30.01.2007 - 7 Anfragen gem. § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Di., 30.01.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Nachträglicher Tagesordnungspunkt 7:
Standortfrage für einen Kunstrasenplatz in den Stadtteilen
Nord, Hohenlimburg und Mitte
Vorlage 0054/2007
-Sachstandsbericht-
In der Vorbesprechung der Fraktion habe man sich bereits auf die Prüfung
von drei Anlagen geeinigt, so Frau Neuhaus. Diese Anlagen seien Hartplatz
Kirchenbergstadion, Hartplatz Höing und Sportzentrum Helfe. In den Bezirken
Eilpe und Haspe gebe es ja bereits Kunstrasenplätze.
Der Hartplatz der Kampfbahn Boelerheide soll ebenfalls überprüft werden,
so Herr Tenne. Es müsse erst seriöses Zahlenmaterial vorliegen, bevor
man sich für einen Platz entscheiden kann, so Herr Tenne weiter. Hierfür
sind dringend externe Expertisen nötig. Diese sollen von der Verwaltung
angefordert werden.
Die Kosten für die Expertisen im Jahr 2007, so Herr Dr. Schmidt,
werden aus der Sportpauschale gedeckt, da sonst keine Mittel zur Verfügung
stehen.
Auf Anfragen von Herrn H. Erlmann, ob tatsächlich 3 – 4
Plätze mit Kunstrasen ausgestattet werden können, erläutert Herr Dr. Fischer,
dass die Kosten vom Untergrund geprägt seien. Dies habe der Gutachter in der
letzten Sitzung deutlich erklärt. Man müsse erst die Gutachten über die Böden
abwarten, dann könne man entscheiden, wie viele Plätze möglich sind, so Herr
Dr. Fischer weiter.
Herr Tenne betont, dass die Plätze auch als Tennenplätze genutzt werden …
Herr Kumas fragt an, ob nicht auch der Sportplatz Klutert überprüft werden könne.
Herr Dr. Fischer erwidert, dass man bezirksweise vorgeht und in Haspe bereits ein
Kunstrasenplatz vorhanden sei.
Es liegen keine Anfragen vor.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sportplätze
- Hartplatz Kirchenbergstadion
- Sportzentrum Helfe (Stadion)
- Hartplatz Kampfbahn Boelerheide
- Hartplatz Höing (SSV-Platz)
Eine Expertise durch einen externen Gutachter hinsichtlich der
Bodenuntersuchungen und weiteren planungsrechtlichen Faktoren in Auftrag zu
geben.
Die hierfür entstehenden Kosten sind in 2007 aus der Sportpauschale
bereitzustellen.
