27.11.2007 - 3 Antrag des deutschen Gewerkschaftsbundes, Regio...

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Wortprotokoll

Frau Machatschek zitiert den Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt, den der Sozialausschuss am 06.09.07 gefasst hat.

 

Herr Hermund vom DGB führt in die Thematik ein und formuliert sein Anliegen.

 

Herr Schwarz als Vertreter von Mark E entgegnet, dass hier drei unterschiedliche Rechtssituationen aufeinanderprallten. Das sei zum einen die Sozialgesetzgebung, dann das Aktiengesetz und drittens die allgemeinen Versorgungsbedingungen bzw. die Grundversorgungsverordnung. Man habe sich Gedanken gemacht, inwiefern es möglich sei, einen Sozialtarif einzuführen. Hierbei habe sich die Frage gestellt, ob dieser nur für Hagen oder auch für die anderen Städte in der Region gelten solle.

Bezüglich des „kurzen Drahtes“ verweist er auf die Datenschutzbestimmungen. Man würde konstruktiv mitarbeiten, wenn die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet sei. Zurzeit unterlägen alle Versorgungsunternehmen dem Kostendruck und der notwendigen Anpassung der Tarife nach oben. Bei einer solchen Erhöhung läge es nahe, die Abschlagszahlungen der Kunden nach oben anzupassen. Dann müsse man  280.000 Kunden die Möglichkeit der Anpassung geben. Die Praxis zeige, dass nur die wenigsten Kunden die Möglichkeit der Anpassung nutzten. Wenn es hier möglich sei, einen einfachen Weg zu finden, würde  Mark E mitziehen, aber er bäte in diesem Zusammenhang, die hohen Kosten für das Porto zu berücksichtigen.  

 

Herr Dr. Schmidt bestätigt, dass dieses Thema in vielen Runden diskutiert worden sei.

Ihm habe bei den Ausführungen von Herrn Schwarz die Würdigung der Aktiengesellschaft gefehlt. Es gebe hierzu klare Urteile, die in verschiedenen juristischen Runden mit den Juristen von Mark E und von städtischer Seite leider zu keinem Urteil geführt hätten. Hintergrund sei die Frage gewesen, ob der Aufsichtsrat die Geschäftsführung  im Sinne des Beschlusses des Sozialausschusses anweisen könne. Dies sei bei einer Aktiengesellschaft offensichtlich nicht möglich.  Diesen Punkt habe man weitestgehend ausdiskutiert. Er fände es schwierig, nach anderthalb Jahren keine Lösung anzubieten.

Er greift den Vorschlag von Herrn Hermund auf, bei einer drohenden Sperre zum Telefon zu greifen und die Kommune davon zu unterrichten. Die Stadt frage dann bei der Arge nach, ob der Betroffene Leistungsempfänger sei. Dann könne der Leistungsempfänger gebeten werden, seine Stromabschläge per Direkteinzug  an Mark E zu schicken.

Daneben bestehe die Möglichkeit, dass auf den Rechnungen von  Mark E ein Hinweis auf Hilfe bei Engpässen seitens der Stadt oder der Arge bestehe. Auch diesen Vorschlag habe man seitens Mark E nicht aufgegriffen. Eine Zusammenarbeit im Vorfeld Könne  Sperren und Wohnungsauszüge verhindern. Er verspricht, an dem Thema festzuhalten, weil viel soziales Elend verhindert werden könne. 

 

Herr Stüwe berichtet aus der Praxis, dass es in einem Punkt bei den gemeinsamen Gesprächen kein Fortkommen gegeben habe. Es sei die Bitte der Verwaltung zu prüfen, ob man nicht auf das Instrument der Drohung einer Liefersperre verzichten könne.

Er möchte noch auf zwei neuere Problematiken hinweisen. Zum einen hätten Schuldner, die sich im Insolvenzverfahren befänden, von Mark E eine Kündigung des Liefervertrages erhalten, aber gleichzeitig ein neues Angebot für einen Liefervertrag, verbunden mit dem Hinweis, dass eine Abschlagszahlung zusätzlich als Sicherheitsleistung zu leisten sei. Auch diese müssten dann bei Empfängern von Transferleistungen aus kommunalen Mitteln aufgebracht werden. Auch das verschärfe zusätzlich das Problem. Hier sei Mark E sehr flexibel bei der Veränderung der Geschäftspraxis gewesen. Bei der Bitte, die monatlichen Abschlagszahlungen anzupassen, fehle ihm diese Flexibilität.

Im Übrigen hätte jeder Kunde von Mark E vor kurzem Post bekommen, in dem massive Preiserhöhungen für Gas und Strom angekündigt worden seien. Er frage sich, ob es nicht möglich gewesen sei, mit gleicher Post darüber Auskunft zu geben, in welcher Höhe sich die Abschlagszahlung dann voraussichtlich erhöhen würde. Dies würde keine zusätzlichen Portokosten verursachen.

Des Weiteren  würden bei nicht angepassten Abschlagszahlungen die massiven Preiserhöhungen bei Strom und Gas  dazu führen, dass bei der Jahresendabrechnung erhebliche Nachzahlungen fällig würden. Auch das würde im Laufe des nächsten Jahres das Problem erheblich verschärfen.

 

Frau Buchholz stellt fest, dass die Ausschussmitglieder die Entwicklung als Sozialpolitiker seit Einführung von Hartz IV begleitet und sähen, dass sich nichts bewege. Natürlich träfen Preiserhöhungen alle, aber es träfe die Leistungsbezieher besonders hart, da diese nichts ansparen könnten. Ihrer Fraktion sei das Thema Sozialtarif besonders wichtig. Mittlerweile habe sie erfahren, dass es ja bereits verschiedene Tarife gebe. Sie bitte daher, doch noch einmal zu prüfen, ob es nicht möglich sei, einen Sozialtarif einzuführen. Dies wäre ja auch eine Art von Kundenbindung.

 

Herr Schwarz greift den Vortrag von Herrn Stüwe auf und gibt diesem insofern Recht, dass der zentrale Punkt das Rückbehaltungsrecht sei. Ein Verzicht auf dieses Recht käme schon aus Diskriminierungsgrundsätzen nicht in Betracht. Man stehe dennoch dem kleinen Dienstweg konstruktiv gegenüber. Grundsätzlich seien die Datenschutzbestimmungen hier tangiert. Generell würde man natürlich dadurch eine gewisse Vereinfachung erzielen.

 

Herr Teschner von Mark E fügt hinzu, dass es einen sehr regen Kontakt auf Sachbearbeiterebene gebe. Das Problem sei, dass man beim Kontakt mit den Kunden nicht eine dritte Stelle einschalten dürfe. Das verstoße gegen den Datenschutz.

 

Herr Steuber entgegnet, dass man das Problem des Datenschutzes ja leicht umgehen könne, indem man den betroffenen Leistungsempfänger um sein Einverständnis bitte, diesen Anruf zu tätigen.

Er verweist auf das ausgelegte Schreiben von Mark E (siehe Anlage), das einer Korrektur bedürfe. Er sähe die Problematik mit dem Rückbehaltungsrecht anders als Herr Schwarz. Bei dem Klientel, um das es hier gehe, seien ca. 10 % Leistungsbezieher von SGB XII und 90 % von SGB II. Der hohe Anteil von Leistungsempfängern befinde sich in der Betreuung der Arge. Diese sei eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. In dem Schreiben sei zum Ausdruck gebracht, dass gegenüber der Stadt Hagen ein Verzicht erklärt würde. Das sei so nicht richtig.   

Außerdem müsse man sich vergegenwärtigen, dass sich unter den Leistungsbeziehern der Arge rund 4.000 Menschen befänden, die über Arbeitseinkommen verfügten. Es seien immer mehr Menschen, die wenn die Bemühungen der Arge erfolgreich seien, irgendwann in der Lage sein würden, solche Forderungen zu begleichen. Es handele sich dabei dann nicht um einen Verzicht, wenn die Forderung in Raten beglichen würde oder in die Zukunft geschoben würde, sondern um ein Zurückstellen der Realisierung der Forderung.

 

Herr Dr. Kirchhoff von der Arge entgegnet, dass es sich sehr wohl um einen wirtschaftlichen Verzicht auf die Realisierung der Forderung handele. Da gebe es ein aktienrechtliches Problem. Er stellt klar, dass bei jedem Kunden bei Nichtzahlung nach Zustellung der Rechnung noch zwei Mahnungen mit der Ankündigung der Liefersperre folgten.

 

 

Herr Dr. Schmidt nimmt noch einmal Bezug auf den Verzicht auf das Rückbehaltungsrecht. Er möchte von den Vertretern der Arge wissen, ob sie das Problem auch gegenüber der Arge sähen.

 

Das wird von Dr. Kirchhoff bejaht. Daraus ergäbe sich die gleiche Problematik wie die gegenüber der Stadt.

 

Herr Dr. Schmidt möchte wissen, inwieweit es problematisch sein könne,  auf das Druckmittel der Sperren zu verzichten. Gebe es juristische Gründe, die dagegensprächen?

 

Herr Dr. Kirchhoff erklärt, dass man in dem Fall von der gängigen Praxis bei Argeempfängern abweichen würde. Er sähe das nicht so sehr als Problem des Wirtschaftsprüfertestates, sondern dass man Sonderfälle zugunsten der Stadt als Anteilseigner machen würde. Das sei nur möglich, wenn man in allen Fällen so verfahren würde. Das würde wirtschaftliche Ausfälle zur Folge haben.

 

Herr Schwarz ergänzt, dass Mark E die unterschiedlichen Aktionärsinteressen vertreten müsse. Vielleicht sei es für die Stadt Hagen sinnvoll, in der Aktionärsversammlung einen Beschluss herbeizuführen, um auf die anderen Aktionäre einzuwirken. Mark E habe über einen Sozialtarif nachgedacht. Man unterliege dabei natürlich betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Andere Kundengruppen würden damit belastet werden.

Es sei nicht so leicht, jedem einzelnen Kunden die individuellen Preisauswirkungen mitzuteilen. Dies sei mit dem Abrechnungssystem nicht realisierbar.

 

Herr Hermund plädiert dafür, diese Information allen Verbrauchern mitzuteilen. Das sei Kundenserviceleistung. Er weist darauf hin, dass Mark E Glück habe, dass seine Anteilseigner zum größten Teil Kommunen seien. Das Unternehmen erhalte seine Gelder in jedem Fall. Es stelle sich daher eher die Frage, ob eine Subventionierung der Mark E dadurch vorliege, dass Mark E Verzichtserklärungen unterschreiben lasse und damit die Arge oder das Sozialamt zahlen müsse. Er sei der Meinung, dass es sich nicht um ein juristisches Problem handele.

 

Herr Meier stellt fest, dass es wohl ein Problem bei dem Sozialtarif sei, die Anspruchsberechtigung festzustellen. Könne man an der Stelle nicht eine Verknüpfung herstellen, indem die Kunden, die in den Genuss des Sozialtarifs kämen, von der Arge eine entsprechende Bescheinigung hätten.  Bei der Inanspruchnahme dieses besonderen Tarifes könne man dann direkt klären, ob der Kunde eine Abtrittserklärung unterschreibe.

Damit hätte man gleich zwei Probleme gelöst. Außerdem hätte das Ganze einen Marketingeffekt.

 

Herr Schwarz weist darauf hin, dass man im knallharten Wettbewerb untereinander stehe. Es stehe nach wie vor jedem Kunden frei, seinen Versorger zu wechseln. Das wolle man natürlich nicht. Man sei an einer hohen Kundenbindung interessiert. Das Problem des Sozialtarifs sei eher eines betriebswirtschaftlicher Art.

 

Herr Teschner ist der Meinung, dass auch mit der Einführung eines Sozialtarifes nicht alle Probleme gelöst seien. Man müsse natürlich auch den Verbrauch berücksichtigen.

 

Herr Dr. Schmidt schlägt den Vertretern von Mark E vor, den von Herrn Meier vorgetragenen Vorschlag bezüglich der Verknüpfung des Sozialtarifes aufzugreifen und zu berechnen und in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. 

 

Herr Dr. Kirchhoff ist einverstanden.

 

Frau Machatschek fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen. Zunächst wäre das der Vorschlag von Herrn Meier bezüglich des Sozialtarifes. Dann gebe es sicher Punkte, die verwirklicht werden könnten. Da wäre das „rote Telefon“, bei dem das Problem des Datenschutzes mit einer kurzen Frage umgangen werden könnte. Des Weiteren könnten alle Verbraucher über die Mitteilungen informiert werden.

Sie bittet  die Vertreter von Mark E, diese Vorschläge mitzunehmen und zu prüfen. Sie hoffe, dass man bald diesbezüglich zu einem Ergebnis komme.

 

Frau Neuhaus ist der Meinung, dass es eine Menge Spielwiesen geben, was die Arbeitslosengeld II – Empfänger angehe. Als Vermieter müsste ich doch auch von der Arge Auskunft bekommen, wenn ich noch offene Mieten hätte. Man müsse darüber nachdenken, ob das System so in Ordnung sei.

 

Herr Steuber  erwidert, dass der Vermieter einen deutlichen Wettbewerbsnachteil habe. Dieser bleibe zunächst auf seinen rückständigen Forderungen sitzen. Mit einem vollstreckbaren Titel könne er darauf hoffen, diese irgendwann realisieren zu können.

Mark E könne den Verbraucher vor die Wahl stellen, ob er weiterhin  Strom beziehen wolle. Andernfalls schalte er ab. Die Stadt schlage vor, dass Mark E diese Forderung lediglich zurückstelle. Die Aussicht auf Realisierung sei bei vielen Menschen da. Zum

01.01.08 würden die Preise angehoben. Könnte es sein, dass die Schlussrechnung erst am 31.12.08 erfolge? Könne ein Verbrauch über fast ein Jahr lang auflaufen?

 

Herr Dr. Kirchhoff erklärt, dass dies im Extremfall vorkommen könne.

Er ist der Meinung, dass auch ein Vermieter dem säumigen Mieter fristlos kündigen könne. Dann sei es doch auch Praxis, dass die Arge die rückständigen Mieten ausgleiche.

 

 Herr Dücker stellt fest, dass die aufgezeigten Problematiken nicht nur die Argeempfänger beträfen, sondern den ganzen Kundenkreis. Man habe doch jetzt eine Menge Vorschläge gehört, die Mark E problemlos einsetzen könne. Das würde eine enorme Kundenfreundlichkeit insgesamt bewirken.

 

Frau Kuschel-Eisermann schlägt vor, auch die Hilfeempfänger von Verwaltungsseite zu sensibilisieren.

Herr Stüwe möchte wissen, warum es bei der Jahresendabrechnung möglich sei, die Abschläge entsprechend des Verbrauches anzupassen und  bei einer Ankündigung einer Preiserhöhung nicht die Abschlagszahlung verpflichtend angepasst werden könne.

 

Herr Schwarz erklärt, dass Mark E in seinen Schreiben den Kunden mitteile, welche Auswirkungen die Preiserhöhung habe. Entweder geschehe dies prozentual oder man nenne einen Betrag oder man beziehe sich auf einen bestimmten Durchschnittsverbrauch. Individuell sei dies jedoch nicht zu beziffern. Seiner Informationspflicht komme Mark E in jedem Fall nach. Auch eine Anpassung der Abschläge sei jederzeit möglich. Eine einseitige Anpassung der Abschläge ohne Beteiligung des Kunden sei nicht möglich.

 

Frau Machatschek stellt fest, dass alle Argumente ausgetauscht wurden und macht deutlich, dass der Ausschuss hoffe, dass die Anregungen  geprüft und zugunsten seines Klientels umgesetzt würden. Sie fragt, ob es möglich sei, dass Thema in der ersten Sitzung des neuen Jahres erneut zu behandeln. Sie dankt den Vertretern von Mark E und Herrn Hermund als Antragsteller für ihr Kommen.  

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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