13.02.2007 - 6 Erhebung von Indikatoren für eine nachhaltige E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Roswitha Kleinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kramps verweist auf
die Seite 19 des als Anlage beigefügten Nachhaltigkeitsberichtes und bittet nun
Fragen zu stellen.
Herrn Klessa ist der
Meinung, wenn man sich nur die grünen und gelben Bewertungen auf dieser Seite
ansehe, könnte man zu dem Schluss kommen, dass alles mit der Kultur in Ordnung
sei. Schaue man sich dann aber die
Zahlen an, komme man zu einem ganz anderen Ergebnis. Die Verteilung der
farbigen Punkte hält er für nicht ganz schlüssig.
Frau Kleinert antwortet,
bei einer solchen Bewertung der Kultur handele es sich erst einmal nur um die
Quantität, die Qualität bleibe bei solchen Indikatoren etwas außen vor. Man
könne überlegen, ob diese Art der Darstellung für den KWA hilfreich sei oder ob
die bisherige Berichterstattung ausreiche.
Bei der Bewertung der Indikatoren für den Kulturbereich sei es sehr
schwierig, den grünen Ausgangswert überhaupt zu definieren. In anderen
Bereichen sei dies wesentlich einfacher, da man Zugriff auf gesetzliche
Vorgaben und Grenzwerte habe. Die „Ampel“ solle nur aussagen, ob
der eingeschlagene Weg noch richtig sei oder nicht.
Der KWA habe die Möglichkeit zu entscheiden, ob es relevant sei, in einem
Bericht mit solchen Indikatoren vertreten zu sein und wenn ja, welche das sein
sollten.
Frau Kramps hält fest, dass
dies nun der erste Bericht dieser Art sei. Man habe sich so abgestimmt, den
Bericht heute so zur Kenntnis zu nehmen und ggfs. in den Fraktionen noch einmal
über gewünschte Änderungen zu sprechen.
Herr Klessa geht noch
einmal kurz auf Mängel des Berichtes aus seiner Sicht ein.
Frau Kramps schlägt nun
vor, den Bericht heute zur Kenntnis zu nehmen und alle drei Punkte des
Beschlussvorschlages zu beschließen.
Beschluss:
1.
Der erste
Hagener Nachhaltigkeitsbericht wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Indikatoren fortzuschreiben und der Politik alle
zwei Jahre einen Bericht vorzulegen.
3.
Für den
Bereich Lärm werden im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Daten erhoben.
