14.08.2007 - 5 Ebene II

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Viehoff möchte zum Konzept an dieser Stelle nichts weiter sagen, denn die Inhalte seien allen mittlerweile hinreichend bekannt.

Sie möchte die Vorlage heute mit dem Ziel vorstellen, dass man erstmalig von allen beteiligten Ausschüssen ein positives Votum für dieses Projekt bekomme.

 

Sie berichtet über intensive Gespräche mit dem Bau- und Verkehrsministerium und der Staatskanzlei. Es werde einen Termin mit allen Beteiligten in Düsseldorf geben, um gemeinsam zu überlegen, wie man dieses Projekt, das bei allen Seiten auf positive Zustimmung gestoßen sei, finanziell „in trockene Tücher“ zu bekommen.

 

Sie erläutert den Finanzierungsplan auf der letzten Seite der Vorlage.

Bezüglich der Fördermittel in Höhe von 311.940,00 EUR aus „Bundesmitteln Soziale Stadt“ gebe es eine Zusage aus dem Verkehrsministerium, wenn der Rat der Stadt Hagen diesem Projekt zustimme, werde man alles in die Wege leiten, um diesen Zuschuss zu ermöglichen.

Die Staatskanzlei habe bereits ihre Zustimmung über 50.000 EUR gegeben.

Der Kulturhauptstadtfond werde im Oktober tagen, um die Entscheidung über die Leitprojekte zu treffen. Man sei in guten Vorgesprächen und auch in großer Hoffnung, dass dieses Hagener Projekt dabei sei. Die endgültige Bestätigung könne es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben, weil es das formale Prozedere einer Jury gebe. Die Entscheidung werde erst Ende Oktober bekannt gegeben.

 

Der Antrag an die Sparkassenstiftung sei gestellt und der Fond Soziokultur habe bereits bewilligt.

Bei den Sponsorenmitteln sei der Großteil der hier angegebenen Mittel ebenfalls bereits eingegangen. Der Verkaufserlös aus Drucken sei zumindest so hoffnungsfroh angelaufen, dass man damit rechnen könne, dass die Restsumme auch zusammenkommen werde. Hart unterm Strich sei man in der Lage, das Projekt mit den haushaltseigenen Mitteln der Stadt und den Zuschüssen weitgehend zu stemmen.

 

Frau Viehoff gibt anhand der Vorlage noch einen kurzen Überblick über den geplanten Zeitablauf.

 

Frau Kramps begrüßt die Vorlage, mit der nun nach vielen Gesprächen und Informationen ein erstes Papier mit belastbaren Zahlen und Perspektiven vorliege. Sie verweist auch nochmals auf den genauen Wortlaut des Beschlussvorschlages, wonach städtische Sonderzahlungen über den Etat des laufenden Haushaltes hinaus ausgeschlossen werden.

 

Herr Gerbersmann  ergänzt, man habe entsprechende Signale für die Positionen, die Frau Viehoff gerade benannt hat. Vor dem Bewilligungsbescheid müsse man einen solchen Wettbewerb  auch gewinnen.  Man brauche aber auch ein klares Bekenntnis zu diesem Projekt, ehe man den Antrag stellen könne.

Es gelte auch, was die Frau Vorsitzende gerade gesagt habe, über die Eigenmittel aus der Bauunterhaltung heraus und die Eigenmittel aus dem Kulturamt wolle man keine weiteren Mittel zur Verfügung stellen.

 

Herr Hartmann hat eine Frage zur Bauunterhaltung. Er möchte aus gegebenem Anlass (Tierheim-Beschluss)  wissen, ob mit der Bezirksregierung  abgesprochen wurde, dass die 265.000 EUR nächstes Jahr in den Haushalt eingestellt werden, immerhin sei man eine Kommune mit nicht genehmigtem Haushaltssicherungskonzept.

 

Herr Gerbersmann antwortet, es handele sich nicht um zusätzliche Mittel, sondern um Mittel, die aus der Brückenunterhaltung kommen, die im Rahmen des Paketes liegen, das jedes Jahr wiederkehrend in den Haushalt eingestellt wird.  Es seien also Mittel, die lediglich in der Priorität vorgezogen werden. Er sehe da keine kommunalaufsichtsrechtlichen Probleme.

 

Herr Hartmann stellt für seine Person klar, dass er dem Projekt bei der gleich folgenden Abstimmung auch weiterhin nicht zustimmen wird.

 

Herr Meier hat zwei Nachfragen zu den Kosten der Lichtinstallation und zur Bauunterhaltung. Er regt bezüglich der Bauunterhaltung an, sicherzustellen, dass die Stadt Hagen frei über die Brücke verfügen kann, wenn Unterhaltungsarbeiten nötig werden.

 

Frau Viehoff antwortet, die Fachhochschule forsche gerade, ob es möglich sei, das geplante Neonlicht an der  Brücke mit LED-Licht zu bestücken, um dadurch Stromkosten einzusparen. Parallel dazu werde man auch versuchen, den Strom über einen Sponsor zu bekommen.

Bezüglich der ersten Frage von Herrn Meier berichtet sie, es werde wie auch sonst üblich einen Vertrag zwischen der Stadt Hagen und den Künstlerinnen geben. In diesem Fall sei mit dem Ministerium für Verkehr und Bau ein Zeitraum von 8 bis 10 Jahren vereinbart worden, in dem die Stadt Hagen in der Pflicht sei, an dem Bauwerk  ggfs. einen Schaden zu beseitigen. Auf der anderen Seite werden die Künstlerinnen die besten Farben verwenden, die es zur Zeit gibt, so dass die Farben sehr witterungsbeständig sein werden. Für die kompletten Farben habe man die Zusage eines Sponsors erhalten.

 

Herr Fritzsche fragt zur Ausfallbürgschaft nach, ob schon ein konkreter Sponsor bekannt sei.

 

Frau Viehoff antwortet, die Westfalen-Stiftung habe 5.000.- EUR zugesagt. Es gebe aber noch weitere Anfragen, die im Moment noch nicht beantwortet sind.

 

Frau Suda fragt, ob das Projekt eigentlich ganz exklusiv für Hagen zugesagt sei. Sie möchte ausschließen, dass die Künstlerinnen möglicherweise in eine andere Stadt gehen, wenn Hagen die notwendigen Fördermittel nicht bekomme.

 

Frau Viehoff antwortet, dieses Projekt bleibe nach Absprache mit den Künstlerinnen auf jeden Fall  in Hagen, eine spezielle Absicherung gebe es nicht und sei auch nicht erforderlich.

 

Herr Behm fragt, ob die Einrüstung Bestandteil des Kunstprojektes sei. Der Betrag komme ihm sehr hoch vor.

 

Frau Viehoff antwortet, die Einrüstung stehe unter der Position „Ausführung des Kunstprojektes“ weil eine Einrüstung aus rein technischen Gründen natürlich nicht so lange dauern würde, wie bei einem Kunstprojekt.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Realisierung des Projektes „Sehnsucht nach Ebene II“ als Bestandteil der Kulturhauptstadt 2010 zu. Die Maßnahme wird in 2008 umgesetzt. Grundlage der Zustimmung ist der aktuelle Kosten- und Finanzierungsplan. Zur Kompensation von bislang nicht gedeckten Finanzierungsanteilen wird ein Sponsor/eine Stiftung im Rahmen einer Ausfallbürgschaft aufkommen. Städtische Sonderzahlungen über die bereitzustellenden Etats des laufenden Haushalts hinaus werden ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage