20.08.2007 - 4.5 Bürgerantrag zur Änderung der Gebührensätze für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mo., 20.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und bittet den Vertreter der Verwaltung um Berichterstattung.
Herr Reike führt aus, dass die bisherige Praxis bei der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone in der Tat dazu führe,
dass Taxibetriebe mit nur einem Fahrzeug genau so mit Gebühren belastet werden
wie Betriebe mit mehreren Fahrzeugen, da für die erste Erteilung der
Genehmigung immer eine Gebühr in Höhe von 150,-€ zu zahlen sei, jedoch
keine zusätzliche Gebühr für weitere Fahrzeuge. Diese Regelung entspreche den
Bestimmungen der Gebührenordnung und sei auch in einem Widerspruchsverfahren
von der Bezirksregierung bestätigt worden. Der Vorschlag der Verwaltung sehe
nun vor, die Gebühr für die Ersterteilung der Genehmigungen in der bisherigen
Höhe zu belassen und für jede weitere Genehmigung eine zusätzliche Gebühr in
Höhe von 50 Euro zu erheben. Dies sei gerechter als die bisherige Regelung,
obwohl auch diese rechtmäßig sei. Herr Romberg trägt zur Erläuterung
noch einmal den Inhalt des Vorschlags der Verwaltung vor und stellt fest, dass
dieser zu mehr Gerechtigkeit führe, was der Intention des Bürgerantrags
entspreche. Zudem sei damit die Möglichkeit verbunden, Mehreinnahmen zu
erzielen. Frau Kramps weist darauf hin, dass das Befahren der
Fußgängerzone strengen Kriterien unterworfen sei. Es sei politisch nicht
gewollt, dass die entsprechenden Genehmigungen ohne Zuordnung zu einem
bestimmten Fahrzeug erteilt würden, da damit die Anzahl der berechtigten
Fahrzeuge nicht zu kontrollieren sei. Es müsse sichergestellt werden, dass auf
den Genehmigungen das jeweilige Kennzeichen notiert werde. Herr Reike
erklärt, dass beim Befahren der Fußgängerzone die Genehmigungen sichtbar im
Fahrzeug ausliegen müssten. Es dürften hiervon keine Kopien angefertigt werden,
das jeweilige Kennzeichen sei einzutragen. Herr Römer fragt, ob mit
einer solchen Genehmigung die Fußgängerzone nach Belieben befahren werden
dürfte. Herr Reike antwortet, dass der Friedrich-Ebert- Platz hiervon
ausgenommen sei. Das Befahren dieses Platzes sei auch mit einer
Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone verboten. Der Antragsteller
meldet sich zu Wort und bittet darum zu seinem Bürgerantrag ergänzend Stellung
nehmen zu dürfen. Dies wird ihm gestattet, da zu Beginn der Beratung seine
Anwesenheit nicht registriert wurde. Der Antragsteller führt aus, dass ihm zwar
daran gelegen sei, mehr Gerechtigkeit in das Gebührensystem zu bringen, er mit
seinem Bürgerantrag aber auch bezweckt habe, die Gebühr zu senken. Er weigere
sich seit Jahren, die Gebühr zu zahlen und nehme keine Fahrgäste auf, die in
die Fußgängerzone gebracht oder von dort abgeholt werden sollten. Es müsse
gleiches Recht für alle gelten. Taxen seien dem Öffentlichen Personennahverkehr
genauso zuzurechnen wie Busse der Hagener Straßenbahn, insofern sei die
Erhebung einer speziellen Gebühr für Taxibetriebe ungerecht. Herr Reike
erläutert, dass Taxibetriebe tatsächlich dem Öffentlichen Personennahverkehr
zugerechnet würden, da auch sie den Auftrag und die Verpflichtung hätten, Personen
zu befördern. Die Linien der Hagener Straßenbahn AG seien festgelegt und würden
von der Bezirksregierung genehmigt. Ob in diesem Zusammenhang Gebühren für das
Befahren der Fußgängerzone erhoben würden, sei nicht bekannt. Herr Romberg
meint, es sei schwierig, das Gebührensystem auch in dieser Hinsicht gerecht zu
gestalten. Er schlägt vor, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und eine
entsprechende Empfehlung an den Oberbürgermeister zu richten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
35,3 kB
|
