27.02.2007 - 8 Zuschüsse zu den Teilnehmerbeiträgen von Ferien...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt findet keine Diskussion statt.

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gewährung folgender Zuschüsse zu den Kosten für Ferienmaßnahmen nach § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 90 SGB VIII:  

 

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Pflegekinder bis zu                     205,00 €

 

für andere Teilnehmer (einkommensabhängig)

für Maßnahmen mit mindestens 18 Übernachtungen bis zu                                128,00 €

für Maßnahmen mit mindestens 12 Übernachtungen bis zu                                 93,00 €

für Maßnahmen mit mindestens 6 Übernachtungen bis zu                                    60,00 €

 

Die Bezuschussung ist auf eine Maßnahme pro Teilnehmer und Jahr beschränkt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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