20.08.2007 - 4.5 Bürgerantrag zur Änderung der Gebührensätze für...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und bittet den Vertreter der Verwaltung um Berichterstattung. Herr Reike führt aus, dass die bisherige Praxis bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone in der Tat dazu führe, dass Taxibetriebe mit nur einem Fahrzeug genau so mit Gebühren belastet werden wie Betriebe mit mehreren Fahrzeugen, da für die erste Erteilung der Genehmigung immer eine Gebühr in Höhe von 150,-€ zu zahlen sei, jedoch keine zusätzliche Gebühr für weitere Fahrzeuge. Diese Regelung entspreche den Bestimmungen der Gebührenordnung und sei auch in einem Widerspruchsverfahren von der Bezirksregierung bestätigt worden. Der Vorschlag der Verwaltung sehe nun vor, die Gebühr für die Ersterteilung der Genehmigungen in der bisherigen Höhe zu belassen und für jede weitere Genehmigung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 Euro zu erheben. Dies sei gerechter als die bisherige Regelung, obwohl auch diese rechtmäßig sei. Herr Romberg trägt zur Erläuterung noch einmal den Inhalt des Vorschlags der Verwaltung vor und stellt fest, dass dieser zu mehr Gerechtigkeit führe, was der Intention des Bürgerantrags entspreche. Zudem sei damit die Möglichkeit verbunden, Mehreinnahmen zu erzielen. Frau Kramps weist darauf hin, dass das Befahren der Fußgängerzone strengen Kriterien unterworfen sei. Es sei politisch nicht gewollt, dass die entsprechenden Genehmigungen ohne Zuordnung zu einem bestimmten Fahrzeug erteilt würden, da damit die Anzahl der berechtigten Fahrzeuge nicht zu kontrollieren sei. Es müsse sichergestellt werden, dass auf den Genehmigungen das jeweilige Kennzeichen notiert werde. Herr Reike erklärt, dass beim Befahren der Fußgängerzone die Genehmigungen sichtbar im Fahrzeug ausliegen müssten. Es dürften hiervon keine Kopien angefertigt werden, das jeweilige Kennzeichen sei einzutragen. Herr Römer fragt, ob mit einer solchen Genehmigung die Fußgängerzone nach Belieben befahren werden dürfte. Herr Reike antwortet, dass der Friedrich-Ebert- Platz hiervon ausgenommen sei. Das Befahren dieses Platzes sei auch mit einer Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone verboten. Der Antragsteller meldet sich zu Wort und bittet darum zu seinem Bürgerantrag ergänzend Stellung nehmen zu dürfen. Dies wird ihm gestattet, da zu Beginn der Beratung seine Anwesenheit nicht registriert wurde. Der Antragsteller führt aus, dass ihm zwar daran gelegen sei, mehr Gerechtigkeit in das Gebührensystem zu bringen, er mit seinem Bürgerantrag aber auch bezweckt habe, die Gebühr zu senken. Er weigere sich seit Jahren, die Gebühr zu zahlen und nehme keine Fahrgäste auf, die in die Fußgängerzone gebracht oder von dort abgeholt werden sollten. Es müsse gleiches Recht für alle gelten. Taxen seien dem Öffentlichen Personennahverkehr genauso zuzurechnen wie Busse der Hagener Straßenbahn, insofern sei die Erhebung einer speziellen Gebühr für Taxibetriebe ungerecht. Herr Reike erläutert, dass Taxibetriebe tatsächlich dem Öffentlichen Personennahverkehr zugerechnet würden, da auch sie den Auftrag und die Verpflichtung hätten, Personen zu befördern. Die Linien der Hagener Straßenbahn AG seien festgelegt und würden von der Bezirksregierung genehmigt. Ob in diesem Zusammenhang Gebühren für das Befahren der Fußgängerzone erhoben würden, sei nicht bekannt. Herr Romberg meint, es sei schwierig, das Gebührensystem auch in dieser Hinsicht gerecht zu gestalten. Er schlägt vor, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und eine entsprechende Empfehlung an den Oberbürgermeister zu richten.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften empfiehlt dem Oberbürgermeister, die Gestaltung der Gebührensätze wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu ändern bzw. eine entsprechende Vorlage zur Beratung in den zuständigen Gremien zu erarbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

     15    

 

Dagegen:

      0     

 

Enthaltungen:

      0     

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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