das Parkdeck oben und offen errichtet würde. Auch müssten Straßenfläche und Breite des Märkischen Ringes so bleiben. Ebenso darf die Leistungsfähigkeit des Ringes nicht weiter belastet werden. In Bezug auf Versorgung der Bevölkerung, Schließung einer Baulücke und Schaffung von Stellplätzen sollte das Projekt müsse das Projekt positiv gesehen werden. Außerdem würde der ursprüngliche vorgesehene große Baukörper aus der Welt geschaffen.

 

Als Fazit zieht Herr Asbeck die einhellige positive Sicht für das geplante Vorhaben. 

 

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Beschluss:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

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