23.05.2007 - 4.2 Bürgerantrag zur Verbesserung der Situation der...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den zweiten Teil des Bürgerantrags zur Beratung auf und bittet den Vertreter des DGB, auch zu diesem Punkt eine kurze Stellungnahme abzugeben. Herr Marquardt drückt zunächst seine Bestürzung über die Reaktion der Mark E AG auf die vorgebrachten Punkte aus. Von der Ablehnung, einen Sozialtarif für Empfänger von Arbeitslosengeld II einzurichten, seien 13.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen betroffen. Das Unternehmen müsse einen Beitrag zu einer sozialen Stadt leisten. Liefersperren seien ein ungeeignetes Mittel, um Forderungen einzuholen. Es sei unverantwortlich, dieses Mittel gegenüber den Empfängern von Arbeitslosengeld einzusetzen. Die Politik sei gefordert, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und Verbesserungen für den genannten Personenkreis zu erzielen. Es sei anerkennend zur Kenntnis genommen worden, dass der Beschwerdeausschuss sich im Vorfeld dieser Sitzung intensiv mit dieser Problematik auseinander gesetzt habe. Herr Stüwe, Fachbereich Jugend und Soziales, bezieht sich auf die Beratungen im Sozialausschuss und weist darauf hin, dass dort ebenfalls darüber diskutiert werde, in welcher Weise die Stadt Hagen auf die Geschäftspolitik der Mark E AG einwirken könne. Hierzu sei eine Vorlage der Verwaltung angefordert worden. Der Sozialausschuss werde sich, auch auf Grundlage der Ergebnisse der Beratung im Beschwerdeausschuss, weiter mit diesem Thema befassen. Frau Kramps meint, ihr sei der Inhalt und das Ergebnis der Beratung im Sozialausschuss nicht bekannt. Herr Romberg schlägt vor, sich über den Beratungsstand zu informieren. Er erteilt den Vertretern der Mark E AG das Wort, um eine Stellungnahme zu den einzelnen Punkten abzugeben. Herr Dorroch, Mark E AG, führt aus, dass mit den Sprechern der im  Beschwerdeausschuss vertretenen Fraktionen aufgrund des Bürgerantrags des DGB ein Gespräch geführt worden sei. In diesem sei auf alle vorgetragenen Punkte eingegangen worden. Das Protokoll dieses Gespräches liege vor. Herr Dorroch bietet an, für Fragen zum Inhalt des Protokolls zur Verfügung zu stehen. Herr Heinrich möchte wissen, inwieweit Empfänger von Arbeitslosengeld II verpflichtet seien, ihren Haushaltsstrom bei der Mark E AG zu beziehen. Dem Bürgerantrag zufolge sei die Mark E AG der zweitteuerste Anbieter in NRW. Herr Dorroch antwortet, dass jeder Kunde seinen Stromanbieter frei wählen könne. Die Aussage, dass die Mark E AG der zweitteuerste Anbieter in NRW sei, sei zu differenzieren. Die wenigsten der gestesteten 126 Unternehmen in NRW seien freie Anbieter und somit in der Lage, auch nach Hagen zu liefern. Der Vergleich sei nicht aussagekräftig, da bei den Anbietern unterschiedliche Bedingungen vorlägen. Herr Römer fragt nach dem Verfahren bei rückständigen Zahlungen. Herr Teschner erläutert, dass sieben Tage nach Fälligkeit der Rechnung an die Zahlung erinnert werde und nach weiteren sieben Tagen eine Mahnung erfolge. Eine Liefersperre werde frühestens vier Wochen nach Fälligkeit der Rechnung vorgenommen. Herr Römer möchte wissen, ob die Kunden dann in der Regel persönlich vorsprechen oder wie darauf reagiert werde. Herr Teschner erklärt, dass dies unterschiedlich sei. In vielen Fällen werde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Die Mark E AG habe derzeit mit 6136 Kunden Ratenzahlungsvereinbarungen in einem Gesamtvolumen von 2.946.097 Euro abgeschlossen, allerdings nicht nur bezogen auf Hagen, sondern auf das gesamte Versorgungsgebiet der Mark E AG. Frau Kramps fragt, ob ein Wechsel des Anbieters vorgenommen werden könne, wenn Zahlungsrückstände bestehen. Herr Tophoven antwortet, dass ein Wechsel jederzeit möglich sei, auch wenn Zahlungsrückstände vorhanden seien. Frau Panzer weist darauf hin, dass sich die Mark E AG auf vielen Gebieten sozial engagiere. Es solle doch noch einmal überlegt werden, wie eine Lösung der Problematik aussehen könnte. Sie fragt nach, in wie vielen Fällen Liefersperren verhängt werden. Herr Teschner antwortet, dass es, bezogen auf das Versorgungsgebiet, ca. 3000 Liefersperren jährlich seien. Herr Stüwe weist darauf hin, dass in vielen Fällen keine Ratenzahlungen vereinbart würden. Die Praxis sehe so aus, dass der zahlungsunfähige Kunde an den Fachbereich Jugend und Soziales oder an die ARGE verwiesen werde, die im Notfall die Rückstände zu übernehmen hätten. Seitens der Mark E AG werde in dieser Hinsicht nicht immer eine moderate Handhabung verfolgt. Herr Teschner erklärt, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung nur dann sinnvoll sei, wenn sie auch erfüllt werde. Zudem müsse die Rate auch angemessen sein. Dies sei vom Zahlungswillen und der Zahlungsfähigkeit des Kunden abhängig. Es könne beispielsweise nicht sein, dass ein Rückstand von 500 Euro mit monatlichen Raten in Höhe von 10 Euro abgezahlt würde. Herr Böcker meint, dass vor einer Empfehlung an den Rat, im Sinne des Bürgerantrags zu entscheiden, auch die Auffassung des Märkischen Kreises eingeholt werden müsse. Es sei zu ermitteln, wie der Märkische Kreis mit der Problematik umgehe. Herr Dorroch erläutert, dass das Thema im Märkischen Kreis nicht diskutiert werde, zumindest sei der Mark E AG hiervon nichts bekannt. Die Möglichkeiten der Einflussnahme des Rates der Stadt Hagen auf die Geschäftspolitik der Mark E AG seien gering, wie bereits in der Vorlage erläutert werde. Frau Kramps bestätigt diese Auffassung. Zwar könnten die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der Mark E AG aufgefordert werden, ein entsprechendes Votum abzugeben, doch sei dies angesichts der Mehrheitsverhältnisse wenig Erfolg versprechend. Sie möchte wissen, ob eine Liefersperre auch dann verhängt werde, wenn ein Notfall vorliege. Herr Teschner antwortet, dass dies im Einzelfall geprüft werde. Die Mark E AG sei nicht unmenschlich und ließe auch mit sich reden. Herr Römer fragt, ob die Stadt Hagen ihr Geld von den Hilfeempfängern zurück erhalte, wenn die Zahlungen vom Fachbereich Jugend und Soziales übernommen würden. Herr Stüwe antwortet, dass dies nur zu einem geringen Teil der Fall wäre, dann seien auch die Ratenzahlungen niedrig. In den meisten Fällen erfolge keine Rückzahlung. Herr Ciupka führt aus, dass hohe Nachzahlungen oftmals durch unwirtschaftlichen Umgang mit Energie entstünden. Er möchte wissen, inwieweit die Mark E AG präventiv hiergegen vorgehen könnte. Herr Dorroch meint, dass die Prävention ein generell wichtiges Anliegen der Mark E AG sei, jedoch sei es oftmals schwierig, die Kunden von der Notwendigkeit der Energieeinsparung zu überzeugen. Herr Römer fragt, ob eine Verkürzung der Abrechnungszeiträume bzw. eine Kontrolle der Zählerstände in geringen Zeitabständen zur Lösung der Problematik beitragen könnte. Herr Teschner erläutert, dass dies neue Probleme schaffen würde, da der gesamte Verbrauch an Heizkosten dann nicht mehr auf zwölf Monate umzulegen sei. Herr Romberg fasst die Wortbeiträge zusammen und stellt fest, dass alle Fragen beantwortet seien. Nunmehr solle das Thema in die Fraktionen getragen werden, damit der Beschwerdeausschuss in seiner nächsten Sitzung zu Beschlüssen kommen könne. Frau Kramps meint, es sei nicht notwendig, auch zur nächsten Sitzung Berichterstatter der Mark E AG einzuladen, die noch offenen Fragen zu Teil II des Bürgerantrags seien hinreichend geklärt. Dem stimmen die Mitglieder des Ausschusses zu. Herr Romberg dankt den Vertretern der Mark E AG für ihre Teilnahme an der Sitzung.

 

Die Sitzung wird von 17.20  bis 17.35 Uhr unterbrochen. Die Vertreter der Mark E AG verabschieden sich.

 

Hinweis der Schriftführung: Aufgrund technischer Probleme wurde die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.2 nicht auf Tonträger aufgenommen.

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Beschluss:

Der Bürgerantrag wird in erster Lesung beraten, es erfolgt keine Beschlussfassung.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

X

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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Anlagen zur Vorlage

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