25.04.2007 - 4 Haushaltsplanentwurf 2007a) kameraler Haushaltb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 25.04.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses: Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt Frau Dietzler
zunächst einen Überblick über die Grundlagen des NKF. Im Anschluss hieran
berichtet Herr Schwemin über das Haushaltssicherungskonzept/ Strategiekonzept.
Im Kern wird dargestellt das aufgetretene Deckungslücken über Ersatzmaßnahmen
kompensiert werden können, so dass das Konsolidierungsziel erreicht wird. Es
schließt sich eine seitenweise Betrachtung des vorliegenden Haushaltsplanes an.
Eingangs moniert Herr Schledorn, dass ihm das in bezug genommene Vorwort nicht
vorliegt und verlangt die Übersendung desselben.
Herr Strüwer
problematisiert die Höhe der Ausgaben der städtischen Ämter für EDV-Leistungen.
Hierzu teilt Herr Steuber mit, dass sich diese zusammensetzen aus Hardware,
Internet und Beratungskosten des Habit, wobei der Habit diese Kosten weiter
aufschlüsseln könne.
Zum Punkt
Verwaltungshaushalt fragt Herr Strüwer warum die Personalkosten der regionalen
Arbeitsstelle um 20.000 € gesunken sind. Herr Steuber erläutert das hinge
mit der Altersteilzeit eines dort tätigen Kollegen zusammen.
Im Anschluss stellt
Herr Oestreicher die Haushaltsstellenänderungen wie folgt dar:
HHst. 4550 772 00104 5.200.000 € (alt) 4.900.000 € (neu)
HHst. 4550 772 00809 1.300.000 € (alt) 1.100.000 € (neu)
HHst. 4550 772 00905 1.100.000 € (alt) 900.000 € (neu)
HHst. 4560 770
00000 1.600.000 € (alt) 1.900.000 € (neu)
Frau Kurte bittet um
Erläuterung warum die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte gem. § 35 a
SGB VIII gestiegen ist. Herr Kothe führt hierzu aus, dass diese Kosten primär
durch junge Erwachsene verursacht werden, die gegenüber ihrer Vergleichsgruppe
in ihrer Entwicklung rund sechs Monate zurückliegen. Ferner erfolgt nunmehr
eine Erfassung bis zum 27. Lebensjahr und nicht wie bisher bis zum 21.
Lebensjahr.
