14.08.2007 - 5 Ebene II
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0635/2007 Ebene II
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Angelika Josten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Viehoff möchte zum Konzept an dieser Stelle nichts
weiter sagen, denn die Inhalte seien allen mittlerweile hinreichend bekannt.
Sie möchte die Vorlage heute mit dem Ziel
vorstellen, dass man erstmalig von allen beteiligten Ausschüssen ein positives
Votum für dieses Projekt bekomme.
Sie berichtet über intensive Gespräche mit dem
Bau- und Verkehrsministerium und der Staatskanzlei. Es werde einen Termin mit
allen Beteiligten in Düsseldorf geben, um gemeinsam zu überlegen, wie man
dieses Projekt, das bei allen Seiten auf positive Zustimmung gestoßen sei,
finanziell „in trockene Tücher“ zu bekommen.
Sie erläutert den Finanzierungsplan auf der
letzten Seite der Vorlage.
Bezüglich der Fördermittel in Höhe von
311.940,00 EUR aus „Bundesmitteln Soziale Stadt“ gebe es eine
Zusage aus dem Verkehrsministerium, wenn der Rat der Stadt Hagen diesem Projekt
zustimme, werde man alles in die Wege leiten, um diesen Zuschuss zu ermöglichen.
Die Staatskanzlei habe bereits ihre Zustimmung
über 50.000 EUR gegeben.
Der Kulturhauptstadtfond werde im Oktober
tagen, um die Entscheidung über die Leitprojekte zu treffen. Man sei in guten
Vorgesprächen und auch in großer Hoffnung, dass dieses Hagener Projekt dabei
sei. Die endgültige Bestätigung könne es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
geben, weil es das formale Prozedere einer Jury gebe. Die Entscheidung werde
erst Ende Oktober bekannt gegeben.
Der Antrag an die Sparkassenstiftung sei
gestellt und der Fond Soziokultur habe bereits bewilligt.
Bei den Sponsorenmitteln sei der Großteil der
hier angegebenen Mittel ebenfalls bereits eingegangen. Der Verkaufserlös aus
Drucken sei zumindest so hoffnungsfroh angelaufen, dass man damit rechnen
könne, dass die Restsumme auch zusammenkommen werde. Hart unterm Strich sei man
in der Lage, das Projekt mit den haushaltseigenen Mitteln der Stadt und den
Zuschüssen weitgehend zu stemmen.
Frau Viehoff gibt anhand der Vorlage noch einen kurzen
Überblick über den geplanten Zeitablauf.
Frau Kramps begrüßt die Vorlage, mit der nun nach vielen
Gesprächen und Informationen ein erstes Papier mit belastbaren Zahlen und
Perspektiven vorliege. Sie verweist auch nochmals auf den genauen Wortlaut des
Beschlussvorschlages, wonach städtische Sonderzahlungen über den Etat des
laufenden Haushaltes hinaus ausgeschlossen werden.
Herr Gerbersmann ergänzt, man habe entsprechende Signale für
die Positionen, die Frau Viehoff gerade benannt hat. Vor dem
Bewilligungsbescheid müsse man einen solchen Wettbewerb auch gewinnen. Man brauche aber auch ein klares Bekenntnis
zu diesem Projekt, ehe man den Antrag stellen könne.
Es gelte auch, was die Frau Vorsitzende gerade
gesagt habe, über die Eigenmittel aus der Bauunterhaltung heraus und die
Eigenmittel aus dem Kulturamt wolle man keine weiteren Mittel zur Verfügung
stellen.
Herr Hartmann hat eine Frage zur Bauunterhaltung. Er möchte
aus gegebenem Anlass (Tierheim-Beschluss)
wissen, ob mit der Bezirksregierung abgesprochen wurde, dass die 265.000 EUR
nächstes Jahr in den Haushalt eingestellt werden, immerhin sei man eine Kommune
mit nicht genehmigtem Haushaltssicherungskonzept.
Herr Gerbersmann antwortet, es handele
sich nicht um zusätzliche Mittel, sondern um Mittel, die aus der
Brückenunterhaltung kommen, die im Rahmen des Paketes liegen, das jedes Jahr
wiederkehrend in den Haushalt eingestellt wird.
Es seien also Mittel, die lediglich in der Priorität vorgezogen werden.
Er sehe da keine kommunalaufsichtsrechtlichen Probleme.
Herr Hartmann stellt für seine Person klar, dass er dem
Projekt bei der gleich folgenden Abstimmung auch weiterhin nicht zustimmen
wird.
Herr Meier hat zwei Nachfragen zu den Kosten der
Lichtinstallation und zur Bauunterhaltung. Er regt bezüglich der
Bauunterhaltung an, sicherzustellen, dass die Stadt Hagen frei über die Brücke
verfügen kann, wenn Unterhaltungsarbeiten nötig werden.
Frau Viehoff antwortet, die Fachhochschule forsche gerade,
ob es möglich sei, das geplante Neonlicht an der Brücke mit LED-Licht zu bestücken, um dadurch
Stromkosten einzusparen. Parallel dazu werde man auch versuchen, den Strom über
einen Sponsor zu bekommen.
Bezüglich der ersten Frage von Herrn Meier
berichtet sie, es werde wie auch sonst üblich einen Vertrag zwischen der Stadt
Hagen und den Künstlerinnen geben. In diesem Fall sei mit dem Ministerium für
Verkehr und Bau ein Zeitraum von 8 bis 10 Jahren vereinbart worden, in dem die
Stadt Hagen in der Pflicht sei, an dem Bauwerk
ggfs. einen Schaden zu beseitigen. Auf der anderen Seite werden die Künstlerinnen
die besten Farben verwenden, die es zur Zeit gibt, so dass die Farben sehr
witterungsbeständig sein werden. Für die kompletten Farben habe man die Zusage
eines Sponsors erhalten.
Herr Fritzsche fragt zur Ausfallbürgschaft
nach, ob schon ein konkreter Sponsor bekannt sei.
Frau Viehoff antwortet, die Westfalen-Stiftung habe 5.000.-
EUR zugesagt. Es gebe aber noch weitere Anfragen, die im Moment noch nicht
beantwortet sind.
Frau Suda fragt, ob das Projekt eigentlich ganz exklusiv
für Hagen zugesagt sei. Sie möchte ausschließen, dass die Künstlerinnen
möglicherweise in eine andere Stadt gehen, wenn Hagen die notwendigen
Fördermittel nicht bekomme.
Frau Viehoff antwortet, dieses Projekt bleibe nach
Absprache mit den Künstlerinnen auf jeden Fall in Hagen, eine spezielle Absicherung gebe es
nicht und sei auch nicht erforderlich.
Herr Behm fragt, ob die Einrüstung Bestandteil des
Kunstprojektes sei. Der Betrag komme ihm sehr hoch vor.
Frau Viehoff antwortet, die Einrüstung stehe unter der
Position „Ausführung des Kunstprojektes“ weil eine Einrüstung aus
rein technischen Gründen natürlich nicht so lange dauern würde, wie bei einem
Kunstprojekt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Realisierung des Projektes
„Sehnsucht nach Ebene II“ als Bestandteil der Kulturhauptstadt 2010
zu. Die Maßnahme wird in 2008 umgesetzt. Grundlage der Zustimmung ist der
aktuelle Kosten- und Finanzierungsplan. Zur Kompensation von bislang nicht
gedeckten Finanzierungsanteilen wird ein Sponsor/eine Stiftung im Rahmen einer
Ausfallbürgschaft aufkommen. Städtische Sonderzahlungen über die
bereitzustellenden Etats des laufenden Haushalts hinaus werden ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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16,3 kB
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