29.06.2004 - 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter: Herr Strähler

Frau Büdenbender möchte wissen, ob es zutreffe, dass zunächst gebaut und im nachhinein die Genehmigung eingeholt werde. Für Herrn Warmeling ist die Argumentation Wohnen für Kinderreiche vorgeschoben, außerdem bestehe die Frage der Entsorgung. Herr Strähler erläutert, unter Entsorgung seien die entwässerungstechnischen Maßnahmen zu sehen. Ohne Planungsrecht können keine Wohnungen in Funktion gebracht werden. Es sei keine gewerbliche sondern eine Wohnnutzung vorgesehen.

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Beschluss:

 

Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich/Plangebiet

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 7

 

 

Dagegen:

 6

 

 

Enthaltungen:

 1