13.03.2007 - 5.1 Qualitätsmanagement "Bürgerverwaltung"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Di., 13.03.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Regina Pott
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kramps ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet den Vertreter der Verwaltung
um seinen Bericht. Herr Keßen, Zentrale Steuerung, verweist auf die
Vorlage und erläutert die Unterschiede zwischen dem ursprünglichen Antrag der
CDU- Fraktion im Rat und dem Konzept der Verwaltung. Der ursprüngliche Antrag
habe darauf abgezielt, ein kontinuierliches Qualitätsmanagement in Form von
Bürgerbefragungen durchzuführen. Die Verwaltung sei jedoch der Auffassung
gewesen, dass die bei der Stadt Hagen bisher angewandten Instrumente des
Qualitätsmanagements ausreichten, um die Zufriedenheit der Bürgerinnen und
Bürger zu ermitteln und es darüber hinaus keiner weitergehenden Befragungen
bedürfe. Zudem werde von Fachleuten die Meinung vertreten, dass regelmäßige, in
Abständen durchgeführte Befragungen ein repräsentatives Meinungsbild erzeugten.
Der Haupt- und Finanzausschuss sei jedoch dieser Auffassung der Verwaltung
nicht gefolgt. Mit der jetzigen Vorlage habe man sich für eine Kompromisslösung
entschieden. Diese sehe vor, mittels Fragebogen 1 und der Aufstellung von
Sammelboxen in publikumsintensiven Bereichen kontinuierliche Befragungen durchzuführen
und diese dadurch zu ergänzen, dass in regelmäßigen Abständen interviewergestützte
Befragungen mittels Fragebogen 2 durchgeführt würden. Die Verwaltung werde über
die Ergebnisse regelmäßig Bericht erstatten. Herr Kurrat trägt vor, dass
die CDU-Fraktion ausdrücklich bei ihrem ursprünglichen Antrag bleibe, in den
publikumsintensiven Ämtern kontinuierliche Befragungen nach jedem
Beratungsgespräch bzw. Verwaltungsvorgang durchzuführen, da nur durch diese
Form der Befragung die tatsächliche Qualität der Dienstleistungen der
Verwaltung zu ermitteln sei. Es ginge nicht darum, einen repräsentativen
Querschnitt der Meinungen über die Verwaltung zu erfahren, sondern um die
Meinung derjenigen, die sich von der Verwaltung schlecht behandelt fühlten,
ihren Unmut in der Regel aber nicht äußerten. Herr Pieper hält
Befragungen grundsätzlich für eine gute Sache, meint jedoch, dass sich die
Unzufriedenheit vieler Bürgerinnen und Bürger oftmals daraus ergebe, dass ihre
Anträge oder Anliegen an die Verwaltung negativ beschieden werden, insofern sei
zu differenzieren, ob tatsächlich ein Mangel in der Bearbeitung vorgelegen habe
oder nur eine negative Entscheidung. Es sei deshalb wichtig, die Befragungen
nicht anonym durchzuführen, sondern durch Angaben zur Person dem Vorgesetzten
der Dienststelle die Möglichkeit zu eröffnen, den Sachverhalt recherchieren zu
können. Es sei auch zu klären, mit welcher Zielvorgabe die Befragungen
verbunden seien, bzw. welche Maßnahmen zu treffen seien, wenn Bürgerinnen und
Bürger mit der Arbeit der Verwaltung unzufrieden seien. Herr Römer
unterstützt grundsätzlich den Vorschlag der CDU-Fraktion, würde aber einem
Fragebogen wie in Anlage 1 der Verwaltungsvorlage den Vorzug geben, da dieser
nur eine Seite umfasse und daher eher eine Bereitschaft bestehe, diesen
auszufüllen. Durch die Auswertung der Fragebögen erhalte die betroffene
Abteilung die Möglichkeit, Verbesserungen vorzunehmen, unabhängig davon, ob die
Befragung anonym durchgeführt werde oder nicht. Allerdings dürfe aus Gründen
der Sparsamkeit mit der Auswertung der Fragebogen keine Stellenausweitung
verbunden sein. Frau Kramps weist darauf hin, dass hier über zwei
unterschiedliche Anträge gesprochen wird. Herr Boß und Herr Voigt
unterstützen den Antrag ihrer Fraktion und meinen, dass eine nur punktuell
durchgeführte Befragung zu verfälschten Ergebnissen führe. Zudem sei zu berücksichtigen,
dass sich in der Regel nur die unzufriedenen Kunden äußerten, nicht die
zufriedenen. Es gehe darum, durch die kontinuierliche Befragung diejenigen
herauszufiltern, die sich zu Recht beschwerten. Dabei sei ein kurzer Fragebogen,
wie in Anlage 1 der Vorlage der Verwaltung dargestellt, eher dazu geeignet,
Kunden zu motivieren, ihre Meinung zu äußern. Herr Böcker meint, dass die
Kombination aus kontinuierlichen Befragungen und interviewergestützen Befragungen,
wie sie hier die Verwaltung vorschlage, ausreichend sei, um die Qualität der
Dienstleistung zu ermitteln. Zu berücksichtigen sei auch der Verwaltungsaufwand,
der hiermit verbunden sei. Ob die Bürgerinnen und Bürger mit der Arbeit der
Verwaltung zufrieden seien, richte sich tatsächlich im Wesentlichen danach, ob
seinem Anliegen entsprochen werden konnte. Allerdings habe die Verwaltung hier
in der Regel keine freie Entscheidung, sondern müsse sich nach den gesetzlichen
Vorgaben richten. Es seien auch Maßnahmen zu treffen, durch die Bürgerinnen und
Bürger belastet würden, beispielsweise im Ordnungsrecht. Es sei deshalb zu überlegen,
in welchen Bereichen die Befragungen durchgeführt werden sollen. Sofern ein
Qualitätsmanagement, wie es die Verwaltung hier vorschlage, eingerichtet werde,
solle in ein bis zwei Jahren über die Ergebnisse berichtet werden. Herr
Pieper merkt zur Frage der Anonymität von Befragungen an, dass die Gefahr
der Manipulation bei anonymen Befragungen größer sei. Auch dies sei ein Grund,
keine anonymen Befragungen durchzuführen. Herr Kurrat greift diesen
Vorschlag auf und erläutert, dass es Ziel des Vorschlags der CDU-Fraktion sei,
jedem Kunden nach seinem Besuch einen Fragebogen auszuhändigen. Dieser könne
mit einem Feld für persönliche Angaben des Ausfüllenden versehen werden. Herr
Ciupka ergänzt dies um den Hinweis, dass diese Form der Befragung
einerseits ermögliche, die Unmutsäußerungen aufgrund einer negativen Entscheidung
auszufiltern, andererseits aber dem Abteilungsleiter die Möglichkeit eröffne,
im Einzelfall nachzufragen und Verbesserungen einzuleiten. Der
Dienstleistungsgedanke sei noch nicht bei allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Verwaltung angekommen. Es ginge darum, ein Mindestmaß an
Service zu entwickeln. Herr Keßen erläutert noch einmal die Ziele, die
mit der Verwaltungsvorlage verfolgt werden. Zu den beiden Fragebögen, die als
Anlage 1 und 2 der Vorlage beigefügt sind, erläutert er, dass der Fragebogen in
Anlage 1 in publikumsintensiven Bereichen ausgelegt und für jeden Besucher die
Möglichkeit geschaffen werden soll, diesen auszufüllen und in eine
bereitstehende Sammelbox zu werfen. Mit dem zweiten Fragebogen in Anlage 2 sei
beabsichtigt, gezielte und durch Moderatoren begleitete Befragungen durchzuführen.
Diese Kombination aus kontinuierlicher Befragung im Sammelboxverfahren und
gezielter Befragung mit Moderatorenbegleitung sehe die Verwaltung als optimal
an, um die Qualität ihrer Dienstleistungen zu ermitteln. Herr Ciupka
macht deutlich, dass es nicht darum gehe, Umfragen zu starten, um empirische
Daten zu erhalten Vielmehr gehe es darum, die Qualität von Arbeit und Leistung
in der Verwaltung zu bewerten. Aus dem Verlauf der Diskussion ergebe sich für
ihn die Frage, ob die Verwaltung in der Lage sei, die Ergebnisse der Befragungen
objektiv auszuwerten und daraus Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten. Nötigenfalls
sei in Erwägung zu ziehen, die Auswertung extern zu vergeben. Herr Kurrat
ergänzt dies um den Hinweis, dass es in der Tat darum gehe, Schwachstellen
aufzudecken. Statistisch gesehen habe jede Bürgerin und jeder Bürger im Jahr
1,8 Verwaltungskontakte. Es sei zu unterstellen, dass die große Mehrheit mit
der Arbeit der Verwaltung zufrieden sei. Ziel des Antrages seiner Fraktion sei
es jedoch, einzelne Schwachstellen aufzudecken und zur Zufriedenheit der
Bürgerinnen und Bürger zu lösen. Er stelle deshalb für die CDU- Fraktion den
Antrag, den Fragebogen aus Anlage 1 der Verwaltungsvorlage als Grundlage für
das Beschwerdemanagement zu nehmen, diesem ein Feld hinzuzufügen, in dem
freiwillig Angaben zur Person und zur Kontaktaufnahme gemacht werden können und
diesen Fragebogen jedem Kunden nach Abschluss jedes Beratungsgespräches bzw.
jedem Verwaltungsvorgang in die Hand zu geben, um seine Meinung äußern zu
können. Zudem sei im Eingangsbereich des Rathauses ein optisch ansprechender
und auffälliger Behälter mit der Aufschrift „Sagen Sie uns Ihre
Meinung“ aufzustellen, um die Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe einer Bewertung
zu animieren. Herr Urban meint, dass hier nicht zu entscheiden sei, ob
Anlage 1 oder 2 zu verwenden ist, da es sich um zwei verschiedene Verfahren
handele, bei denen die Fragebögen zum Einsatz kommen sollen. Unabhängig von der
Vorgehensweise bei den Befragungen sei jedoch festzustellen, dass hierdurch nicht
die Qualität der Arbeit der Verwaltung zu ermitteln sei, sondern lediglich der
Umgang mit dem Bürger, der Grad der Bürgerfreundlichkeit. Ob ein Antrag korrekt
bearbeitet werde, sei durch eine Befragung nicht zu ermitteln, insofern habe
dies mit Qualitätsmanagement im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Herr
Böcker weist darauf hin, dass es eigentlich Sache des Oberbürgermeisters
sei, zu entscheiden, ob und in welchen Bereichen der Verwaltung Befragungen
durchgeführt werden sollen, fragt aber nach, welche Überlegungen hierzu
bestehen und wer Adressat der Fragebögen sein soll. Er wiederholt nochmals
seine Bitte, die Verwaltung möge in einem bis zwei Jahren über die Ergebnisse
der Befragungen berichten. Zudem bittet er darum, noch einmal zu
konkretisieren, wie die Befragungen organisiert werden sollen. Herr Boß
meint, bezogen auf den Verwaltungsvorschlag, dass die Sammelkästen nicht nur im
Rathaus, sondern auch in den Außenstellen aufgestellt werden sollten. Herr
Pieper nimmt den Beitrag von Herrn Urban auf und meint, dass einzelne
Fragen in den vorgelegten Fragebögen zu überarbeiten seien. Tatsächlich könne
der Bürger gar nicht beurteilen, ob sein Antrag sachgerecht und in angemessener
Zeit bearbeitet wurde. Auch die Frage, ob ihm die Sache verständlich gemacht wurde,
sei, sei nur subjektiv zu beantworten. Bei der Frage, in welchen Bereichen
Befragungen durchgeführt werden sollen sei zu berücksichtigen, dass die
Auswertung der Fragebögen Verwaltungskraft binde. Es dürfe nicht dazu kommen,
dass die Bearbeitung der eigentlichen Bürgeranliegen länger dauere, weil
Sachbearbeiter mit der Auswertung von Fragebögen beschäftigt seien. Herr Keßen
erläutert nochmals das Verfahren, wie es die Verwaltungsvorlage vorsieht. Er
weist ergänzend darauf hin, dass davon unabhängig jeder Vorgesetzte in jedem
Bereich der Verwaltung Ansprechpartner für Beschwerden sei, zudem sei beim
Oberbürgermeister ein Beschwerdemanagement installiert. Er bittet Herrn Kurrat
darum, die Bereiche der Verwaltung zu benennen, in denen die Befragungen gemäß
des CDU- Antrages durchgeführt werden sollen. Frau Kramps wiederholt die
Punkte, die in der vorausgegangenen Diskussion erörtert wurden und fragt nach,
ob die CDU- Fraktion ihren Antrag als Ergänzung zur Verwaltungsvorlage stellen
möchte, zudem bittet sie ebenfalls darum, die betreffenden Bereiche der Verwaltung
zu benennen. Herr Kurrat führt aus, dass sein Antrag nicht als Ergänzung
der Verwaltungsvorlage zu verstehen sei, sondern als eigenständiger Antrag auf
der Grundlage des ursprünglichen Antrags der CDU- Fraktion im Rat. Dieser sei
unter der Drucksachen- Nummer 0555/2006 in den Rat eingebracht worden. Herr
Kurrat liest den ursprünglichen Antrag der CDU vor. Zur Frage der Bereiche, in
denen die Befragungen erfolgen sollen, nennt Herr Kurrat die stark
kundenbezogenen Bereiche Bürgerämter, Zentrales Bürgeramt, Servicezentrum
Wirtschaft und Straßenverkehrsamt. Frau Kramps weist darauf hin, dass es
zum Antrag der CDU-Fraktion bereits einen Beschluss des Rates gebe. Dieser sei
nicht allen Mitgliedern des Ausschusses bekannt. Sie bittet um eine kurze
Unterbrechung, um den Beschluss kopieren und verteilen zu können.
Die Sitzung wird von 17.40 Uhr bis 17.50 Uhr
unterbrochen. Der Beschluss wird kopiert und verteilt (Anlage 1 der
Niederschrift).
Nachdem allen Mitgliedern der Beschluss des Rates
vom 22.06.2006 vorliegt, wird die Beratung wieder aufgenommen. Frau Kramps
liest den Inhalt des Beschlusses vor. Herr Voigt schlägt vor, statt der
Sozialverwaltung das Straßenverkehrsamt in die Befragung einzubeziehen. Herr
Kurrat fasst die Vorschläge noch einmal zusammen und beantragt, den
Beschluss vom 22.06.2006 in seinem Wortlaut zu übernehmen, mit folgenden Ergänzungen:
- Zur
kontinuierlichen Befragung soll der Fragebogen wie in Anlage 1 der Verwaltungsvorlage,
ergänzt durch die Angabe des Namens, Vornamens, der Adresse und
Telefonnummer des Ausfüllenden verwendet und nach jedem Beratungsgespräch dem
Kunden persönlich ausgehändigt werden.
- Sowohl
die kontinuierliche Befragung als auch die Aufstellung der Sammelkästen
für Meinungsäußerungen soll in den Bereichen Zentrales Bürgeramt, Bürgerämter,
Servicezentrum Wirtschaft, Zulassungsstelle und Führerscheinstelle
erfolgen.
- Zusätzlich
soll einmal im Monat eine Befragung mit einem Fragebogen der Anlage 2
erfolgen.
- Die
Verwaltung soll nach anderthalb Jahren einen Bericht über die Ergebnisse
abgeben.
Frau Kramps stellt fest, dass hier zwei Anträge vorliegen, es sei über die Verwaltungsvorlage
und den Antrag der CDU- Fraktion mit den vorgeschlagenen Ergänzungen abzustimmen.
Da der Antrag der CDU- Fraktion der weitergehende ist, lässt sie zunächst über
diesen abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja- Stimmen, 8 Nein-
Stimmen, 1 Enthaltung.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Frau Kramps lässt anschließend über die
Verwaltungsvorlage abstimmen, wie sie dem Ausschuss vorliegt.
Anlagen zur Vorlage
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