06.09.2007 - 9 Bürgerantrag zur Verbesserung der Situation der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Do., 06.09.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Stüwe erläutert die
Hintergründe des Bürgerantrages. Er macht darauf aufmerksam, dass es
mittlerweile bei Strom auch alternative preisgünstigere Angebote gebe. Darauf
würden die Hilfeempfänger auch hingewiesen.
Frau Machatschek erinnert
an den Beschluss des Sozialausschusses vom 06.04.2006 in dieser Angelegenheit.
Sie schlägt vor, diesen Beschluss in der heutigen Sitzung zu wiederholen.
Herr Kirchhoff kann nicht
nachvollziehen, dass ein Sondertarif für arme Menschen nicht möglich sein soll.
Herr Haensel entnimmt den
Ausführungen des Antrages, dass die Mark E bei ihrer ablehnenden Haltung das
Aktiengesetz heranziehe. Er bringt zum Ausdruck, dass er das abgedruckte
Protokoll über die Sitzung sehr befremdlich finde. Er denke, dass man als Sozialausschuss gut
beraten sei, dem Energieversorger mitzuteilen, dass man nicht willens sei, das
so stehenzulassen. Es sei ein Affront, die politischen Vertreter und diejenigen,
die sich an der Stelle engagierten, so im Regen stehen zu lassen. Er hätte
nichts dagegen, jemanden aus dem Vorstand der Mark E in den Sozialausschuss
einzuladen; möglicherweise auch mit Anwesenheit der Presse.
Frau Kurte stellt fest,
dass es sich um ein Wirtschaftsunternehmen mit diesen Problemkunden handele.
Diese seien doch teilweise nicht willens und in der Lage, das Geld, das sie für
den Strom bekämen, an die Mark E weiterzuleiten.
Herr Stüwe widerspricht
dieser These. Er führt die meisten Rückstände auf die Tatsachen zurück, dass
die laufenden Abschlagszahlungen bei Preissteigerungen innerhalb des Jahres
nicht angeglichen würden.
Frau Kurte möchte wissen,
warum die Zahlungen in bestimmten Fällen nicht direkt an den Stormversorger und
Vermieter geleistet würden.
Herr Fiedler weist auf
eine besondere rechtliche Problematik hin. Das SGB II sehe eine solche Maßnahme
nur in ganz wenigen Ausnahmefällen vor. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass
man es mit eigenverantwortlichen mündigen Bürgern zu tun habe.
Herr Stüwe ergänzt, dass
eine Abtretung nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich sei. Gegen Willen
des Betroffenen könne das nur gemacht werden, wenn ein Rückstand produziert
worden sei. In diese Richtung gehe ja auch der gemachte Vorschlag. Es solle
kein Fass ohne Boden werden. Die Liefersperre sei aber leider nur zu
verhindern, wenn der Rückstand mit übernommen werde.
Herr Dücker greift den
Vorschlag von Herrn Haensel auf, dass man bezüglich der Punkte b und c eine
Forderung an Mark E formulieren solle. Ihm sei bewusst, dass man außer dieser
Forderung kaum Möglichkeiten habe. Der Sozialtarif aus Punkt a sei nicht durchzusetzen.
Hier könne man auf andere Stromanbieter hinweisen.
Er hoffe, dass der Beschluss des Sozialausschusses und das Wirken der
Aufsichtsratsmitglieder - eventuell auch aus dem Märkischen Kreis - zu einem
Umdenken bei den Vertretern von Mark E führen werde. Der Vorschlag von Herrn
Haensel, einen Vertreter von Mark E einzuladen, solle aufgegriffen werden.
Herr Link ist auch der
Meinung, dass sich hier eine Aktiengesellschaft mal wieder aus der Verantwortung
ziehe.
Ihm fehle die Beratung der Betroffenen, wie man mit Geld umginge.
Der Betrag in Höhe von 100.000 € , der sich auf 100 bis 150
Personen verteile, stimme ihn nachdenklich. Das würde ja bedeuten, dass jeder
von ihnen eine Nachzahlung in Höhe von 800,-
bis 1.000 € hätte. Das könne er sich in der Höhe nicht vorstellen.
Herr Stüwe bestätigt die
Größenordnung. Man müsse sich vorstellen, dass in dieser Summe auch die letzte
Abschlagszahlung enthalten sei.
Frau Machatschek greift
die gemachten Beschlussvorschläge von Herrn Haensel und Herrn Dücker auf.
Frau Kurte regt an, diese
Beratung als erste Lesung anzusehen und die Thematik erneut in den Fraktionen
zu beraten.
Herr Brüggemann macht
deutlich, dass er davon ausgehe, dass ein solcher Beschluss keine Veränderung
bewirken werde. Er stimme aber für den Beschluss.
Frau Machatschek kann die
Bedenken von Frau Kurte ausräumen und stellt den Beschlussvorschlag zur
Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadt Hagen muss sich beim Energieversorger Mark E über ihre Vertreter im
Aufsichtsrat und der Aktionärsversammlung für folgende Forderungen einsetzen:
b) keine Sperre der Strom- und Heizenergie, wenn die ARGE oder das
Sozialamt
zusagen, die Zahlung der
künftigen Abschlagszahlungen direkt an Mark E zu leisten.
c) Mark E wird aufgefordert, bei künftigen Veränderungen der
Energiepreise die
monatliche Abschlagszahlung
umgehend anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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42,1 kB
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