12.02.2007 - 7 Förderung einer Stelle im Bereich Insolvenzbera...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mo., 12.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Machatschek äußert
ihr Erstaunen darüber, dass sie im Nachhinein erfahren habe, dass sich die
Stadt nicht an der Ausschreibung habe beteiligen können. Sie hoffe, dass man
nun schnell zu einer Lösung komme. Wichtig sei ihr in dem Zusammenhang, dass
auf Qualifikation geachtet werde und dass die Kriterien, die in der Vorlage
beschrieben seien, durchgehalten würden.
Auf die Frage von Herr
Brüggemann, ob sich der
Caritasverband oder eine ihm angeschlossene Organisation an diesem
Vergabeverfahren beteiligen werde, antwortet Herr Röspel, dass dies nicht der
Fall sein werde.
Frau Buchholz bittet
darum, die Kriterien klarer zu formulieren.
Dr. Schmidt möchte wissen,
ob er in der Annahme richtig liege, dass die Verwaltung den Ausschuss über das
Ausschreibungsergebnis vor der Vergabe informiere.
Diese Annahme wird von Herrn Stüwe bestätigt. Das sei in dem
Ratsbeschluss geregelt.
Frau Buchholz weist darauf
hin, dass der ursprüngliche Antrag von
Schuldnerberatung für SGB II – Empfänger ausgegangen sei. Jetzt
mache man eine Leistung in Form von Insolvenzberatung, die sonst vom Land
finanziert würde, freiwillig als Stadt. Sei das so gewünscht.
Herr Steuber erwidert,
dass die Verwaltung den Ratsbeschluss vom 14.12.06 und die vorausgegangene
Diskussion ausfülle. Dort sei ausschließlich von Insolvenzberatung die Rede.
Das sei der Auftrag gewesen. Bezüglich der Soll- und Istvorschriften weist er
darauf hin, dass man sich an die geltende Rechtslage aus den ergänzenden
Richtlinien angepasst habe.
Abschließend stellt Frau Machatschek den Beschlussvorschlag zur
Abstimmung.
Beschluss:
Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Ausschreibung für eine Stelle im Bereich Insolvenzberatung entsprechend dem Ratsbeschluss vom 14.12.2006 auf der Grundlage der in dieser Vorlage dargestellten Qualitätskriterien vorzunehmen. Dabei sind besonders die Voraussetzungen des Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (AGInsO) sowie die Richtlinien für die Anerkennung von geeigneten Stellen (RdErl. v. 03.07.1998, IV A 4 – 6709.3) nach § 305 Insolvenzordnung zu berücksichtigen.
