29.06.2004 - 5.19 Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512)"Bereich ehe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe teilt mit, dass der hier vorliegende Bebauungsplanentwurf auch Gewerbetreibende betrifft, mit denen zurzeit Gespräche geführt werden. Aus diesem Grund soll auch zunächst nur der 1. Teil des Bebauungsplanentwurf “ Bereich ehemalige Elbersdrucke” beschlossen werden. Der 2. Teil soll zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.

 

Auf die Frage von Herrn Glaeser, ob das Gebäude in der Grünfläche, Frankfurter Straße 24, nicht abgerissen werden sollte, antwortet Herr Schädel, dass die Verwaltung zurzeit prüft, inwieweit  die Situation so verändert werden kann, dass den Zielen des Bebauungsplan Rechnung getragen wird. Dabei ist unter Berücksichtigung der Kosten vielleicht eine Zwischenlösung möglich, dass eine attraktive Zuwegung zu diesem ungenutzen Bereich erfolgt.

 

Herr Grothe fügt ergänzend hinzu, dass es sich bei dem Objekt um ein städtisches Gebäude handelt. Aufgrund des Zieles des Bebauungsplanes, hier Schaffung einer Grünfläche, kann das Gebäude dort nicht stehen bleiben.

 

Herr Dreiski-Mousset stellt den Antrag an die Verwaltung, den Abbruch des städtischen Gebäudes, Frankfurter Straße 24, zu betreiben.

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Beschluss:

 

1.      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden   Beschluss zu fassen:

 

a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 u. 3  Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderungen des erneut öffentlich ausgelegenen Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB. 

 

c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.

 

d)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) Teil 1 “Bereich ehemalige Elbersdrucke ” nebst der Begründung vom 12.5.2004 nach §§ 2 und 10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 12.5.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

2. Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden  

    Beschluss zu fassen:

 

   Die Verwaltung wird beauftragt, den Abbruch des in der Grünfläche stehenden städtischen Gebäudes, Frankfurter Str. 24, zu betreiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 19

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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