14.11.2007 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eschenbach wundert sich über die umfangreiche Vorlage,  zu einem seiner Meinung nach einfachen Vorgang.

 

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:

 

zu a)    Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vor­gebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

 

zu b)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge, 1.Änderung nach § 13 a BauGB und die Begründung vom 31.10.2007 gemäß
§ 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Begründung vom 31.10.2007 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens liegt in Hagen-Hohenlimburg zwischen der BAB A 46, der Henkhauser Straße und der Straße Am Berge. Er umfasst die Flurstücke 432, 1012 und 1013 in der Flur 12 der Gemarkung Hohenlimburg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Ende 2007 wird das Bebauungs­planänderungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage