27.11.2007 - 3 Antrag des deutschen Gewerkschaftsbundes, Regio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 27.11.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau
Herr Hermund vom DGB führt
in die Thematik ein und formuliert sein Anliegen.
Herr Schwarz als Vertreter
von Mark E entgegnet, dass hier drei unterschiedliche Rechtssituationen
aufeinanderprallten. Das sei zum einen die Sozialgesetzgebung, dann das
Aktiengesetz und drittens die allgemeinen Versorgungsbedingungen bzw. die
Grundversorgungsverordnung. Man habe sich Gedanken gemacht, inwiefern es
möglich sei, einen Sozialtarif einzuführen. Hierbei habe sich die Frage
gestellt, ob dieser nur für Hagen oder auch für die anderen Städte in der
Region gelten solle.
Bezüglich des „kurzen Drahtes“ verweist er auf die
Datenschutzbestimmungen. Man würde konstruktiv mitarbeiten, wenn die Einhaltung
des Datenschutzes gewährleistet sei. Zurzeit unterlägen alle
Versorgungsunternehmen dem Kostendruck und der notwendigen Anpassung der Tarife
nach oben. Bei einer solchen Erhöhung läge es nahe, die Abschlagszahlungen der
Kunden nach oben anzupassen. Dann müsse man
280.000 Kunden die Möglichkeit der Anpassung geben. Die Praxis zeige,
dass nur die wenigsten Kunden die Möglichkeit der Anpassung nutzten. Wenn es
hier möglich sei, einen einfachen Weg zu finden, würde Mark E mitziehen, aber er bäte in diesem Zusammenhang,
die hohen Kosten für das Porto zu berücksichtigen.
Herr Dr. Schmidt
bestätigt, dass dieses Thema in vielen Runden diskutiert worden sei.
Ihm habe bei den Ausführungen von Herrn Schwarz die Würdigung der
Aktiengesellschaft gefehlt. Es gebe hierzu klare Urteile, die in verschiedenen
juristischen Runden mit den Juristen von Mark E und von städtischer Seite
leider zu keinem Urteil geführt hätten. Hintergrund sei die Frage gewesen, ob
der Aufsichtsrat die Geschäftsführung im
Sinne des Beschlusses des Sozialausschusses anweisen könne. Dies sei bei einer
Aktiengesellschaft offensichtlich nicht möglich. Diesen Punkt habe man weitestgehend ausdiskutiert.
Er fände es schwierig, nach anderthalb Jahren keine Lösung anzubieten.
Er greift den Vorschlag von Herrn Hermund auf, bei einer drohenden Sperre
zum Telefon zu greifen und die Kommune davon zu unterrichten. Die Stadt frage
dann bei der Arge nach, ob der Betroffene Leistungsempfänger sei. Dann könne
der Leistungsempfänger gebeten werden, seine Stromabschläge per
Direkteinzug an Mark E zu schicken.
Daneben bestehe die Möglichkeit, dass auf den Rechnungen von Mark E ein Hinweis auf Hilfe bei Engpässen
seitens der Stadt oder der Arge bestehe. Auch diesen Vorschlag habe man seitens
Mark E nicht aufgegriffen. Eine Zusammenarbeit im Vorfeld Könne Sperren und Wohnungsauszüge verhindern. Er
verspricht, an dem Thema festzuhalten, weil viel soziales Elend verhindert werden
könne.
Herr Stüwe berichtet aus
der Praxis, dass es in einem Punkt bei den gemeinsamen Gesprächen kein
Fortkommen gegeben habe. Es sei die Bitte der Verwaltung zu prüfen, ob man
nicht auf das Instrument der Drohung einer Liefersperre verzichten könne.
Er möchte noch auf zwei neuere Problematiken hinweisen. Zum einen hätten
Schuldner, die sich im Insolvenzverfahren befänden, von Mark E eine Kündigung
des Liefervertrages erhalten, aber gleichzeitig ein neues Angebot für einen
Liefervertrag, verbunden mit dem Hinweis, dass eine Abschlagszahlung zusätzlich
als Sicherheitsleistung zu leisten sei. Auch diese müssten dann bei Empfängern
von Transferleistungen aus kommunalen Mitteln aufgebracht werden. Auch das
verschärfe zusätzlich das Problem. Hier sei Mark E sehr flexibel bei der
Veränderung der Geschäftspraxis gewesen. Bei der Bitte, die monatlichen
Abschlagszahlungen anzupassen, fehle ihm diese Flexibilität.
Im Übrigen hätte jeder Kunde von Mark E vor kurzem Post bekommen, in dem
massive Preiserhöhungen für Gas und Strom angekündigt worden seien. Er frage
sich, ob es nicht möglich gewesen sei, mit gleicher Post darüber Auskunft zu
geben, in welcher Höhe sich die Abschlagszahlung dann voraussichtlich erhöhen
würde. Dies würde keine zusätzlichen Portokosten verursachen.
Des Weiteren würden bei nicht
angepassten Abschlagszahlungen die massiven Preiserhöhungen bei Strom und Gas dazu führen, dass bei der Jahresendabrechnung
erhebliche Nachzahlungen fällig würden. Auch das würde im Laufe des nächsten
Jahres das Problem erheblich verschärfen.
Frau Buchholz stellt fest,
dass die Ausschussmitglieder die Entwicklung als Sozialpolitiker seit
Einführung von Hartz IV begleitet und sähen, dass sich nichts bewege. Natürlich
träfen Preiserhöhungen alle, aber es träfe die Leistungsbezieher besonders
hart, da diese nichts ansparen könnten. Ihrer Fraktion sei das Thema
Sozialtarif besonders wichtig. Mittlerweile habe sie erfahren, dass es ja
bereits verschiedene Tarife gebe. Sie bitte daher, doch noch einmal zu prüfen,
ob es nicht möglich sei, einen Sozialtarif einzuführen. Dies wäre ja auch eine
Art von Kundenbindung.
Herr Schwarz greift den
Vortrag von Herrn Stüwe auf und gibt diesem insofern Recht, dass der zentrale
Punkt das Rückbehaltungsrecht sei. Ein Verzicht auf dieses Recht käme schon aus
Diskriminierungsgrundsätzen nicht in Betracht. Man stehe dennoch dem kleinen
Dienstweg konstruktiv gegenüber. Grundsätzlich seien die Datenschutzbestimmungen
hier tangiert. Generell würde man natürlich dadurch eine gewisse Vereinfachung
erzielen.
Herr Teschner von Mark E
fügt hinzu, dass es einen sehr regen Kontakt auf Sachbearbeiterebene gebe. Das
Problem sei, dass man beim Kontakt mit den Kunden nicht eine dritte Stelle
einschalten dürfe. Das verstoße gegen den Datenschutz.
Herr Steuber entgegnet,
dass man das Problem des Datenschutzes ja leicht umgehen könne, indem man den
betroffenen Leistungsempfänger um sein Einverständnis bitte, diesen Anruf zu
tätigen.
Er verweist auf das ausgelegte Schreiben von Mark E (siehe Anlage), das einer Korrektur bedürfe. Er sähe die Problematik
mit dem Rückbehaltungsrecht anders als Herr Schwarz. Bei dem Klientel, um das
es hier gehe, seien ca. 10 % Leistungsbezieher von SGB XII und 90 % von SGB II.
Der hohe Anteil von Leistungsempfängern befinde sich in der Betreuung der Arge.
Diese sei eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. In dem Schreiben sei zum
Ausdruck gebracht, dass gegenüber der Stadt Hagen ein Verzicht erklärt würde.
Das sei so nicht richtig.
Außerdem müsse man sich vergegenwärtigen, dass sich unter den
Leistungsbeziehern der Arge rund 4.000 Menschen befänden, die über
Arbeitseinkommen verfügten. Es seien immer mehr Menschen, die wenn die
Bemühungen der Arge erfolgreich seien, irgendwann in der Lage sein würden, solche
Forderungen zu begleichen. Es handele sich dabei dann nicht um einen Verzicht,
wenn die Forderung in Raten beglichen würde oder in die Zukunft geschoben
würde, sondern um ein Zurückstellen der Realisierung der Forderung.
Herr Dr. Kirchhoff von der
Arge entgegnet, dass es sich sehr wohl um einen wirtschaftlichen Verzicht auf
die Realisierung der Forderung handele. Da gebe es ein aktienrechtliches
Problem. Er stellt klar, dass bei jedem Kunden bei Nichtzahlung nach Zustellung
der Rechnung noch zwei Mahnungen mit der Ankündigung der Liefersperre folgten.
Herr Dr. Schmidt nimmt
noch einmal Bezug auf den Verzicht auf das Rückbehaltungsrecht. Er möchte von
den Vertretern der Arge wissen, ob sie das Problem auch gegenüber der Arge
sähen.
Das wird von Dr. Kirchhoff bejaht. Daraus ergäbe sich die gleiche
Problematik wie die gegenüber der Stadt.
Herr Dr. Schmidt möchte
wissen, inwieweit es problematisch sein könne,
auf das Druckmittel der Sperren zu verzichten. Gebe es juristische
Gründe, die dagegensprächen?
Herr Dr. Kirchhoff
erklärt, dass man in dem Fall von der gängigen Praxis bei Argeempfängern
abweichen würde. Er sähe das nicht so sehr als Problem des Wirtschaftsprüfertestates,
sondern dass man Sonderfälle zugunsten der Stadt als Anteilseigner machen
würde. Das sei nur möglich, wenn man in allen Fällen so verfahren würde. Das
würde wirtschaftliche Ausfälle zur Folge haben.
Herr Schwarz ergänzt, dass
Mark E die unterschiedlichen Aktionärsinteressen vertreten müsse. Vielleicht
sei es für die Stadt Hagen sinnvoll, in der Aktionärsversammlung einen
Beschluss herbeizuführen, um auf die anderen Aktionäre einzuwirken. Mark E habe
über einen Sozialtarif nachgedacht. Man unterliege dabei natürlich
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Andere Kundengruppen würden damit
belastet werden.
Es sei nicht so leicht, jedem einzelnen Kunden die individuellen
Preisauswirkungen mitzuteilen. Dies sei mit dem Abrechnungssystem nicht
realisierbar.
Herr Hermund plädiert
dafür, diese Information allen Verbrauchern mitzuteilen. Das sei
Kundenserviceleistung. Er weist darauf hin, dass Mark E Glück habe, dass seine
Anteilseigner zum größten Teil Kommunen seien. Das Unternehmen erhalte seine
Gelder in jedem Fall. Es stelle sich daher eher die Frage, ob eine
Subventionierung der Mark E dadurch vorliege, dass Mark E Verzichtserklärungen
unterschreiben lasse und damit die Arge oder das Sozialamt zahlen müsse. Er sei
der Meinung, dass es sich nicht um ein juristisches Problem handele.
Herr Meier stellt fest,
dass es wohl ein Problem bei dem Sozialtarif sei, die Anspruchsberechtigung
festzustellen. Könne man an der Stelle nicht eine Verknüpfung herstellen, indem
die Kunden, die in den Genuss des Sozialtarifs kämen, von der Arge eine entsprechende
Bescheinigung hätten. Bei der
Inanspruchnahme dieses besonderen Tarifes könne man dann direkt klären, ob der
Kunde eine Abtrittserklärung unterschreibe.
Damit hätte man gleich zwei Probleme gelöst. Außerdem hätte das Ganze
einen Marketingeffekt.
Herr Schwarz weist darauf
hin, dass man im knallharten Wettbewerb untereinander stehe. Es stehe nach wie
vor jedem Kunden frei, seinen Versorger zu wechseln. Das wolle man natürlich
nicht. Man sei an einer hohen Kundenbindung interessiert. Das Problem des
Sozialtarifs sei eher eines betriebswirtschaftlicher Art.
Herr Teschner ist der Meinung,
dass auch mit der Einführung eines Sozialtarifes nicht alle Probleme gelöst
seien. Man müsse natürlich auch den Verbrauch berücksichtigen.
Herr Dr. Schmidt schlägt
den Vertretern von Mark E vor, den von Herrn Meier vorgetragenen Vorschlag
bezüglich der Verknüpfung des Sozialtarifes aufzugreifen und zu berechnen und
in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.
Herr Dr. Kirchhoff ist
einverstanden.
Frau Machatschek fasst die
Ergebnisse der Diskussion zusammen. Zunächst wäre das der Vorschlag von Herrn
Meier bezüglich des Sozialtarifes. Dann gebe es sicher Punkte, die verwirklicht
werden könnten. Da wäre das „rote Telefon“, bei dem das Problem des
Datenschutzes mit einer kurzen Frage umgangen werden könnte. Des Weiteren
könnten alle Verbraucher über die Mitteilungen informiert werden.
Sie bittet die Vertreter von Mark
E, diese Vorschläge mitzunehmen und zu prüfen. Sie hoffe, dass man bald
diesbezüglich zu einem Ergebnis komme.
Frau Neuhaus ist der
Meinung, dass es eine Menge Spielwiesen geben, was die Arbeitslosengeld II
– Empfänger angehe. Als Vermieter müsste ich doch auch von der Arge
Auskunft bekommen, wenn ich noch offene Mieten hätte. Man müsse darüber nachdenken,
ob das System so in Ordnung sei.
Herr Steuber erwidert, dass der Vermieter einen deutlichen
Wettbewerbsnachteil habe. Dieser bleibe zunächst auf seinen rückständigen
Forderungen sitzen. Mit einem vollstreckbaren Titel könne er darauf hoffen,
diese irgendwann realisieren zu können.
Mark E könne den Verbraucher vor die Wahl stellen, ob er weiterhin Strom beziehen wolle. Andernfalls schalte er
ab. Die Stadt schlage vor, dass Mark E diese Forderung lediglich zurückstelle.
Die Aussicht auf Realisierung sei bei vielen Menschen da. Zum
01.01.08 würden die Preise angehoben. Könnte es sein, dass die
Schlussrechnung erst am 31.12.08 erfolge? Könne ein Verbrauch über fast ein
Jahr lang auflaufen?
Herr Dr. Kirchhoff
erklärt, dass dies im Extremfall vorkommen könne.
Er ist der Meinung, dass auch ein Vermieter dem säumigen Mieter fristlos
kündigen könne. Dann sei es doch auch Praxis, dass die Arge die rückständigen
Mieten ausgleiche.
Herr Dücker stellt fest,
dass die aufgezeigten Problematiken nicht nur die Argeempfänger beträfen,
sondern den ganzen Kundenkreis. Man habe doch jetzt eine Menge Vorschläge
gehört, die Mark E problemlos einsetzen könne. Das würde eine enorme Kundenfreundlichkeit
insgesamt bewirken.
Frau Kuschel-Eisermann
schlägt vor, auch die Hilfeempfänger von Verwaltungsseite zu sensibilisieren.
Herr Stüwe möchte wissen,
warum es bei der Jahresendabrechnung möglich sei, die Abschläge entsprechend
des Verbrauches anzupassen und bei einer
Ankündigung einer Preiserhöhung nicht die Abschlagszahlung verpflichtend
angepasst werden könne.
Herr Schwarz erklärt, dass
Mark E in seinen Schreiben den Kunden mitteile, welche Auswirkungen die
Preiserhöhung habe. Entweder geschehe dies prozentual oder man nenne einen
Betrag oder man beziehe sich auf einen bestimmten Durchschnittsverbrauch.
Individuell sei dies jedoch nicht zu beziffern. Seiner Informationspflicht komme
Mark E in jedem Fall nach. Auch eine Anpassung der Abschläge sei jederzeit möglich.
Eine einseitige Anpassung der Abschläge ohne Beteiligung des Kunden sei nicht
möglich.
Frau Machatschek stellt
fest, dass alle Argumente ausgetauscht wurden und macht deutlich, dass der
Ausschuss hoffe, dass die Anregungen
geprüft und zugunsten seines Klientels umgesetzt würden. Sie fragt, ob
es möglich sei, dass Thema in der ersten Sitzung des neuen Jahres erneut zu
behandeln. Sie dankt den Vertretern von Mark E und Herrn Hermund als
Antragsteller für ihr Kommen.
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