29.06.2004 - 7 Haushaltskonsolidierung: Maßnahme - 69 - M-02 "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 29.06.2004
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau
Kramps
spricht die Spitzabrechnung an und beantragt, die Verwaltung zu beauftragen,
den sich möglicherweise ergebenden Überschuss des Jahres 2005 auf das Jahr 2006
zu übertragen. Frau Büdenbender führt aus, die SPD stimme für den
erstgenannten Beschlussvorschlag. Hagen könne es sich nicht leisten, eine
Verbraucherberatung aufzugeben. Herr Erlmann bestätigt ebenfalls, die
Verbraucherberatung sei nicht aus Hagen wegzudenken, daher solle sie zunächst
für zwei Jahre gesichert werden, danach müsse neu überlegt werden. Herr
Warmeling findet eine 2jährige Bindung ungewöhnlich und könnte sich eine 5jährige Bindung
vorstellen. Herr Erlmann beantragt folgenden Zusatzbeschluss: die
Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar mit der Verbraucherberatung wie auch
verwaltungsintern in Gespräche einzutreten, wobei Finanzierungsmodelle (ggf.
alternative Lösungen) zu erarbeiten sind, die eine dauerhafte Weiterführung der
Verbraucherberatung sicherstellen, jedoch das Konsolidierungsziel nicht
gefährden.
Möglichkeiten der Aufgabenverlagerung zur Verbraucherberatung, der
Arbeitsverdichtung, Nutzung städtischer Immobilien und Konzentration auf
Kernbereiche der Beratung, sollen aufgezeigt und dem Umweltausschuss
vorgestellt werden.
Ein erster Zwischenbericht ist im Januar/Februar 2005 vorzulegen.
Es
erfolgt Einzelabstimmung zu den Vorschlägen.
Beschluss:
1)
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW einen Vertrag über
die finanzielle Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen.
Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen
Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung. Die wesentlichen
Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage
(Teil 3, Seiten 1 - 3) aufgeführt sind.
Abstimmungsergebnis:
X Einstimmig beschlossen
2) Die Verwaltung
wird beauftragt, den sich möglicherweise ergebenden Überschuss des Jahres 2005
auf das Jahr 2006 zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
X Einstimmig beschlossen
3) Die Verwaltung
wird beauftragt, unmittelbar mit der Verbraucherberatung wie auch
verwaltungsintern in Gespräche einzutreten, wobei Finanzierungsmodelle (ggf.
alternative Lösungen) zu erarbeiten sind, die eine dauerhafte Weiterführung der
Verbraucherberatung sicherstellen, jedoch das Konsolidierungsziel nicht
gefährden.
Möglichkeiten der Aufgabenverlagerung zur Verbraucherberatung, der
Arbeitsverdichtung, Nutzung städtischer Immobilien und Konzentration auf
Kernbereiche der Beratung, sollen aufgezeigt und dem Umweltausschuss vorgestellt
werden.
Ein erster Zwischenbericht ist im Januar/Februar 2005 vorzulegen.
