24.05.2007 - 6 Finanzielle Förderung der Schwangerschaftsberat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Do., 24.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schrage erläutert das
Zustandekommen der Vorlage.
Auslöser dieser Vorlage sei ein Antrag der Einrichtung “donum
vitae” mit dem Begehren, an der Förderung dieser Konfliktberatungsstellen
beteiligt zu werden. Bisher würden die Einrichtungen der AWO und der
evangelischen Kirche bezuschusst.
Dem Antrag habe ein Rechtsgutachten beigelegen, dass die Vergabepraxis
der Stadt nicht dem geltenden Recht entspreche. Der Antrag sei dann dem
hiesigen Rechtsamt zugeleitet worden. Auch hier sei man zu dem selben Ergebnis
gekommen.
Es sei gerügt worden, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht entsprechend
berücksichtigt würde. Das Gesundheitsamt habe sich bemüht, einen neuen
Verteilungsmaßstab zu finden. Die neue Verteilung solle dann ab 1.01.2009
erfolgen.
Herr Puder erklärt sich
als Trägervertreter in dieser Frage für befangen.
Herr Dücker nimmt Bezug
auf das angesprochene Rechtsgutachten. Er habe in Erinnerung, dass es sich um
ein Urteil handele. Er weist darauf hin, dass die Gefahr bestehe, einen
Präzedenzfall zu schaffen, wenn man so verfahre, wie vorgeschlagen.
Er möchte wissen, sei wann donum vitae vom Land bezuschusst werde.
Frau Machatschek erklärt,
dass ihres Wissens donum vitae vom Land bezuschusst werde, seit sich die
katholische Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung herausgezogen habe.
Herr Mervelskemper ist der
Meinung, dass dieser Punkt einmal grundsätzlich diskutiert werden müsse. Es
gehe doch darum, nach welchen Kriterien Mittel an Sozialträger verteilt würden.
Wenn er diese Vorlage betrachte, erfolge die Bezuschussung nach dem Gießkannenprinzip. Man frage gar
nicht erst, ob man eine solche Beratungsstelle brauche. Der Sozialausschuss
müsse Kriterien festlegen, nach denen eine Bezuschussung erfolgen solle. Seines
Erachtens seien Kriterien wie das Ausstellen eines Scheines oder das
Vorhandensein von präventiven Maßnahmen unabdingbar, um in diesem Bereich
überhaupt gefördert zu werden. Er schlägt vor, zum Entwickeln dieser Kriterien
einen kleinen Arbeitskreis zu bilden.
Dr. Schmidt weist darauf
hin, dass es diese Anträge seit ca. 4 Jahren gebe. Man sei sich bewußt gewesen,
dass eine Stadt, die keine Zuschusskriterien habe, aufgrund des
Gleichheitsgrundsatzes keine Chance habe, den Antrag abzulehnen.
Er rate dringend, Kriterien aufzustellen.
Herr Haensel schließt sich
den Ausführungen von Dr. Schmidt an.
Er möchte als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtpflege sein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, wie es zu dieser
Vorlage gekommen sei. Er sei es nicht gewohnt, da es in der Regel sonst ein
beteiligendes Verfahren gebe. Er möchte das Verfahren unabhängig von dem zu
diskutierenden Einzelfall entschieden zurückweisen. Er beschreibt, wie sich die
Bezuschussung in der Vergangenheit entwickelt hat.
Er bittet, die Beratung der Vorlage zu vertagen, um zunächst Kriterien zu
entwickeln.
Herr Dücker fasst
zusammen, dass man sich einig sei, die Vorlage in erster Lesung zur Kenntnis zu
nehmen. Er schlägt vor, das Papier anschließend in der AG Wohlfahrtsverbände zu
diskutieren, die dann eine entsprechende Vorarbeit leisten könne. In einer
kurzen Vorberatung könnten dann Richtlinien erarbeitet werden, so dass man dann
auf der rechtlich sicheren Seite sei.
Herr Schrage berichtet,
dass man sowohl mit der AWO als auch mit donum vitae Gespräche geführt habe. Er
weist darauf hin, dass dieses Thema auf Bitte von Herrn Haensel zeitnah
behandelt worden sei.
Die Stadt dürfe Zuschüsse nur unter Wahrung der rechtlichen Grundsätze
bewilligen. Das Gesundheitsamt habe
nicht anderes gemacht, als das, was in zwei Rechtsgutachten zwingend vorgegeben
worden sei.
Frau Machatschek stimmt
dem zu, ergänzt aber, dass man dazu Richtlinien brauche.
Frau Kuschel-Eisermann
schlägt vor, sich die Kriterien der Landesbezuschussung einmal näher
anzuschauen. Weiterhin ist sie der Meinung, dass der Schein nicht die oberste
Priorität sein könne. Das Baby müsse die oberste Priorität sein.
Frau Machatschek
entgegnet, dass der Ausschuss nicht in die inhaltliche Diskussion hineingehen
wolle.
Auf die Frage von Frau Kuschel-Eisermann, ob es zu rechtlichen
Problemen kommen könne, wenn man die Vorlage jetzt schiebe, erklärt Herr Dr.
Schmidt, dass die Stadt frei sei, ihre Zuschusshöhe zu begrenzen. Die
Zuschüsse seien rechtlich gebunden und insofern bestehe schwerlich die
Möglichkeit, im Moment für donum vitae diese Verträge aufzulösen.
Herr Steuber regt an, in
der Arbeitsgemeinschaft darüber zu
diskutieren, wie man mit solchen Problemstellungen eventuell im Hinblick auf
eine Aufgabe des Prinzips institutionalisierter Zuschüsse hin zu mehr
Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen. So werde es in der Jugendhilfe in
vielen Bereichen praktiziert.
Herr Halbeisen hält die
Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfe für das richtige Gremium, um über mögliche
Kriterien zu diskutieren.
Herr Dücker macht
deutlich, dass er habe vorschlagen wollen, die Arbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtspflege zu beteiligen und nicht zu beauftragen.
Herr Haensel möchte
den Vorschlag von Herrn Steuber aufgreifen, den Systemwechsel in der
Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe zu diskutieren. In einer zu bildenden
Arbeitsgruppe könne man dann anschließend über das Ergebnis beraten, um es dann
endgültig in den Sozialausschuss zu bringen. Er halte das für ein gutes
Verfahren.
Herr Brüggemann
stellt fest, dass es um die Festlegung von Kriterien gehe. Seines Erachtens
sollte die Bedürftigkeit eines Trägers ein wesentliches Kriterium sein. Der Träger
müsse seine Bilanzen auf Anfrage
Frau Machatschek widerspricht Herrn Brüggemann. Es führe zu weit, dass man über diese Dinge im Sozialausschuss auch noch diskutiere.
Herr Schrage weist nochmal darauf hin, dass beide Rechtsgutachten übereinstimmend formulierten, dass, wenn man donum vitae nicht in den Kreis miteinbeziehe und nach allgemeinen Gesichtspunkten keine Zuschüsse zahle, die Stadt eine erheblich Prozessrisiko eingehe. Man stehe unter Zeitdruck.
Der Aussage widerspricht Frau Machatschek. Solange die Verträge Gültigkeit hätten, habe man Zeit.
Dr. Schmidt macht nochmal deutlich, dass unter den gegenwärtigen allgemeinen Zuschusskriterien der Gleichbehandlungsgrundsatz gelte. Sobald spezialisierte Zuschusskriterien vorlägen, hätten Verbände, die diesen Kriterien nicht genügten, keine Möglichkeit, gegen den politischen Willen anzugehen.
Herr Schrage gibt zu bedenken, dass das Gericht schon Kriterien aufgestellt habe, wie zum Beispiel die Zahl der Beratungsfälle. Die Verwaltung habe versucht, dies nach unterschiedlichen Kriterien zu lösen. Die Zahlen wichen trotzdem nicht wesentlich davon ab.
Frau Machatschek erklärt, dass dem Ausschuss nichts darüber vorliege und sie bäte, dies in der zweiten Lesung der Vorlage vorzustellen.
Herr Haensel möchte wissen, ob die Dinge, die man
vorab diskutiert worden seien, jetzt in die Tat umgesetzt werden sollten.
Frau Machatschek bittet Herrn Mervelskemper, den Beschlussvorschlag zu formulieren.
Herr Dr. Schmidt ergänzt die Ausführungen und weist darauf hin, dass die Verträge, wenn so gewollt, zum 30.06.07 gekündigt werden müssten.
Anschließend stellt Frau Machatschek den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Die Beratung der Vorlage wird als erste Lesung
betrachtet.
2. Der Sozialausschuss beauftragt die
Verwaltung, eine genaue Leistungsbeschreibung
der zugrundezulegenden Zuschusskriterien
für förderfähige Träger zu erstellen.
In einer der nächsten Sitzungen des
Sozialausschusses soll erneut darüber beraten
werden.
2. Darüber hinaus soll die Arbeitsgemeinschaft
Sozialhilfe in den Prozess
miteinbezogen werden.
