13.03.2007 - 3.2 Bürgerantrag zur Vergabe von Dauerparkausweisen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kramps ruft den Bürgerantrag auf und erteilt zunächst dem Antragsteller Herrn Wünnenberg das Wort. Herr Wünnenberg führt aus, dass in der unteren Elberfelder Straße eigentlich genügend Parkraum vorhanden sei, jedoch sei dieser vollständig bewirtschaftet. Die Geschäfte seien nicht nur auf genügend Parkraum für ihre Kunden angewiesen, auch die Betriebsangehörigen benötigten Parkplätze, auf denen sie ihre Fahrzeuge für längere Zeit abstellen könnten. In der unteren Elberfelder Straße gebe es einen Parkplatz, der tagsüber kaum belegt sei. Zudem sei die Anwohnerparkzone in der Bergstraße tagsüber kaum ausgelastet. Um diese Flächen besser ausnutzen und zusätzliche Einnahmen erzielen zu können, sei es sinnvoll, Betriebsangehörigen zu ermöglichen, mit einem Dauerparkausweis dort zu parken. Frau Kabeck, Straßenverkehrsabteilung, führt hierzu aus, dass der Stellungnahme der Verwaltung an sich nichts hinzuzufügen sei. Es sei nicht möglich, innerhalb eines Parkraumkonzeptes Sonderregelungen für Dauerparker zu treffen. Da der vorhandene Parkraum nicht ausreiche, um allen Interessen gerecht zu werden, müssten die Parkflächen aufgeteilt und bewirtschaftet werden. Dabei seien Anwohner vorrangig zu berücksichtigen. Ihnen stünden werktags 50% und am Wochenende 75 % der Parkflächen zur Verfügung. Bei dem genannten Parkplatz an der unteren Elberfelder Straße handele es sich um eine Privatfläche der Firma Schultz und Erbse. Der Eigentümer habe ausdrücklich gewünscht, diese Fläche in die Bewirtschaftung einzubeziehen. Die Bergstraße sei deshalb Anwohnerparkzone, weil in diesem Bereich ein hoher Bedarf an Anwohnerparkplätzen bestehe. Herr Römer fragt, ob es möglich sei, eine Ausnahmeregelung für Dauerparker auf öffentlichen Parkplätzen zu treffen und hierfür eine höhere Gebühr zu erheben als für einen Anwohnerparkausweis. Frau Kabeck antwortet, dass öffentlich gewidmete Flächen nicht vermietet werden dürften, insofern sei hierzu rechtlich keine Möglichkeit gegeben. Herr Kurrat spricht sich gegen Sonderregelungen für Dauerparker und für die derzeit geltenden Regelungen innerhalb des Parkraumkonzeptes aus. Er stellt den Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Herr Pieper schließt sich dieser Auffassung an und ergänzt dies um den Hinweis, dass die Bewirtschaftung von Parkflächen in der Innenstadt nicht vorrangig der Geldeinnahme diene, sondern der Aufteilung des vorhandenen Parkraums auf Anwohner und Besucher. Herr Böcker fasst die Wortbeiträge zusammen und bemerkt, dass das Parkraumkonzept für die Innenstadt in den zuständigen Gremien und im Rat eingehend beraten und beschlossen wurde. Die Einführung von Sonderregelungen könne zu unabsehbaren Folgen für den Erfolg des Konzeptes führen, daher sollten keine Änderungen vorgenommen werden. Frau Kramps lässt über den Antrag von Herrn Kurrat abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage