20.08.2007 - 4.6 Bürgerantrag zur Klärung des Rechts auf Zugang...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mo., 20.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt zunächst dem Antragsteller
das Wort. Dieser führt aus, dass mit der Vorlage der Verwaltung seinem
eigentlichen Anliegen nicht Rechnung getragen werde. Es sei ihm bei seinem
Bürgerantrag darum gegangen, zu klären, dass ihm das Hausverbot seinerzeit
nicht deshalb auferlegt worden sei, weil er sich in der betreffenden
Ratssitzung unangemessen verhalten habe, sondern weil er im Amt des
Oberbürgermeisters mit Nachdruck sein Recht auf Information eingefordert habe.
Dies gebe die hier zu beratende Vorlage nicht wider, sie sei deshalb falsch. Herr
Romberg wirft ein, dass die Erteilung des Hausverbotes offensichtlich nicht
Gegenstand des hier vorliegenden Bürgerantrags gewesen sei und deshalb darüber
nicht beraten werden könne. Er bittet den Antragsteller, nunmehr zum Ende
seiner Ausführungen zu kommen. Der Antragsteller fährt in seinen Erläuterungen
unbeirrt fort und schildert trotz mehrerer Einwände der Ausschussmitglieder und
des Vorsitzenden ausführlich die Situation, die zur Erteilung des Hausverbotes
geführt hat sowie dessen Auswirkungen. Herr Kurrat stellt den Antrag,
nunmehr zum Schluss der Stellungnahme des Antragstellers und zur Beratung der
Vorlage zu kommen. Der Antragsteller wendet hiergegen nochmals ein, dass
die Vorlage unrichtig sei. Herr Romberg weist darauf hin, dass ein
Antrag auf Beratung gestellt sei und lässt über den Antrag von Herrn Kurrat
abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Herr Romberg bittet daraufhin
den Antragsteller, seine Rede zu beenden und im Zuschauerraum Platz zu nehmen.
Dieser Bitte wird unter Protest gefolgt. Herr Kurrat eröffnet die
Aussprache mit der Feststellung, dass der Ton die Musik bestimme und stellt die
Frage, ob dem Antragsteller das gleiche Recht wie jedem anderen Bürger und
jeder anderen Bürgerin zustehe, in den in der Vorlagen genannten Diensträumen
in die Niederschriften der Rats- und Ausschusssitzungen Einsicht zu nehmen. Herr
Idel antwortet, dass dem Antragsteller aufgrund einer entsprechenden
Anfrage an den Oberbürgermeister eine schriftliche Mitteilung zugegangen sei,
in der ihm eingehend erläutert wurde, welche Dienststellen über die gewünschten
Informationen verfügen und ab wann sie dort abzurufen sind. Dem Antragsteller sei
ebenfalls mitgeteilt worden, dass er nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes
das Recht habe, in die Tonaufzeichnungen der Rats- und Ausschusssitzungen
hineinzuhören, allerdings sei hierfür aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands
eine Gebühr zu zahlen, die anhand der Gebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz
ermittelt worden sei. Die ermittelte Gebühr betrage 50 Euro für die
Bereitstellung der Tonaufzeichnung und beinhalte 15 Minuten Zeit zum Abhören
des jeweiligen Abschnitts der Aufzeichnung. Für jede weitere Viertelstunde werde
eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. Die Gebühren seien im Voraus zu entrichten,
auch dies ergebe sich aus der Gebührenordnung. Von diesem Angebot der
Verwaltung habe der Antragsteller bisher keinen Gebrauch gemacht. Frau
Kramps stellt fest, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen
Rechte gelten müssten. Sofern dem Antragsteller alle Möglichkeiten aufgezeigt
wurden, sich zu informieren, seien diese Rechte gewahrt. Herr Römer fragt
nach, ob das Hausverbot gegen den Antragsteller immer noch gelte. Dies wird von
Herrn Idel verneint. Herr Kurrat führt aus, dass es interessant
sei, zu erfahren, welche Rechte den Bürgerinnen und Bürgern nach dem
Informationsfreiheitsgesetz zustehen. Die Möglichkeiten, sich zu informieren,
seien in der Vorlage ausführlich und eindeutig dargelegt. Er sehe keinen
weiteren Beratungsbedarf und stelle daher den Antrag, den Bürgerantrag für
erledigt zu erklären. Herr Romberg stellt diesen Antrag zur Abstimmung,
nachdem keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20 kB
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