23.06.2004 - 6 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meilwes erklärt, dass die Verbände lediglich zur räumlichen Abgrenzung Stellung genommen haben und wundert sich darüber, plötzlich den Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung zu finden, zumal der Landschaftsbeirat und die Verbände nicht mit konkreten Planunterlagen beteiligt wurde. Herr Niggemann erklärt, eine Abrundungssatzung sei aufgrund des Wohnbedarfs in Hagen Süd im vorliegenden Bereich vertretbar. Ferner werde der Abstand zum Wald eingehalten. Herr Meilwes gibt zu bedenken, dass der Abstand zum Wald nur in der Örtlichkeit ersichtlich sei und nicht anhand von Plänen. Außerdem müsse das Landschaftsschutzgebiet zurückgenommen werden, die zukünftige Grenze sei unbekannt, wie auch die zukünftige juristische Außen-/Innenbereichsgrenze. Herr Blauscheck bemängelt die Verfahrensweise, die Verbände ohne konkrete Planunterlagen und den Landschaftsbeirat überhaupt nicht zu beteiligen. Er schlägt vor, den TOP als erste Lesung zu beschließen und die Sommerpause abzuwarten.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat befasst sich mit der Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB als 1. Lesung und hinterfragt, wieso eine Beteiligung des Landschaftsbeirates bislang vollständig unterblieben ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 10

 

 

Dagegen:

   0

 

 

Enthaltungen:

   0

 

 

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