28.11.2007 - 6 Anfragen von Ausschussmitgliedern nach § 6 der ...

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Wortprotokoll

Ordnungspartnerschaften

 

Frau Kramps berichtet, dass sie der Zeitung entnommen habe, dass es derzeit Probleme mit den Ordnungspartnerschaften gebe und die Polizei sehr unzufrieden mit der Situation sei. Da der Beschwerdeausschuss auch der zuständige Ausschuss für Ordnungspartnerschaften sei, bitte sie darum, dieses Thema im Ausschuss zu behandeln und zunächst darüber zu informieren, ob die Darstellung in der Zeitung der Wahrheit entspreche. Herr Schmidt führt aus, dass die Angaben in der Zeitung im Prinzip den Tatsachen entsprächen. Die Polizei habe ihre Kritik im Wesentlichen an zwei Punkten festgemacht, zum Einen sei es um die personelle Ausstattung der Ordnungspartnerschaften gegangen, zum Anderen habe es Kritik daran gegeben, dass die Bearbeitung von Anzeigen, die die Polizei schreibe, bei der Stadt langatmig bzw. zögerlich vonstatten gegangen sei. Dabei sei jedoch davon auszugehen, dass die Hintergrundinformationen, die nötig seien, um dies zu bewerten, entweder nicht vorhanden oder nur unzureichend vorgelegen hätten. Hinsichtlich der Kritik an der personellen Ausstattung sei zu erläutern, dass die Ordnungspartnerschaft „Streife“, um die es hier im Wesentlichen ginge, grundsätzlich mit drei Dienstkräften ausgestattet sei, die sieben Tage in der Woche im Schichtdienst arbeiteten. Eine dieser Stellen sei nach Weggang des Mitarbeiters im Jahr 2006 fast ein Jahr lang nicht besetzt gewesen. Zunächst sei eine Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten eingetreten, danach habe man sich gescheut, diese Stelle auszuschreiben, weil die Aufgabe „Ordnungspartnerschaften“ eine von wenigen freiwilligen Aufgaben der Ordnungsbehörde sei, die auch unter Konsolidierungsaspekten ständig auf dem Prüfstand stehe und es den konkreten Vorschlag gegeben habe, die personelle Besetzung der Ordnungspartnerschaften zu reduzieren. Inzwischen sei die Stelle aber ausgeschrieben worden, die Wiederbesetzung erfolge zum 01.12.2007. Leider wechsle zum gleichen Zeitpunkt ein weiterer Mitarbeiter der OPA „Streife“ in eine andere Stelle, so dass dann wieder eine Stelle unbesetzt sei. Inwieweit diese nun zügig nachbesetzt werden könne, hinge auch davon ab, ob in diesem Fall die Wiederbesetzungssperre aufgehoben werden könne. Mit der Polizei seien bezüglich der personellen Ausstattung weitere Gespräche zu führen. Hinsichtlich der Kritik der Polizei an der schleppenden Bearbeitung der Anzeigen sei zu erläutern, dass dies ein Problem sei, das sich aus dem Verfahren ergebe. Die Rechtsstaatlichkeit des Handelns der Verwaltung erfordere einen gewissen zeitlichen Bedarf, es seien Fristen und Formalien zu beachten, die dazu führten, dass die Verfahren nicht so schnell voran getrieben werden könnten, wie man sich dies wünsche. Die Bearbeitung einer Anzeige wegen störendem Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit, das mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet werde, erfordere bis zu einer möglichen Einbringung durch die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde einen Zeitraum von sechs Monaten und verursache Kosten, die das Verwarnungsgeld hundertfach überstiegen. Es sei zu überlegen, ob man auf diese Weise dem eigentlichen Problem, der sogenannten „Trinkerszene“, die sich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet etabliert habe, abhelfen könne. Herr Ciupka stellt die Frage, warum der Beschwerdeausschuss, der auch zuständiger Ausschuss für Ordnungspartnerschaften sei, erst aus der Presse über die bestehenden Probleme habe erfahren müssen und nicht bereits im Vorfeld von der Verwaltung informiert worden sei. Die aktuelle Problemstellung müsse verstärkt in den politischen Raum getragen werden, um Lösungen erarbeiten zu können. Dass es in dieser Form Schwierigkeiten gegeben habe, die freiwerdenden Stellen wieder zu besetzen, sei vor dem Hintergrund, dass es bei der Stadt eine interne Mobilitätsagentur gebe, nicht nachzuvollziehen. Inwiefern der Oberbürgermeister hier von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen könne, sei zu prüfen. Über das Problem, mit der sogenannten Trinkerszene wirtschaftlich sinnvoll umzugehen, müsse detailliert gesprochen werden. Es könne nicht sein, dass für die Einziehung von zehn Euro Verwarnungsgeld ein solcher Aufwand betrieben werde. Herr Romberg beendet an dieser Stelle die Diskussion und stellt fest, dass die Anfrage von Frau Kramps ausführlich von Herrn Schmidt beantwortet worden sei. Eine weitergehende Diskussion sei zu einem anderen Zeitpunkt zu führen.

 

 

Befahren der Fußgängerzone

 

Herr Heinrich trägt vor, dass er in der letzten Zeit verstärkt beobachtet habe, dass Taxen  durch die Fußgängerzone führen, um diese als Abkürzung zu benutzen. Zudem gebe es auch auswärtige Taxiunternehmen, die mehrmals täglich in die Fußgängerzone führen, um dort Kunden aufzunehmen. Er fragt nach, wie viele Genehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone von der Verwaltung ausgestellt wurden und wie man dieser Problematik begegnen wolle. Herr Schmidt erläutert, dass er die Anzahl der erteilten Genehmigungen nicht parat habe und deshalb nachreichen werde. Das Problem der Fahrzeuge in der Fußgängerzone, insbesondere der auswärtigen, sei aktuell aufgegriffen und mit der Bußgeldstelle besprochen worden. Es solle kurzfristig verstärkt kontrolliert werden, ob die betreffenden Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung besitzen. Die Problematik, dass heimische Taxiunternehmen die Fußgängerzone zur Durchfahrt nutzten, habe es von Beginn an gegeben. Eigentlich sei die Route, auf der Taxen zu fahren hätten, genau festgelegt. Die Überwachung sei relativ aufwändig, da der Fahrweg der Taxen nachvollzogen werden müsse. Da die Außendienstkräfte an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten, sei eine Überprüfung der Fußgängerzone hinsichtlich dieser Problematik derzeit nicht vorgesehen. Herr Romberg bittet darum, die noch offenen Punkte der Anfrage schriftlich zu beantworten, um das Thema hier nicht weiter zu vertiefen.

 

 

Nutzung des städtischen Gebäudes Hochstraße 21

 

Herr Lenz führt aus, dass er davon gehört habe, dass das städtische Gebäude Hochstraße 21 demnächst als Obdachlosenunterkunft dienen soll. Er bitte hierzu um Stellungnahme, da sich die Anwohnerinnen und Anwohner der Hochstraße um ihre Wohnsituation sorgten. Zudem sei das Gebäude zur Unterbringung von obdachlosen Menschen ungeeignet. Herr Romberg weist darauf hin, dass dem Ausschuss bereits ein entsprechender Bürgerantrag vorliege und daher die Beantwortung der Frage auf die nächste Sitzung verschoben werde.  

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