21.02.2007 - 8 Kreuzungsbereich Reh-/Wehringhauser StraßeBeric...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 21.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Martin Schaefer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel stellt die Situation dar, die zu der jetzigen Planung geführt habe. Dies waren die bestehende EDV-Anlage im Gebäude der mark-E, dass sich die Untere Denkmalbehörde trotz Nachfrage nicht zur Denkmalwürdigkeit des ehemaligen Schuhhauses Pelka geäußert habe und die aufwendige Linksabbiegespur in Richtung Rehstraße, die jedoch erst nach der S-Bahn-Brücke habe begonnen werden können.
Herr Hegerding schildert die Förderprobleme, falls hier die Planung geändert werden sollte. Die Maßnahme des Abschlusses der Südumgehung müsse noch in diesem Jahr bewilligt werden und nicht erst in 2008. Ansonsten käme, wenn überhaupt, eine Förderung erst nach 2013 in Betracht.
Herr Dr. Ramrath hält es doch unter den gegebenen Bedingungen für fraglich, ob das Gebäude erhalten werden könne. Die Verwaltung müsste umgehend und mit entsprechendem Ergebnis klären, ob unter Sicherung der Fördermöglichkeit und der Wirtschaftlichkeit das Gebäude mit dem ehemaligen Schuhhaus Pelka erhalten werden könne.
Herr Schädel spricht den Aspekt an, falls das Gebäude erhalten würde, wer dort an dieser äußerst verkehrsreichen Kreuzung wohnen wolle. Auch wäre der zeitliche Aspekt zu berücksichtigen. Neues geändertes Planungsrecht wäre nicht innerhalb von ein paar Wochen zu realisieren.
Nach Ansicht von Herrn Grothe ist keine weitere Klärung mehr möglich. Es sollte bei der ursprünglichen rechtsverbindlichen Planung bleiben.
Frau Suda fällt es schwer, ein derartiges altes Gebäude einfach abgerissen zu sehen. Jedoch seien die Gegenargumente erschlagend. Gleichwohl werde sie sich bei einer Beschlussfassung enthalten.
Für Herrn Asbeck würde sich das Gebäude an dieser Stelle städtebaulich gut darstellen. Er bedauere es daher, dass an einem Abbruch wohl kein Weg vorbei führe. Insofern könne der Bericht der Verwaltung nur zur Kenntnis genommen werden, eine Beschlussfassung erübrige sich.
