31.05.2007 - 2 Einrichtung einer Finanzbuchhaltung bei 20
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Personalausschusses
- Gremium:
- Personalausschuss
- Datum:
- Do., 31.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Manuela Strunkeit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann erklärt,
dass sich die Verwaltung bewusst sei, dass es sich angesichts der derzeitigen
Haushaltssituation um eine sehr schwierige Vorlage handele. Es sei jedoch
dringend notwendig und geboten, die in der Vorlage genannten Stellen einzurichten,
um die neue Aufgabe NKF bewältigen zu können. Herr Gerbersmann erläutert
die Vorlage sehr ausführlich und verweist insbesondere auf die hohe Anzahl der
voraussichtlich durchzuführenden Buchungen, die mit dem derzeit vorhandenen
Personal nicht durchzuführen sei.
Herr Peters teilt mit,
dass die SPD – Fraktion die Meinung der Verwaltung nicht teile. In der
derzeitigen finanziellen Situation erzeuge die Vorlage eine verheerende
Signalwirkung in der Öffentlichkeit. Das NKF erfordere bereits jetzt Buchungen
und müsse mit dem vorhandenen Personalbestand eingeführt werden. Aus der
Vorlage werde nicht deutlich, welche Anzahl von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zum jetzigen Zeitpunkt bereits Buchungen für NKF und den kameralen
Haushalt durchführen. Auch die Anzahl der Stellen in der zukünftigen Finanzbuchhaltung
gehe aus dem dargestellten Organigramm nicht hervor. Die Verwaltung müsse aus
diesem Grund eine Gegenüberstellung der bisherigen Stellen und deren
Stelleninhaber und der zukünftigen Finanzbuchhaltung vorlegen. Für die Einführung
SAP seien bereits beim HABIT 4 Mitarbeiter eingestellt worden. Es sei daher nicht
nachvollziehbar, warum noch weitere Mitarbeiter mit SAP – Kenntnissen
erforderlich seien. Herr Peters fragt außerdem nach, wie mit den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Projekte NKF/SAP verfahren werden soll. Es sei erforderlich darzustellen, wie viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Projekten tätig seien und wie deren
Beschäftigung nach Beendigung der Projekte aussehen werde. Die SPD –
Fraktion sei außerdem der Ansicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
durch Schulungen auf die neue Aufgabe vorbereitet werden und somit externe
Neueinstellungen vermieden werden könnten. Die Vorlage sollte bis zur Sitzung
des Rates geschoben werden, um bis dahin die offenen Fragen klären zu können. Der
Inhalt der Vorlage werde gänzlich abgelehnt.
Herr Gerbersmann hat
Verständnis dafür, dass die Vorlage ein gewisses Entsetzen auslöse. Hier müsse
allerdings einem gesetzlichen Auftrag Rechnung getragen werden, der auf andere
Weise nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könne. Die bisherige Buchhaltung bestehe
aus 3 Vollzeitstellen, die bisher 69.000 Buchungen jährlich vorgenommen haben.
Durch NKF würden voraussichtlich 550.000 Buchungen erforderlich, die von den
vorhandenen Kräften nicht durchzuführen seien. Bereits in vorhergehenden
Vorlagen sei deutlich gemacht worden, dass der überwiegende Teil der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Qualifizierungen geschult würden für die
neue Aufgabe. Die externe Einstellung von drei zusätzlichen Fachkräften sei
jedoch immer wieder von der Verwaltung betont worden. Die jetzige
Personalplanung sei entstanden zum einen durch die Erfahrungen mit der ersten
Welle NKF, zum anderen seien Personalzahlen vergleichbarer Gemeinden, die
bereits über Erfahrung mit NKF verfügen, zum Vergleich herangezogen worden. Der Bereich der Haushaltsüberwachung müsse
weiterhin bestehen bleiben, die dort vorhandenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter könnten nicht zu Buchungsaufgaben herangezogen werden. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projekte würden bei Eignung und
Einverständnis selbstverständlich im Bereich der Finanzabteilung eingesetzt,
wobei zu beachten sei, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter formal
weiterhin in ihren ursprünglichen Planstellen eingesetzt seien, die Einrichtung
der neuen Stellen in der Finanzabteilung erübrige sich damit nicht. Es könnten
durchaus Möglichkeiten des Einsatzes in der Bilanzerstellung und
Haushaltsüberwachung entstehen, für die Aufgaben als Buchhalterinnen und
Buchhalter seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projekte allerdings
überqualifiziert.
Herr Asbeck ist der
Ansicht, dass Adressat der Kritik die Landesregierung sein müsse, die die
Einführung des NKF beschlossen habe. Er erinnere sich an viele Vorlagen, die
verdeutlicht haben, mit welchem immensen Aufwand die Einführung des NKF verbunden
sei. Aufgrund der desolaten Haushaltslage habe die Politik allerdings in der Vergangenheit
mehrfach betont, dass die Neueinrichtung von Stellen immer eine Kompensation an
anderer Stelle erfordere. Es müsse deshalb eine Umschichtung innerhalb der
Verwaltung stattfinden. Diese Ansätze würden in der Vorlage gänzlich fehlen.
Stellenmäßig müsse an anderer Stelle gespart werden und explizit in der Vorlage
darauf hin gewiesen werden. Ohne Kompensation sollte keine Einrichtung der
Stellen erfolgen. Herr Asbeck weist weiterhin darauf hin, dass die
Anzahl der neu einzurichtenden Stellen zunächst nur geschätzt werden könne,
sodass eventuell eine überplanmäßige Einrichtung notwendig sei.
Herr Dücker ist der
Ansicht, dass fehlendes Personalmanagement an dieser Situation Schuld sei. Es
müsse ein Verweis auf Kompensation und auch auf Qualifizierung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Es müsse außerdem bei den Tochtergesellschaften
das entsprechende Know – How nachgefragt werden.
Herr Riechel ist
verwundert darüber, dass eine Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen soll. Er bemängelt das
fehlende Personalentwicklungskonzept und verweist auf die unzureichende Anzahl
von Ausbildungskräften in der Vergangenheit, die durch die Ausbildung an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung auf diese Aufgabe hätten vorbereitet
werden können. Die Personalbemessung erscheine ihm ziemlich willkürlich.
Eventuell könne die KGSt entsprechende Erfahrungswerte mitteilen. Bei den
aufgeführten Personalkosten in Höhe von 673.900 Euro sei unklar, wie sich
dieser Betrag zusammensetze.
Herr Gerbersmann erklärt,
dass geplant sei, aufgrund der Schätzungen, einen Teil der neueinzurichtenden
Stellen zunächst überplanmäßig einzurichten. Grundsätzlich sei es natürlich
möglich, alle Stellen zunächst überplanmäßig einzurichten. Aufgrund des
Grundsatzes der Stellenplanklarheit und –wahrheit sollte allerdings
zumindest ein gewisser Grundstock gelegt werden. Er verdeutlicht noch einmal,
dass von den insgesamt benötigten 23 neuen Stellen 5 Stellen bereits vorhanden
seien, 15 Stellen würden intern besetzt, 3 Stellen würden neu ausgeschrieben
werden müssen. Bei dem Kernstück des zukünftigen NKF komme es vor allen Dingen
auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung an,
Fortbildung alleine könne dabei nicht ausreichen. Zu der Zusammenarbeit mit den
Tochtergesellschaften stellt er fest, dass sich natürlich auch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Töchter auf entsprechende Ausschreibungen der Verwaltung
bewerben könnten. Im Sinne des Stellenplanes seien aber auch dieses externe
Einstellungen. Zu dem Vorwurf der zu späten Qualifizierung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sei zu sagen, dass es keinen Sinn mache zu qualifizieren, wenn
noch keine Erfahrungen vorliegen. Es sei daher das erste Quartal der ersten
Welle abgewartet worden. Die Personalkosten in Höhe von 673.900 Euro entstünden
zum großen Teil durch Verlagerungen innerhalb der Verwaltung. Die Kosten der
geplanten drei extern einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beliefen
sich auf ca. 130.000 Euro (Teil 4, Seite 6 der Vorlage).
Herr Peters ist der
Ansicht, dass die aufgeworfenen Fragen bis zur Sitzung des Rates durch die
Verwaltung geklärt werden sollten.
Herr Röspel erklärt, dass
zusätzlicher Beratungsbedarf in den Fraktionen bestehe. Grundsätzlich sehe er
im Ausschuss Einvernehmen, dass die Einrichtung einer Finanzbuchhaltung
grundsätzlich erforderlich sei und verschiebt die Beschlussfassung auf die
Sitzung des Rates am 14.06.2007.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,5 kB
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